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       # taz.de -- Rundfunkbeitrag steigt nicht: Eilanträge abgelehnt
       
       > Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der
       > öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss.
       
   IMG Bild: Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild)
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der
       öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie
       sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der
       Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den
       endgültigen Ausgang des Rechtsstreits.
       
       Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag
       zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem
       entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt.
       [1][In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrhei]t, weil dort CDU und AfD die
       Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil
       Ministerpräsident [2][Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den
       Gesetzentwurf zurückzog]. Doch auch damit war die Beitragserhöhung
       politisch gescheitert.
       
       Dagegen [3][erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort
       Verfassungsbeschwerde]. Die Blockade der Beitragserhöhung durch
       Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch
       auf [4][„funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen
       Rundfunks], argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des
       Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des
       Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des
       Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne
       (zulässige) Begründung ab, monierten die Sender.
       
       ## In Vorleistung gehen
       
       Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und
       Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt.
       Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn
       sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den
       Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht
       sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja
       in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die
       Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar
       eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres
       galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen
       mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein.
       
       Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache
       entscheiden werden.
       
       23 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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