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       # taz.de -- Bundesgerichtshof zur Mietpreisbremse: Keine Haftung für Mietpreis-Patzer
       
       > Müssen Länder überhöhte Mieten erstatten, wenn die Mietpreisbremse
       > fehlerhaft umgesetzt wurde? Nein, entschied der BGH in einem
       > Grundsatzurteil.
       
   IMG Bild: Mieter scheiterten mit ihrer Klage gegen das Land Hessen wegen überhöhter Miete auch beim BGH
       
       KARLSRUHE taz | Die Bundesländer haften nicht, wenn die
       [1][Mietpreisbremse] aufgrund von Regierungsfehlern regional unwirksam war.
       Betroffene Mieter können von den Ländern deshalb keine Erstattung der
       überhöhten Miete verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH)
       in einem Grundsatzurteil.
       
       Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der großen Koalition auf
       Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei
       Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit
       angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete
       zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete
       höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für
       Neubauten.
       
       In vielen Bundesländern gab es jedoch Probleme bei der Umsetzung der
       Mietpreisbremse. Entgegen der gesetzlichen Vorgabe wurden die
       Landesverordnungen, die die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
       festlegten, ohne Begründung veröffentlicht. Diese Verordnungen wurden von
       Gerichten dann aber als rechtswidrig und damit unanwendbar eingestuft.
       
       Teilweise wollten die Regierungen dabei nur Geld sparen. Sie hatten
       kommerzielle Firmen mit Gutachten über die Wohnungsmärkte beauftragt, dann
       aber nur Lizenzen für die interne Verwendung gekauft. So konnten betroffene
       Vermieter nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Wohnungsmärkte
       untersucht worden waren.
       
       ## Ein Paar aus Frankfurt klagte
       
       Inzwischen haben viele betroffenen Bundesländer neue Verordnungen
       beschlossen und mit Begründung veröffentlicht. Damit gilt die
       Mietpreisbremse nun zumindest in den meisten Ballungsräumen. Doch wer
       haftet für die Zwischenzeit? Hunderttausende Mieter konnten sich zeitweise
       nicht auf die Mietpreisbremse berufen und mussten deshalb teilweise zu hohe
       Mieten bezahlen.
       
       Ein Paar aus Frankfurt klagte gegen das Land Hessen und verlangte, dass das
       Land 221,43 Euro überhöhte Miete pro Monat ersetzt. Der Rechtsdienstleister
       Conny ([2][ehemals wenigermiete.de]) trieb das Verfahren durch die
       Instanzen, um ein Grundsatzurteil zu erreichen.
       
       Doch wie schon in den Vorinstanzen hatte Conny auch beim BGH keinen Erfolg.
       Eine Staatshaftung für die fehlerhaften Rechtsverordnungen sei nicht
       möglich, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. Die
       Amtshaftungsregeln setzen voraus, dass ein Amtsträger eine Amtspflicht
       verletzte, die er „einem Dritten gegenüber“ hat. Gemeint seien damit
       Einzelpersonen oder überschaubare Personenkreise.
       
       „Gesetze und Verordnungen dienen jedoch der Allgemeinheit“, betonten nun
       die BGH-Richter, „und nicht konkreten Personen“. Deshalb ist laut BGH eine
       Amtshaftung für fehlerhafte Gesetze und Verordnungen ausgeschlossen. Ändern
       könne dies nur der Gesetzgeber, nicht die Gerichte. Gegen das BGH-Urteil
       sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
       
       28 Jan 2021
       
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