URI:
       # taz.de -- EuGH-Urteil zu Diesel-Pkws: Abschalteinrichtungen unzulässig
       
       > Autohersteller dürfen keine Software nutzen, die die Abgaswerte auf dem
       > Prüfstand verbessert. Eine Klatsche für Verkehrsminister Scheuer, sagen
       > die Grünen.
       
   IMG Bild: Prüfung der Abgaswerte bei einem Dieselfahrzeug
       
       Luxemburg afp | Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen,
       die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern. Auch das Ziel,
       damit Verschleiß und Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann eine
       solche Abschaltvorrichtung nicht rechtfertigen. Das hat der [1][Europäische
       Gerichtshof (EuGH)] am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Nach Volkswagen
       müssen damit vermehrt auch andere Hersteller mit Schadenersatzforderungen
       rechnen. (Az: C-693/18 CLCV und weitere)
       
       Anlass des EU-weit geltenden Grundsatzurteils ist ein Strafverfahren in
       Frankreich gegen einen „Autohersteller, der in Frankreich Kraftfahrzeuge
       vertreibt“. Der Name ist in dem Luxemburger Urteil nicht genannt. Der
       Hersteller nutzt für seine Diesel-Pkws Abschalteinrichtungen: Dabei erkennt
       die Steuerungssoftware, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie
       erhöht dann über ein Ventil die Abgasrückführung in den Motor und
       verbessert so die Emissionswerte.
       
       Ein französischer Gutachter hatte festgestellt, dass bei gleicher
       Abgasrückführung auch die Abgasemissionen im normalen Fahrbetrieb erheblich
       geringer wären. Aufgrund einer schnelleren Verschmutzung des Motors würden
       aber „häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten anfallen“.
       
       Der EuGH betonte in seinem Urteil, dass die EU-Verordnung zur
       Typengenehmigung Abschalteinrichtungen verbietet, „die die Wirkung von
       Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern“.
       Die festgelegten Abgaswerte müssten im normalen Fahrbetrieb und über die
       gesamte Lebensdauer des Autos erreicht werden. „Punktuelle“ Verbesserungen
       wie hier reichten nicht aus.
       
       ## Grüne: Klatsche für Scheuer
       
       Damit stellten die Luxemburger klar, dass auch die Steuerungssoftware als
       „Konstruktionsteil“ des Motors anzusehen ist, so dass es sich um eine
       „Abschalteinrichtung“ im Sinne der Verordnung handelt. Diese sei nach
       EU-Recht auch dann unzulässig, „wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den
       Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern“. Rechtfertigen
       lasse sich eine Abschalteinrichtung nur, um „unmittelbare
       Beschädigungsrisiken“ zu vermeiden, „die zu einer konkreten Gefahr während
       des Betriebs des Fahrzeugs führen“.
       
       Das Urteil erging auf Grundlage der EU-Verordnung zur Typengenehmigung von
       Kraftfahrzeugen aus dem Jahr 2007. Weil es hier um ein Strafverfahren ging,
       entschied der EuGH aber nicht ausdrücklich, ob eine Typengenehmigung durch
       eine unzulässige Abschaltvorrichtung hinfällig wird. Hersteller müssten in
       dem Fall sämtliche Autos mit einer solchen Einrichtung europaweit
       zurückrufen.
       
       Die Grünen sprachen nach der Urteilsverkündung von einem „guten Tag für
       saubere Luft in den Städten“. Gleichzeitig sei das Luxemburger Urteil „die
       nächste Klatsche“ für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Er und sein
       Vorgänger Alexander Dobrindt (beide CSU) hätten „praktisch alle
       Abschalteinrichtungen mit Ausnahme derer von VW für legal erklärt“, sagte
       Fraktionsvize Oliver Krischer der Augsburger Allgemeinen.
       
       Keine Entscheidung fällte der EuGH allerdings zu sogenannten
       Thermofenstern, wie sie beispielsweise Mercedes verwendet. Diese schalten
       die Abgasreinigung bei hohen und insbesondere auch bei niedrigen
       Außentemperaturen ab. Dies kann dazu führen, dass in Deutschland im Winter
       nahezu keine Abgasreinigung mehr stattfindet. Für die Typengenehmigung
       werden die Abgaswerte bei 20 Grad Celsius gemessen.
       
       17 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice_de
       
       ## TAGS
       
   DIR Dieselskandal
   DIR Abgase
   DIR Diesel
   DIR DUH
   DIR Verkehrswende
   DIR Dieselskandal
   DIR Dieselskandal
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Anwalt über Urteil zu Abgasmanipulation: „Thermofenster für illegal erklären“
       
       Diesel-Pkw mit unzulässig eingeschränkter Abgasminderung müssen
       zurückgerufen werden, fordert der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe Remo
       Klinger.
       
   DIR Dieselbetrug bei VW: Der Skandal ist noch nicht verpufft
       
       Vor fünf Jahren kam der Dieselbetrug des Autobauers heraus, Kontrollen gibt
       es bis heute nicht. Immerhin wurde so die Verkehrswende angeschoben.
       
   DIR Dieselgate in Deutschland: Viele VW-Käufer gehen leer aus
       
       Der Bundesgerichtshof wirft dem Autobauer „sittenwidriges“ Verhalten vor.
       Trotzdem entscheidet er konzernfreundlich.
       
   DIR BGH-Urteil zu Dieselauto: VW verdient kein Vertrauen
       
       Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht.
       Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden
       ließ.