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       # taz.de -- Kinderschutz in Deutschland: Kompromiss bei Kinderrechten
       
       > Union und SPD haben sich auf die Betonung der Kinderrechte im Grundgesetz
       > geeinigt. Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist fraglich.
       
   IMG Bild: Kind sein – das heißt auch mal Königin sein dürfen
       
       Sollen Schulen und Kitas wieder öffnen oder ist das für Kinder und
       Jugendliche viel zu gefährlich? Wenn es bald Kinderrechte im Grundgesetz
       gibt, würde die aktuelle Coronadiskussion wohl ganz anders verlaufen. Denn
       dann würden sich beide Seiten auch auf die Verfassung berufen. Die einen
       könnten sagen, dass das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl für
       Präsenzunterricht spräche und die anderen könnten argumentieren, dass das
       Kindeswohl in Coronazeiten durch guten Digitalunterricht viel besser
       geschützt ist. In der Debatte hätten also beide Seiten neue Argumente – das
       Ergebnis aber bliebe dasselbe.
       
       Nach langer Diskussion haben sich SPD und CDU/CSU jetzt auf eine Ergänzung
       des Grundgesetzes geeinigt, die die Rechte von Kindern betont. In Artikel
       6, der sich mit Ehe und Familie beschäftigt, sollen folgende vier Sätze
       angefügt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich
       ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind
       zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu
       berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf
       rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt
       unberührt.“
       
       Mit diesen Formulierungen ist keinerlei Ausweitung der Rechte von Kindern
       verbunden. Denn die verfassungsrechtliche Position von Kindern war schon
       bisher gut. Alle Grundrechte – vom Recht auf Gesundheit bis zur freien
       Entfaltung der Persönlichkeit – gelten natürlich auch für Kinder. Das
       Kindeswohl wurde vom Bundesverfassungsgericht auch bisher als wichtige
       Verfassungsposition anerkannt. Thorsten Frei, der zuständige
       CDU/CSU-Fraktionsvize, betonte denn auch, die geplante Grundgesetzänderung
       mache die Kinderrechte „sichtbar“.
       
       Dass sich CDU/CSU und SPD einigen, kommt nicht völlig überraschend.
       Immerhin ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag von Anfang 2018
       festgeschrieben: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich
       verankern“, hieß es dort. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte dann drei
       Vorschläge erarbeitet, aus denen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)
       schon Ende 2019 einen ersten Vorschlag bastelte. Die Union bremste aber und
       forderte bessere Sicherungen für die Rechte der Eltern. Im Herbst setzte
       dann der Koalitionsausschuss eine kleine Arbeitsgruppe ein, die jetzt den
       Kompromissvorschlag vorlegte.
       
       ## Massive Kritik kommt vom Aktionsbündnis Kinderrechte
       
       Zwei Änderungen gegenüber dem ersten Vorschlag von Lambrecht fallen ins
       Auge. Die Kinderrechte sind jetzt als Staatsziel ausgestaltet und nicht als
       einklagbare Grundrechte. Das ist aber zweitrangig, weil Kinder ja ohnehin
       alle einklagbaren Grundrechte nutzen können. Neu ist auch der Satz: „Die
       Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Doch auch dieser Satz ist
       eigentlich unnötig, da niemand die „Erstverantwortung“ der Eltern für ihre
       Kinder in Frage stellt. Ministerin Lambrecht begrüßte den Kompromiss
       dennoch. „Ich freue mich, dass sich jetzt auch die Unionsfraktion klar dazu
       bekennt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern“, sagte sie.
       
       Doch es gab auch massive Kritik, etwa vom Aktionsbündnis Kinderrechte, in
       dem sich Verbände wie Unicef und das Kinderhilfswerk zusammengeschlossen
       haben. Der Koalitionsvorschlag bleibe hinter den Formulierungen der
       UN-Kinderrechtskonvention zurück. Dort müsse das Kindeswohl „vorrangig“
       berücksichtigt werden, während die Koalition nur eine „angemessene“
       Berücksichtigung des Kindeswohls vorschlägt. Für die Koalition mag die
       Kritik peinlich sein, sie zeigt aber auch, wie unnötig die
       Grundgesetzänderung ist. Denn die UN-Konvention bindet die deutsche
       Staatsgewalt auch dann, wenn das Grundgesetz dahinter zurückbleibt.
       
       Ob es am Ende tatsächlich zu einer Grundgesetzänderung kommt, ist noch
       völlig offen. Denn für eine Änderung der deutschen Verfassung ist eine
       Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Im
       Bundestag wären 473 Stimmen erforderlich, die Koalition hat aber gemeinsam
       nur 398 Sitze, es fehlen also 75 Stimmen. Diese könnten von der FDP (80
       Sitze) kommen, wobei die FDP bisher zögerlich war. Alternativ könnten auch
       Linke (69) und Grüne (67) gemeinsam die nötige Mehrheit beschaffen. Im
       Bundesrat ist die Konstellation ähnlich.
       
       Allerdings haben Grüne und Linke bereits eigene engagiertere Gesetzentwürfe
       für Kinderrechte vorgelegt. Ekin Deligöz, grüne Sprecherin für Kinder- und
       Familienpolitik, fordert bereits Nachbesserungen. „Wir werden für faule
       Kompromisse nicht zur Verfügung stehen.“ Die Grünen wollen vor allem ein
       echtes Kinder-Beteiligungsrecht, etwa für den Bau von Skateboardbahnen und
       andere jugendrelevante Themen. Wenn sich die Koalition mit Grünen und
       Linken nicht einigen kann, wird es keine Grundgesetzänderung geben –
       worüber die CDU/CSU wohl auch nicht traurig wäre.
       
       12 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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