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       # taz.de -- Politische Brandstiftung vor Gericht: Kein politisches Motiv erkannt
       
       > Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Joachim S. zu mehrjähriger
       > Haft. Dessen Bezüge zu rechten Gruppen klammerte es aus.
       
   IMG Bild: „Zu den Motiven des Angeklagten fand das Gericht nur wenige Worte.“
       
       Frankfurt am Main taz | Siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchter schwerer
       Brandstiftung in drei Fällen und versuchter Brandstiftung in weiteren drei
       Fällen, zum Teil verbunden mit gefährlicher Körperverletzung und
       Sachbeschädigung. So lautet das Urteil gegen Joachim S. Ein politisches
       Motiv für seine Taten wollte das Landgericht Frankfurt nicht erkennen.
       
       Der 47-jährige Erwerbslose musste sich vor Gericht wegen einer Serie von
       Brandanschlägen zwischen Dezember 2018 und seiner Inhaftierung
       verantworten. Der Prozess stand unter kritischer Beobachtung, weil
       AktivistInnen aus der linken Szene den Angeklagten für ein Dutzend weiterer
       Brandanschläge auf linke Wohn- und Kulturprojekte im Rhein-Main-Gebiet in
       der Zeit davor verantwortlich machen.
       
       Doch von der langen Liste dieser Fälle findet sich im Urteil nur einzig der
       Brandanschlag auf das Kulturzentrum KUZ in Hanau. Damals war Joachim S.
       unmittelbar nach dem Zündeln von BesucherInnen des KUZ gestellt und der
       Polizei übergeben worden.
       
       Trotzdem dauerte es noch ein ganzes Jahr, bis er im Dezember 2019 in Haft
       genommen wurde. Unter der Observierung durch die Polizei hatte S. weiter
       zündeln können. Den Strafverfolgungsbehörden hatten die Beweise nicht für
       einen dringenden Tatverdacht ausgereicht.
       
       Mit Brennspiritus hatte Joachim S. am 21. Oktober 2018 in einem
       Nebengebäude des KUZ eine „eineinhalb Meter hohe Stichflamme“ entzündet,
       bevor er sich davon gemacht habe. Nur weil der Brand schnell bemerkt und
       gelöscht worden war, sei niemand zu Schaden gekommen, so das Urteil.
       
       ## Gefahr für Leib und Leben
       
       Wie in drei weiteren Fällen stellte das Gericht fest, dass von der
       Brandstiftung erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgegangen waren. So
       hatte S. in Niederursel im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses Klopapier
       in den Rollladenkasten gesteckt und angezündet. Die Bewohnerin leide noch
       heute an den traumatischen Erinnerungen, sagte die Vorsitzende Richterin.
       
       Zu den Motiven des Angeklagten fand das Gericht nur wenige Worte. S. leide
       an narzisstischen und paranoiden Persönlichkeitsstörungen, mit dieser
       Einschätzung folgte das Gericht dem psychiatrischen Gutachter. Stets war
       der vereinsamte alkoholkranke Mann betrunken, wenn er mit
       Brandbeschleunigern und Feuerzeug unterwegs war. Das Bedürfnis zu zündeln
       „poppe auf“, wenn er Alkohol getrunken habe, vertraute S. dem Gutachter an.
       Für politische Motive sahen weder Staatsanwaltschaft noch Gericht
       Ansatzpunkte.
       
       Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses über seine schwere Kindheit
       mit einem alkoholabhängigen Vater berichtet, über sein Scheitern in Studium
       und Beruf. Auch hatte er Ausgrenzung und tiefe Einsamkeit beklagt. Die
       ersten Brandanschläge hatte er in Darmstadt auf ein Haus begangen, das er
       als sein „Traumhaus“ beschrieben hatte – im Kontrast zu der vermüllten
       Wohnung seines Vaters, für die er sich vor Freunden schämte.
       
       ## Protest von AktivistInnen linker Wohn- und Kulturprojekte
       
       Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Freitag erneut AktivistInnen
       linker Wohn- und Kulturprojekte gegen Urteil und Verhandlungsführung. Von
       Anfang an hätten sich Gericht und Staatsanwaltschaft darauf verständigt,
       „bloß kein politisches Fass auf zu machen“, sagte einer der AktivistInnen
       der taz.
       
       Obwohl der Staatsschutz umfangreiche Ermittlungen geführt, und Joachim S.
       bereits 2015 mit Anzeigen gegen linke Wohnprojekte in Erscheinung getreten
       sei, habe die Justiz seine politische Motivation bei den Brandstiftungen
       ausgeklammert. Auch die Tatsache, dass er Bezüge zu rechten Gruppen gehabt
       und Geld an die AfD gespendet habe.
       
       Viele der Betroffenen, die zum Teil noch heute unter Traumatisierungen
       litten, seien in dem Verfahren nicht einmal zu Wort gekommen, was sie
       „wütend und ratlos“ zurücklasse. Das Vorgehen entspreche der „klassischen
       Linie“ der hessischen Justiz: „Entpolitisieren, was entpolitisiert werden
       kann – und alles möglichst geräuschlos und prozessökonomisch abwickeln.“
       
       8 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
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