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       # taz.de -- Ersatzunterkünfte: Obdachlose ohne Corona-Bleibe
       
       > Eine Obdachlosen-Initiative besetzte ein leer stehendes Haus in Mitte.
       > Bezirk und Eigentümer verhandeln weiter, aber die Obdachlosen gehen leer
       > aus.
       
   IMG Bild: Hausbesetzung: Aktivist von „Leerstand Hab-Ich-Saath“ vor dem ehemaligen Schwesternwohnheim
       
       Berlin taz | Ende Oktober besetzte eine [1][Gruppe aus Obdachlosen und
       Stadtaktivist*innen] einen überwiegend leer stehenden Plattenbau in der
       Habersaathstraße gegenüber der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes. Sie
       prangerten nicht nur symbolisch den spekulativen Leerstand an, sondern
       wollten ein sicheres Zuhause, mindestens über den Winter und die
       Coronazeit. Obwohl Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne)
       noch während der Besetzung [2][die Prüfung der Beschlagnahmung] des Hauses
       zugesagt hatte, [3][räumte die Polizei] die Gruppe nach wenigen Stunden.
       
       Einen Monat später stellte sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf
       die Seite der Obdachlosen. Bei wenigen Gegenstimmen von CDU und FDP
       beschlossen die Abgeordneten „die leer stehenden Wohnungen in der
       Habersaathstraße 40–48 zu beschlagnahmen und als Wohnraum für obdach- und
       wohnungslose Menschen bereitzustellen“, wie es in dem von der Linken
       eingebrachten Antrag heißt. Valentina Hauser vom Kollektiv der
       Besetzer*innen, sprach gegenüber der taz von einem „richtigen Schritt, den
       wir sehr begrüßen“ und forderte eine „zügige Umsetzung dieses Beschlusses“.
       
       Doch daraus wird nichts werden. Nicht nur, weil der Beschluss der BVV – wie
       alle ihre Beschlüsse – nur ein Appell ans Bezirksamt ist, das sich dann mit
       der rechtlich heiklen Angelegenheit befassen muss. Vor allem aber, hat sich
       die verfahrene Situation um das Gebäude seitdem grundlegend geändert.
       
       Seit Jahren streitet sich der Bezirk mit dem Eigentümer, der die
       überwiegend intakte Platte abreißen lassen will, was ihm der Bezirk
       verwehrt. Das Haus wurde 2006 für nur zwei Millionen Euro privatisiert,
       gute zehn Jahre später für den fast zehnfachen Preis weiterverkauft. Ein
       guter Teil der Mieter*innen wurde vergrault, wenige verbliebene wehren sich
       mit Händen und Füßen. Ende November hat nun aber das Verwaltungsgericht
       mitgeteilt, dass es die vom Bezirk geforderte Wiedervermietung der
       Wohnungen und die Untersagung des Abrisses nicht für angemessen hält, wie
       Jugend- und Familienstadträtin Ramona Reiser (Linke) bestätigt.
       
       ## Eigentümer legt Vergleichsangebot vor
       
       Erstmals seit Jahren sitzen nun Bezirk und Eigentümer wieder an einem
       Tisch. Letzterer hat ein Vergleichsangebot vorgelegt, dass sich zumindest
       in einer zentralen Frage auf den Bezirk zubewegt: dem Eingeständnis, dass
       es sich – zumindest bei einem Teil der insgesamt 105 Wohnungen – um
       schützenswerten Wohnraum handelt. Dies sieht auch der Bezirk so, für das
       ganze Haus: „Es muss nicht alles wie 2020 aussehen“, sagt Reiser.
       
       Die Klassifizierung als schützenswert hat wesentliche Folgen: Ein Abriss
       ist dann nur gestattet, wenn angemessener Ersatzwohnraum geschaffen wird,
       sowohl was die Zahl, die Qualität als auch den Zuschnitt der Wohnungen
       betrifft. Obendrein ist im Zweckentfremdungsverbotsgesetz geregelt, dass
       die neuen Wohnungen für nicht mehr als 7,92 Euro pro Quadratmeter vermietet
       werden dürfen. Der Eigentümer versucht daher, nicht alle Wohnungen ersetzen
       zu müssen, um zumindest einen Teil ohne Preislimit vermieten zu können.
       Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion,
       befürchtet gar, dass er das leere Grundstück einfach weiterverkaufen
       könnte.
       
       Immerhin liegen inzwischen konkrete Angebote für die verbliebenen etwa ein
       Dutzend Mieter*innen auf dem Tisch. Sie sollen Umsetzwohnungen während der
       Baumaßnahme bekommen sowie Angebote für Wohnungen im Neubau oder eine
       Abfindung. Am Dienstag verständigte sich das Bezirksamt auf seiner Sitzung
       darauf, weitere Nachverhandlungen im Sinne der Mieter*innen zu suchen und
       aufgrund der pandemiebedingt eingeschränkten Arbeitssituation auch über die
       Einigungsfrist 18. Dezember reden zu wollen. Parallel möchte man, so
       Reiser, auch den „Gedanken einer Rekommunalisierung nicht begraben“ und
       dafür die alten Kaufverträge überprüfen.
       
       ## Schützenswerter Wohnraum
       
       Bereits an diesem Donnerstag werden Bezirk und Eigentümer weiter über die
       Bedingungen des Abrisses verhandeln. Die Obdachlosen, die für sich auf
       Wohnraum gehofft hatten, werden aber wohl in jedem Fall leer ausgehen,
       selbst wenn das Haus noch einige Monate leer stehen sollte. Denn eine
       Beschlagnahmung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)
       unterliegt strengen Voraussetzungen und kommt erst bei einer erheblichen
       Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Betracht und wenn alle
       anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
       
       Das sind sie aber nicht: Reiser verweist auf „überraschend viele Angebote“,
       die nach einer Suchmeldung des Bezirksamts am Tag nach der Besetzung für
       Unterkünfte für coronainfizierte Personen eingegangen seien. [4][Der
       Grünen-Abgeordnete Taylan Kurt] kritisiert die strenge Auslegung des ASOG.
       Im Gespräch mit der taz fordert er die Definition für Ersatzunterkünfte zu
       ändern, sodass Personen einen Anspruch auf „abgeschlossene Wohneinheiten“
       haben. Entsprechende Signale aus dem Senat gibt es aber keine.
       
       16 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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