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       # taz.de -- Neue Regeln für Müllexporte: Papiertiger gegen Plastikmüll
       
       > Seit Anfang Januar gibt es neue Vorschriften für den weltweiten Handel
       > mit Plastikmüll. Doch sie sind schwammig und Kontrollen fehlen.
       
   IMG Bild: Arbeiter sortieren während der Corona-Pandemie in Indonesien Plastikflaschen
       
       Berlin taz | Die neue Verordnung klingt nach Fortschritt: Seit Anfang des
       Jahres [1][dürfen nur noch Kunststoffabfälle international gehandelt
       werden], die leicht recycelt werden können. Es dürfen nur noch Abfälle über
       Grenzen gebracht werden, die aus einer einzigen Kunststoffart bestehen und
       kaum Störstoffe enthalten, wie Metall oder Schmutz. Exporte in Länder
       außerhalb der EU müssen genehmigt werden oder sind verboten; innerhalb der
       EU darf weiter relativ frei gehandelt werden. Rund 1 Million Tonnen
       Kunststoffabfälle hat Deutschland 2018 laut Umweltbundesamt exportiert; zu
       88 Prozent handelt es sich dabei um Gewerbemüll, 12 Prozent sind
       Verpackungen.
       
       „Kein Plastik aus Europa soll mehr die Umwelt von Entwicklungsländern
       belasten oder ewig in den Weltmeeren schwimmen“, sagt Umweltministerin
       Svenja Schulze (SPD). Allerdings: Wie die schönen neuen Regeln umgesetzt
       werden sollen, ist unklar. Die Verordnung besagt, dass die Abfälle
       „weitgehend frei“ von Störstoffen sein und „vorwiegend aus“ bestimmten
       Kunststoffen bestehen müssen. Doch was heißt das? Bei den Unternehmen
       herrsche eine „große Unruhe“ über die neuen Regeln, sagt Peter Kurth,
       Präsident des Entsorgerverbandes BDE.
       
       „Es kommt jetzt darauf an, mit welchen Prozentzahlen die bislang
       unbestimmten Formulierungen untersetzt werden“, sagt Sabine Fankhänel, bei
       der Sonderabfallgesellschaft Berlin-Brandenburg zuständig für den
       internationalen Abfallhandel. So erlaubt das Standard setzende Duale System
       Deutschland für Abfall aus Kunststoff-Folien – etwa Plastiktüten – einen
       Störstoffanteil von 8 Prozent. Abfälle aus Bechern – wie für Joghurt –
       dürfen 6 Prozent Störstoffe enthalten. Sie gelten dann als „sortenrein“.
       Derzeit werden EU-weite Leitlinien dazu erarbeitet, im Gespräch sind
       Höchstgrenzen für Störstoffe von 2 Prozent. Viele Experten halten das für
       technisch derzeit nicht machbar. Die großen Kunststoff- und
       Recyclingverbände der EU haben deshalb schon davor gewarnt, dass der Handel
       mit Recyclingmaterial aus Plastik ganz zum Erliegen kommen könnte.
       Branchenexperten sehen das einerseits als Problem, weil der Markt für die
       gebeutelten Abfallsortierer noch enger würde; andererseits halten sie es
       für wichtig, endlich in Europa Kapazitäten für Kunststoffkreisläufe
       aufzubauen. Die neue Verordnung könne dies anstoßen.
       
       ## Gut gemeinte Absicht mit Nebenwirkungen
       
       Lobbyist Kurth hält das für Wunschdenken. In Deutschland etwa verhinderten
       die hohen Energiekosten und das Lohnniveau den Aufbau bestimmter
       Verwertungsstrukturen, etwa für Landwirtschaftsfolien oder andere weniger
       anspruchsvolle Kunststoffsorten. Kurth fürchtet, dass die „gut gemeinte
       Absicht, nach Malaysia keine Kunststoffe mehr zu exportieren, letztlich nur
       dazu führt, dass hierzulande mehr Kunststoff verbrannt und weniger
       stofflich recycelt wird“.
       
       Michael Jedelhauser, beim Umweltverband Nabu zuständig für
       Kreislaufwirtschaft, hält die beschlossenen Sonderregeln für den EU-Raum
       für problematisch. Als China seine Grenzen für schmutzigen Plastikmüll
       geschlossen habe, seien viele Exporteure nach Osteuropa und in die Türkei
       ausgewichen. Berichte über wachsende Müllkippen in diesen Ländern häufen
       sich, Kapazitäten für hochwertiges Recycling fehlen. Diese Exporte
       ermögliche die Verordnung weiterhin, sie müssten stärker eingeschränkt
       werden, fordert Jedelhauser. Nur sauber sortierte Abfälle sollten nach
       Zustimmung exportiert werden dürfen – und nur an zertifizierte und
       kontrollierte Verwertungsanlagen.
       
       Doch für die wahre Schwachstelle der neuen Verordnung halten viele Experten
       nicht ihre Vorschriften, sondern ihre Umsetzung. Die Genehmigungsverfahren
       seien aufwändig und bürokratisch, ist zu hören, Unternehmen würden sie
       umgehen, wenn nicht entsprechend kontrolliert werde. Zuständig für die
       Kontrollen sind unterschiedliche Stellen: das Bundesamt für Güterverkehr,
       der Zoll und Genehmigungsbehörden der Länder, also
       Sonderabfallgesellschaften oder Regierungspräsidien.
       
       Nach stichprobenartigen Anfragen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
       oder beim Zollkriminalamt wird in keiner Behörde Personal umgeschichtet
       oder aufgestockt, um zu überprüfen, ob die Unternehmen die neuen Vorgaben
       umsetzen. Lediglich das Bundesamt für Güterverkehr teilt mit, „im Rahmen
       bundesweiter Großverfahren finden derzeit umfangreiche Stellenbesetzungen
       im Straßenkontrolldienst des Bundesamtes statt, die im weiteren
       Jahresverlauf sukzessive zu einer deutlichen personellen Verstärkung und in
       der Folge zu einer entsprechend erhöhten Kontrolldichte auch im Abfallrecht
       führen werden“.
       
       Im vergangenen Sommer hatte die internationale Polizeiorganisation Interpol
       [2][einen Bericht zu Plastikmüll veröffentlicht] und gewarnt, illegale
       Exporte hätten in den vergangenen Jahren stark zugenommen und gefährdeten
       vor allem in Südostasien Umwelt und Gesundheit.
       
       12 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Handel-mit-Plastikmuell/!5591346
   DIR [2] /Bericht-von-Interpol-zu-Plastikabfaellen/!5710376
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Holdinghausen
       
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