# taz.de -- Neuplanung der Weservertiefung: Gesetzlicher Tiefschlag
> Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen plant erneut, die Weser
> auszubuddeln. Die Grundlage ist ein umstrittenes Gesetz des
> Verkehrsministers.
IMG Bild: Wer Flüsse vertieft, wird Hochwasser ernten: Radweg in die Weser bei der vorletzten Sturmflut
Bremen taz | Die Weser soll per Gesetz vertieft werden. Während
Befürworter*innen von einem „wichtigen Schritt“ für das Erreichen der
Klimaziele der Regierung sprechen, prognostizieren Umweltverbände ein
ökologisches Desaster. Umstritten ist auch die gesetzliche Grundlage. Am
Mittwoch war die Frage Gegenstand einer Aktuellen Stunde in der Bremer
Bürgerschaft.
Zwei Jahrzehnte lang wird bereits um die Weservertiefung gerungen. Ziel ist
es, die Weser für noch größere Schiffe befahrbar zu machen und damit die
Konkurrenzfähigkeit der Häfen zu sichern. Gegen einen Beschluss von 2011
hatte der BUND erfolgreich geklagt: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
legte damals den Bau auf Eis und reichte die Sache an den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) weiter. Der bestätigte den Baustopp und definierte die
Kriterien, an denen sich Bauvorhaben in der EU bezüglich der Wasserqualität
zu orientieren haben.
Damit war der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss Makulatur, ein Sieg
für die Umweltschützer. Vergangenen Donnerstag war bekannt gegeben worden,
dass er endgültig formell aufgehoben sei – aber „um den Weg für den zügigen
Neustart freizumachen“, so die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV). Möglich macht den Neustart das umstrittene
„Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (MgvG) aus dem Hause des
Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), der bislang vor allem durch seine
fehlerhafte Auslegung des Europarechts bei der Maut für Furore und extreme
Kosten gesorgt hat. Es soll die Grundlage für mehrere Großbauprojekte
bilden, darunter die Weservertiefung.
Ob es mit EU-Richtlinien vereinbar ist, ist umstritten: Aus Sicht des BUND
dient das MgvG vor allem dazu, „die gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten
von Großprojekten auszuhebeln“. Das Ministerium drückt es anders aus. Dem
Entwurf zufolge zielt es auf die Beschleunigung „wichtiger
umweltfreundlicher Verkehrsprojekte“ ab. Die Beschleunigung soll durch die
Aufhebung des Rechtsschutzes durch Verwaltungsgerichte erfolgen. Die
„Umweltfreundlichkeit“ bezieht sich im Falle der Weservertiefung auf das
Schiff als umweltfreundlichen Verkehrsträger. Eine umstrittene Einstufung,
immerhin ist der Gütertransport über das Meer für etwa 2,2 Prozent der
weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Das entspricht in etwa dem Anteil
Deutschlands.
Uwe Beckmeyer vom Wirtschaftsverband Weser (WVW) betont deshalb die
relative CO2-Effizienz der Weservertiefung: Je mehr Verkehr per Schiff
laufe, desto mehr Laster würden eingespart, was im Verhältnis effizienter
sei. Darüber hinaus betrage der geplante Eingriffsumfang nur ein Zehntel
von dem der Elbvertiefung. Die wirtschaftliche Notwendigkeit stehe außer
Frage: Am Anschluss an den Welthandel hänge die Wirtschaftskraft der
Region, deshalb müssten die Häfen an der Weser für Reedereien attraktiv
bleiben.
Auch die WSV betont die prinzipielle Notwendigkeit der Weservertiefung. Das
Urteil des BVerwG habe die Mängel des alten Beschlusses „ausdrücklich als
heilbar“ erklärt. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU werde berücksichtigt im
Sinne der Auslegung des EuGH. Diese Grundsätze habe die WSV „unter anderem
bei der Elbvertiefung“ angewandt, mit Erfolg, so die eigene Einschätzung.
In der Bürgerschaft betonte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD), die
Weservertiefung sei eine „unstreitige Notwendigkeit“. Schließlich hänge
jeder fünfte Arbeitsplatz im Land Bremen von den Häfen ab. Der Senat sei
sich darin, anders als die Opposition kritisiere, einig: Alle Parteien
zögen an einem Strang. Der Außenweservertiefung hatten auch die Bremer
Grünen und Linken im Koalitionsvertrag zugestimmt – wenn auch
zähneknirschend und mit ökologischen Bedenken. Eine Vertiefung der
Unterweser von Brake bis Bremen wird aber im Koalitionsvertrag ausdrücklich
abgelehnt.
Das MgvG sieht aber auch die Vertiefung der Unterweser vor und wird deshalb
von Grünen und Linken kritisiert. Außerdem sei zu befürchten, dass es
aufgrund der Einschränkung des Rechtsschutzes gegen Verfassungs-, Völker-
und Europarecht verstoße, so Sülmez Doğan (Grüne) in der Landtagssitzung.
Sollte das MgvG rechtlicher Überprüfung nicht standhalten, werde das
Verfahren auch nicht beschleunigt.
Neben juristischen Bedenken bleibt die ökologische Kritik: In zwölf
Vertiefungen wurde seit 1887 die Weser immer größeren Schiffen angepasst.
Das hat die Flussökologie „kaputt gemacht“, so Martin Rode vom BUND. Durch
den geplanten Eingriff sei eine Negativspirale zu befürchten, deren Effekte
sich durch die Klimakatastrophe nur noch verschlimmern würden. Auch die
Elbe drohe aufgrund der Vertiefungen zu kollabieren. An der Ems sei der
Flusstod schon eingetreten. Selbst die positive CO2-Bilanz sei „völlig
verzerrt“, besonders weil in Brake vor allem umweltschädliche Sojabohnen
angeliefert würden – als Futtermittel für die ebenso umweltschädliche
Massentierhaltung.
Bis zu einem Beschluss sei es noch ein weiter Weg, so der
BUND-Geschäftsführer. Das Verfahren auf Grundlage des MgvG verspreche zwar
viel Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber im Grunde bleibe alles beim Alten.
Dennoch wollen sich die Umweltverbände einbringen. Erst sobald ein Ergebnis
auf Grundlage des umstrittenen Gesetzes vorliege, könnten sie weitere
Schritte abwägen. Das MgvG als Basis fordere Überprüfungen geradezu heraus.
Für den WVW spielt das keine entscheidende Rolle. Über die Anpassung der
Außen- und Unterweser seien sie sich mit dem Verkehrsministerium einig, so
Beckmeyer. „Durch das neue MgvG oder durch ein konventionelles
Planverfahren.“
28 Jan 2021
## AUTOREN
DIR Selma Hornbacher-Schönleber
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