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       # taz.de -- Neuplanung der Weservertiefung: Gesetzlicher Tiefschlag
       
       > Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen plant erneut, die Weser
       > auszubuddeln. Die Grundlage ist ein umstrittenes Gesetz des
       > Verkehrsministers.
       
   IMG Bild: Wer Flüsse vertieft, wird Hochwasser ernten: Radweg in die Weser bei der vorletzten Sturmflut
       
       Bremen taz | Die Weser soll per Gesetz vertieft werden. Während
       Befürworter*innen von einem „wichtigen Schritt“ für das Erreichen der
       Klimaziele der Regierung sprechen, prognostizieren Umweltverbände ein
       ökologisches Desaster. Umstritten ist auch die gesetzliche Grundlage. Am
       Mittwoch war die Frage Gegenstand einer Aktuellen Stunde in der Bremer
       Bürgerschaft.
       
       Zwei Jahrzehnte lang wird bereits um die Weservertiefung gerungen. Ziel ist
       es, die Weser für noch größere Schiffe befahrbar zu machen und damit die
       Konkurrenzfähigkeit der Häfen zu sichern. Gegen einen Beschluss von 2011
       hatte der BUND erfolgreich geklagt: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
       legte damals den Bau auf Eis und reichte die Sache an den Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) weiter. Der bestätigte den Baustopp und definierte die
       Kriterien, an denen sich Bauvorhaben in der EU bezüglich der Wasserqualität
       zu orientieren haben.
       
       Damit war der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss Makulatur, ein Sieg
       für die Umweltschützer. Vergangenen Donnerstag war bekannt gegeben worden,
       dass er endgültig formell aufgehoben sei – aber „um den Weg für den zügigen
       Neustart freizumachen“, so die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
       Bundes (WSV). Möglich macht den Neustart das umstrittene
       „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (MgvG) aus dem Hause des
       Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), der bislang vor allem durch seine
       fehlerhafte Auslegung des Europarechts bei der Maut für Furore und extreme
       Kosten gesorgt hat. Es soll die Grundlage für mehrere Großbauprojekte
       bilden, darunter die Weservertiefung.
       
       Ob es mit EU-Richtlinien vereinbar ist, ist umstritten: Aus Sicht des BUND
       dient das MgvG vor allem dazu, „die gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten
       von Großprojekten auszuhebeln“. Das Ministerium drückt es anders aus. Dem
       Entwurf zufolge zielt es auf die Beschleunigung „wichtiger
       umweltfreundlicher Verkehrsprojekte“ ab. Die Beschleunigung soll durch die
       Aufhebung des Rechtsschutzes durch Verwaltungsgerichte erfolgen. Die
       „Umweltfreundlichkeit“ bezieht sich im Falle der Weservertiefung auf das
       Schiff als umweltfreundlichen Verkehrsträger. Eine umstrittene Einstufung,
       immerhin ist der Gütertransport über das Meer für etwa 2,2 Prozent der
       weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Das entspricht in etwa dem Anteil
       Deutschlands.
       
       Uwe Beckmeyer vom Wirtschaftsverband Weser (WVW) betont deshalb die
       relative CO2-Effizienz der Weservertiefung: Je mehr Verkehr per Schiff
       laufe, desto mehr Laster würden eingespart, was im Verhältnis effizienter
       sei. Darüber hinaus betrage der geplante Eingriffsumfang nur ein Zehntel
       von dem der Elbvertiefung. Die wirtschaftliche Notwendigkeit stehe außer
       Frage: Am Anschluss an den Welthandel hänge die Wirtschaftskraft der
       Region, deshalb müssten die Häfen an der Weser für Reedereien attraktiv
       bleiben.
       
       Auch die WSV betont die prinzipielle Notwendigkeit der Weservertiefung. Das
       Urteil des BVerwG habe die Mängel des alten Beschlusses „ausdrücklich als
       heilbar“ erklärt. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU werde berücksichtigt im
       Sinne der Auslegung des EuGH. Diese Grundsätze habe die WSV „unter anderem
       bei der Elbvertiefung“ angewandt, mit Erfolg, so die eigene Einschätzung.
       
       In der Bürgerschaft betonte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD), die
       Weservertiefung sei eine „unstreitige Notwendigkeit“. Schließlich hänge
       jeder fünfte Arbeitsplatz im Land Bremen von den Häfen ab. Der Senat sei
       sich darin, anders als die Opposition kritisiere, einig: Alle Parteien
       zögen an einem Strang. Der Außenweservertiefung hatten auch die Bremer
       Grünen und Linken im Koalitionsvertrag zugestimmt – wenn auch
       zähneknirschend und mit ökologischen Bedenken. Eine Vertiefung der
       Unterweser von Brake bis Bremen wird aber im Koalitionsvertrag ausdrücklich
       abgelehnt.
       
       Das MgvG sieht aber auch die Vertiefung der Unterweser vor und wird deshalb
       von Grünen und Linken kritisiert. Außerdem sei zu befürchten, dass es
       aufgrund der Einschränkung des Rechtsschutzes gegen Verfassungs-, Völker-
       und Europarecht verstoße, so Sülmez Doğan (Grüne) in der Landtagssitzung.
       Sollte das MgvG rechtlicher Überprüfung nicht standhalten, werde das
       Verfahren auch nicht beschleunigt.
       
       Neben juristischen Bedenken bleibt die ökologische Kritik: In zwölf
       Vertiefungen wurde seit 1887 die Weser immer größeren Schiffen angepasst.
       Das hat die Flussökologie „kaputt gemacht“, so Martin Rode vom BUND. Durch
       den geplanten Eingriff sei eine Negativspirale zu befürchten, deren Effekte
       sich durch die Klimakatastrophe nur noch verschlimmern würden. Auch die
       Elbe drohe aufgrund der Vertiefungen zu kollabieren. An der Ems sei der
       Flusstod schon eingetreten. Selbst die positive CO2-Bilanz sei „völlig
       verzerrt“, besonders weil in Brake vor allem umweltschädliche Sojabohnen
       angeliefert würden – als Futtermittel für die ebenso umweltschädliche
       Massentierhaltung.
       
       Bis zu einem Beschluss sei es noch ein weiter Weg, so der
       BUND-Geschäftsführer. Das Verfahren auf Grundlage des MgvG verspreche zwar
       viel Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber im Grunde bleibe alles beim Alten.
       Dennoch wollen sich die Umweltverbände einbringen. Erst sobald ein Ergebnis
       auf Grundlage des umstrittenen Gesetzes vorliege, könnten sie weitere
       Schritte abwägen. Das MgvG als Basis fordere Überprüfungen geradezu heraus.
       
       Für den WVW spielt das keine entscheidende Rolle. Über die Anpassung der
       Außen- und Unterweser seien sie sich mit dem Verkehrsministerium einig, so
       Beckmeyer. „Durch das neue MgvG oder durch ein konventionelles
       Planverfahren.“
       
       28 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Selma Hornbacher-Schönleber
       
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