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       # taz.de -- Christchurch-Nachahmer verurteilt: Isoliert und rechts
       
       > Der Möchtegern-Rechtsterrorist Felix F. soll in die Jugendpsychiatrie.
       > Für eine tatsächliche Gefährdung sah das Gericht nicht genug
       > Anhaltspunkte.
       
   IMG Bild: Felix F. soll schon seit Jahren unter psychischen Störungen leiden
       
       Hildesheim taz | In Hildesheim ist das Urteil im Fall Felix F. gesprochen
       worden, der in einem Videochat einen Anschlag auf Muslime nach dem Vorbild
       von Christchurch angekündigt hatte. Der 22-Jährige soll vorläufig in der
       Jugendpsychiatrie bleiben.
       
       Auf der Festplatte seines Laptops befanden sich Hunderte Videos, Bilder und
       Musik mit extrem rechten Inhalten, die Felix F. gesammelt hatte. In seiner
       Wohnung fand man zahlreiche Notizen – mit Hakenkreuzen und SS-Runen
       versehen. Das hatten in der vergangenen Woche die Polizeibeamten ausgesagt,
       die seine Datenträger ausgewertet hatten.
       
       [1][Der Angeklagte beteuerte dagegen], er habe sich lediglich mit der
       Ideologie des Nationalsozialismus auseinandersetzen wollen. Eine Aussage,
       die der psychiatrische Gutachter Andreas Tänzer in seinen Ausführungen
       anzweifelte. Er betonte, der „Konsum von solchen Mengen, sei nicht mit
       einem sachlichen Aufklärungsinteresse zu begründen“.
       
       Tänzer berichtete, Felix F. habe seit seiner Jugend massive Angst- und
       Zwangsstörungen und daraufhin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung
       entwickelt, die ihn in vielen Lebenssituationen handlungsunfähig gemacht
       habe. Zuletzt sei er überfordert und isoliert gewesen und habe nur noch
       Kontakte im Internet gehabt.
       
       ## Verteidiger sieht keine rechtsradikale Einstellung
       
       [2][Einem dieser Kontakte gegenüber], einem völlig Unbekannten, der ihm per
       Zufallsprinzip als Videochatpartner zugespielt wurde, hatte Felix [3][F.
       die Anschlagspläne geäußert]. Er sei bewaffnet und stehe vor einer Moschee,
       hatte er behauptet. In den frühen Morgenstunden des nächsten Tages stürmte
       die Polizei seine Wohnung.
       
       Oberstaatsanwältin Katharina Sprave sah die insgesamt sechs Anklagepunkte,
       insbesondere die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat,
       als erfüllt an und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die
       Aufzeichnungen von Felix F. würden belegen, dass „sein Wunsch nach
       derartiger Gewalt durchaus besteht“ und sie sehe die Gefahr, dass der
       Angeklagte seine verbale Aggressivität in die Tat umsetzen wird.
       
       Der Verteidiger Kurt Georg Wöckener betonte dagegen in seinem
       Schlussplädoyer, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Beleidigungen alle
       eingeräumt habe. Felix F. habe keine rechtsradikale Einstellung und er habe
       die Äußerungen in Bezug auf den Anschlag nicht ernst gemeint.
       
       ## Verurteilt wegen Bedrohung einer 15-Jährigen
       
       Der von Sprave geforderten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren folgte das
       Gericht nicht, weil es für nicht ausreichend erwiesen hielt, dass die bei
       Felix F. gefundenen Waffen – Armbrüste, Messer, ein Schlagstock –
       tatsächlich für einen Amoklauf gedacht waren. Und da die Androhung in einem
       Videochat stattgefunden habe, sei auch keine Störung des öffentlichen
       Friedens gegeben.
       
       Verurteilt wurde Felix F. nur [4][für die Beleidigung und Bedrohung einer
       15-Jährigen auf Facebook.] Er soll seine psychiatrische Behandlung
       fortsetzen und danach in eine betreute Wohngruppe ziehen. Die
       Generalstaatsanwaltschaft Celle kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil
       einlegen zu wollen.
       
       15 Jan 2021
       
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