URI:
       # taz.de -- Internationale Justiz und Russland: Tolerant gegenüber Folter
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen
       > Verletzungen von Menschenrechten nach dem Südossetienkrieg 2008.
       
   IMG Bild: Zerstörter Kindergarten im georgischen Gori, 80 Kilometer von der Hauptstadt Tiflis entfernt
       
       Freiburg taz | Russland hat nach dem Südossetienkrieg 2008
       Menschenrechtsverletzungen an georgischen ZivilistInnen und SoldatInnen
       „offiziell toleriert“. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest und verurteilte Russland auf Klage
       von Georgien. Ob und wie viel Entschädigung Russland zahlen muss, wird erst
       später entschieden.
       
       Südossetien ist ein Gebiet mit rund 50.000 EinwohnerInnen im Norden von
       Georgien. Sein Status ist umstritten. Georgien hat die von Russland
       unterstützte Abspaltung nie akzeptiert. [1][Südossetien] versteht sich als
       selbständiger Staat, den aber nur fünf anderen Staaten, darunter Russland,
       anerkennen.
       
       Im zweiten südossetischen Krieg griff die georgische Artillerie im August
       2008 die südossetische „Hauptstadt“ Zchinwali an, angeblich um einem
       russischen Angriff zuvorzukommen. Russland schlug die georgischen Truppen
       aber schnell zurück und besetzte bis Oktober 2008 sogar Teile Georgiens.
       
       Georgien rief schon 2008 den EGMR an und verklagte Russland wegen
       Menschenrechtsverletzungen während und nach den Kämpfen. 2011 ließ der
       Gerichtshof die Klage zu, aber erst [2][im Mai 2018 kam es zur mündlichen
       Verhandlung]. Bis zu einem Urteil vergingen nun erneut zweieinhalb Jahre.
       
       ## Heikles Verfahren
       
       Es war offensichtlich eines der heikelsten Verfahren, das der EGMR je
       durchzuführen hatte. Der Straßburger Gerichtshof hat nichts mit der EU zu
       tun, sondern ist Teil des Europarats, zu dem 47 Staaten gehören, inklusive
       Russland, die Türkei und die Schweiz.
       
       Der EGMR entschied nun, dass die georgische Klage teilweise unzulässig ist,
       soweit sie Vorkommnisse während der Kämpfe betrifft. In dieser Phase des
       Krieges habe Russland keine Hoheitsgewalt über Südossetien und die
       Pufferzone ausgeübt. Deshalb sei die Europäische Menschenrechtskonvention
       während jener Tage nicht anwendbar gewesen. Dieser Teil des Urteils war in
       der Großen Kammer des Gerichts am umstrittensten. Sechs der 17 RichterInnen
       waren anderer Meinung.
       
       Große Einigkeit bestand aber darüber, dass Russland nach Abschluss eines
       Waffenstillstands in der Region Hoheitsgewalt hatte. Russland wurde daher
       auch für Handlungen der südossetischen Behörden und Milizen verantwortlich
       gemacht. Die russische Armee habe menschenrechtswidrige Handlungen der
       SüdossetInnen „offiziell toleriert“, sie habe trotz teilweiser Anwesenheit
       nicht interveniert, die Vorgänge nicht untersucht und die AkteuerInnen
       nicht bestraft. Das Urteil fiel insoweit mit 17:0 oder 16:1 Richterstimmen.
       
       Konkret ging es um das Niederbrennen und Plündern von georgischen Häusern,
       die Folter georgischer Kriegsgefangener und die zweiwöchige Internierung
       von 160 Älteren und Frauen im Keller des südossetischen Innenministeriums
       unter menschenunwürdigen Umständen.
       
       ## Verhinderte Rückkehr
       
       Auch die verhinderte Rückkehr von vertriebenen ethnischen GeorgierInnen in
       ihre Dörfer in Südossetien wertete der EGMR als Verletzung der
       Menschenrechtskonvention. Die Vertreibung bestand zum Zeitpunkt der
       mündlichen Verhandlung im Mai 2018 noch fort. An diesem Punkt könnte sich
       auch zeigen, inwieweit Russland konstruktiv an einer Umsetzung des Urteils
       mitwirkt.
       
       Üblicherweise verurteilt der EGMR einen Staat, der die Menschenrechte
       verletzt hat, zur Entschädigung der Betroffenen. In diesem Fall befand der
       EGMR die Entschädigungsfrage aber für noch nicht entscheidungsreif. Die
       Festlegung einer Entschädigung kann Jahre dauern. Az.: 38263/08
       
       21 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Russische-Grenze-in-Suedossetien/!5617934
   DIR [2] /Klage-Georgiens-gegen-Russland/!5505530
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Russland
   DIR Georgien
   DIR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
   DIR Bidzina Iwanischwili
   DIR Whistleblower
   DIR Russland
   DIR Russland
   DIR Russland
   DIR Russland
   DIR Georgien
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Krise in Georgien: Zack, weg war er
       
       Der Regierungschef Giorgi Gakharia tritt zurück. Es geht um den Umgang mit
       dem Chef der Oppositionspartei. Dem droht die Festnahme.
       
   DIR Straßburger Gerichtshof zu Whistleblower: Erst Akten lesen, dann anzeigen
       
       Wann darf der Arbeitnehmer zum Whistleblower werden? Die Straßburger
       Richter haben dies im Fall eines deutschen Arztes klargestellt.
       
   DIR Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Signal an Russland
       
       Ein Gericht stellt Menschenrechtsverletzungen durch Russland im
       Georgien-Krieg fest. Sonderlich ernst nimmt das Land die Urteile aus
       Straßburg nicht.
       
   DIR Russische Grenze in Südossetien: Die stille Eroberung
       
       Russland weitet seine Grenze Stück für Stück in georgisches Staatsgebiet
       aus. Eine Beobachtungsmission der EU ist vor Ort, darf aber nicht handeln.
       
   DIR Debatte Zehn Jahre nach Kaukasuskrieg: Die Angst vor dem Russen
       
       Vor zehn Jahren tobte der „Augustkrieg“ zwischen Russland und Georgien –
       mit dramatischen Folgen für das kleine Kaukasusland.
       
   DIR Klage Georgiens gegen Russland: Richter entscheiden über Kriegsgräuel
       
       Zehn Jahre nach dem Krieg um Südossetien versucht der Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte eine Aufarbeitung. Der Ausgang ist unklar.
       
   DIR Grenzkonflikt in Georgien: Plötzlich ein Zaun
       
       Ob Südossetien ein Staat ist oder zu Georgien gehört, darüber herrscht
       Streit. Ein deutscher Ex-Soldat versucht vor Ort, neuen Krieg zu
       verhindern.