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       # taz.de -- Adoptionsrecht für lesbische Paare: Ganz kleiner Fortschritt
       
       > Lesbische Mütter sind noch immer zur Stiefkindadoption gezwungen.
       > Wenigstens sollen sie jetzt nicht mehr zu einer Zwangsberatung
       > verpflichtet werden.
       
   IMG Bild: Zum Glück weiß es noch nichts vom Familienrecht
       
       Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Man muss nur genau hinschauen, um
       sie nicht zu übersehen. Eine versteckt sich [1][in der Drucksache 756/20,
       die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat]. Danach entfällt die
       Regelung, dass selbst verheiratete lesbische Paare sich künftig
       zwangsberaten lassen müssen, bevor die eine Ehefrau das leibliche Kind der
       anderen adopieren darf.
       
       Dieser Unsinn war ursprünglich Teil der eigentlich sinnvollen Reform des
       Adoptionshilfegesetzes, [2][die die Große Koalition im Mai im Bundestag
       beschlossen hatte]. Demnach wird zum Schutz der Kinder insbesondere vor
       windigen Auslandsadoptionen eine grundsätzliche Beratungpflicht eingeführt.
       So weit, so gut.
       
       Dumm nur, dass für lesbische Ehepaare so noch eine weitere Hürde eingeführt
       wurde. Denn die sind, anders als verheiratete Heteros, nicht automatisch
       die rechtlichen Eltern, wenn eine von ihnen ein Kind bekommt. Einziger Weg
       zur Legalisierung einer längst realen Familie ist die „Stiefkindadoption“.
       Dafür ist eine Begutachtung durch das Jugendamt und ein Gerichtsbeschluss
       notwendig. Obendrauf sollte dann noch die Beratung. Das passte selbst der
       SPD nicht. Aber weil die Union sich querstellte, trug sie den Quatsch erst
       mal mit. Zum Glück gingen Grüne und Linke auf die Barrikaden und sorgten
       für ein Veto im Bundesrat. Nun wurde ein Kompromiss gefunden: eine Ausnahme
       für lesbische Paare.
       
       Ist damit alles gut? Natürlich nicht. Vater Staat erkennt lesbische Mütter
       weiterhin erst an, wenn sie den Weg der Adoption gehen. [3][Vorschläge für
       eine Reform werden zwar seit Jahren debattiert,] mehr aber nicht. Von der
       Gleichstellung schwuler Paare ist dabei überhaupt nicht die Rede. Und die
       einzig logische Konsequenz, eine Liberalisierung des Familienrechts,
       [4][die den komplexen, aber längst vielfach gelebten nicht heteronormativen
       Familien mit mehr als zwei Elternteilen gerecht wird], ist nicht in Sicht.
       
       Der Fortschritt ist eine Schnecke. In diesem Fall muss man schon froh sein,
       dass sie nicht rückwärts kriecht. Aber man soll sich ja auch an kleinen
       Dingen erfreuen.
       
       20 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/756-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
   DIR [2] /Adoptionen-in-Regenbogenfamilien/!5686809
   DIR [3] /Gesetzesentwurf-Abstammungsrecht/!5703386
   DIR [4] /Familien-mit-mehr-als-zwei-Eltern/!5695131
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gereon Asmuth
       
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