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       # taz.de -- Empörung über Brennelement-Transport: Atomexport trotz Widerspruch
       
       > Ohne vollziehbare Genehmigung wurden Brennelemente von Lingen in ein
       > Schweizer AKW exportiert. Dem Betreiber drohen strafrechtliche
       > Konsequenzen.
       
   IMG Bild: In das Schweizer AKW Leibstadt wurden im Dezember zwei Transporte von Brennelementen durchgeführt
       
       Berlin taz | Es ist ein Vorgang, der auch langjährige Beobachter der
       Atomszene in Deutschland ziemlich überrascht: Aus der Brennelemente-Fabrik
       im niedersächsischen Lingen sind im Dezember zwei Transporte ins Schweizer
       AKW Leibstadt durchgeführt worden, obwohl gegen die Exportgenehmigung durch
       den BUND Widerspruch eingelegt worden war. Über diesen wird derzeit vor dem
       Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt.
       
       Nach Auskunft des klagenden BUND Baden-Württemberg hat der Widerspruch
       aufschiebende Wirkung. Das habe auch das für die Genehmigung zuständige
       Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Verfahren erklärt.
       Damit sei der Export rechtswidrig erfolgt, sagte Stefan Auchter,
       Geschäftsführer des BUND-Regionalverbands Südlicher Oberrhein, der taz. Er
       kündigte an, Strafanzeige gegen den Exporteur zu stellen. Nach § 328 des
       Strafgesetzbuchs drohen beim ungenehmigten Export von Kernbrennstoffen bis
       zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
       
       Die Geschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch,
       reagierte mit scharfer Kritik. „Dass Framatome den Ausgang eines anhängigen
       Verfahrens nicht abwartet, beweist erneut das krude Weltbild des
       Unternehmens, in dem Gewinnstreben alle berechtigten Bedenken vom Tisch
       fegt“, erklärte sie.
       
       Der Export von Brennelementen aus Deutschland ist schon länger umstritten.
       Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export in
       grenznahe, alte AKWs zu beenden, doch entsprechende Vorstöße des
       SPD-geführten Umweltministeriums [1][scheitern bisher an der Union].
       Atomkraftgegner*innen und Verbände versuchen darum derzeit, die Transporte
       auf juristischem Weg zu stoppen.
       
       Beim belgischen AKW Doel war das Anfang Dezember [2][zunächst gescheitert]:
       Dort entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass der Widerspruch
       keine aufschiebende Wirkung hat. Grund war aber vor allem, dass
       Einzelpersonen sich nach Auffassung des Gerichts nicht auf das Atomgesetz
       berufen können, um Schutzinteressen durchzusetzen.
       
       Beim Export ins schweizerische Leibstadt ist die Lage anders: Dort haben
       nicht Einzelpersonen Widerspruch eingelegt, sondern mit dem BUND ein
       klageberechtigter Umweltverband. Darum sind die Beteiligten hier von einer
       aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausgegangen; auch das Gericht hatte
       sich entsprechend geäußert. Inzwischen klagt auch gegen die Doel-Exporte
       mit dem BUND NRW ein Verband, so dass auch hier wieder keine Transporte
       möglich sein sollten.
       
       „Dass sich ein Unternehmen in so einem sensiblen Bereich so offensiv gegen
       die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde und des Gerichts stellt, ist
       schon bemerkenswert“, meint Anwältin Cornelia Ziehm, die die Doel-Klage
       geführt hat, zu den jetzt erfolgten Exporten nach Leibstadt. „Vor diesem
       Hintergrund kann man auch die Frage nach der Zuverlässigkeit des Exporteurs
       stellen.“
       
       Betreiber der Brennelemente-Fabrik in Lingen ist die Advanced Nuclear Fuels
       GmbH (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome; diese
       hatte die Exportgenehmigung nach Leibstadt beantragt. Würde diesem die
       Zuverlässigkeit aberkannt, könnte er auch keine sonstigen Transporte mehr
       durchführen, weil diese eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung von
       Exportgenehmigungen ist.
       
       Im Bundesumweltministerium, das in dieser Frage die Aufsichsbehörde des
       BAFA ist, herrscht Empörung über das Vorgehen des Unternehmens. „Das ist
       nicht akzeptabel“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth der taz. Auch er
       hält den Export für möglicherweise illegal: „Eine Ausfuhr unter Ausnutzung
       einer nicht vollziehbaren Ausfuhrgenehmigung kann strafrechtlich relevant
       sein. Das BAFA wird den Vorgang daher zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft
       abgeben“, sagte Flasbarth. Lingen-Betreiber ANF wollte sich auf Anfrage
       nicht zu den Vorwürfen äußern. Man könne „zu einem laufenden Verfahren
       keine Auskünfte geben“, teilte das Unternehmen mit.
       
       12 Jan 2021
       
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