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       # taz.de -- Einigung beim EEG: Meister des Vertagens
       
       > Auf den letzten Drücker hat sich die Koalition auf die Reform des
       > Enerneuerbare Energien Gesetzes (EEG) geeinigt – und wichtige
       > Streitpunkte vertagt.
       
   IMG Bild: Der Industrie wurden Forderungen erlassen
       
       Mit einer Einigung haben Union und SPD bei der Reform des
       [1][Erneuerbare-Energien-Gesetzes] mal wieder bis zum letzten möglichen
       Moment gewartet: Zum Jahreswechsel muss das Gesetz bereits in Kraft treten,
       damit die Solaranlagen und Windräder, die vor 20 Jahren ans Netz gegangen
       sind, nicht am 1. Januar die Stromeinspeisung einstellen müssen.
       
       Nun scheint dort zumindest das Schlimmste verhindert zu werden: Die
       Vergütung für die alten, aber noch funktionsfähigen Anlagen soll so
       geregelt werden, dass sie wohl weiterlaufen können. Auch in anderen Punkten
       hat die SPD-Fraktion wichtige Verbesserungen am Gesetzesentwurf aus dem
       Haus von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier durchsetzen können.
       
       Dazu gehören Verbesserungen beim Eigenverbrauch von Solarstrom, die dazu
       führen werden, dass künftig deutlich leistungsfähigere Anlagen auf kleine
       Wohnhäuser gebaut werden als bisher. Auch beim Mieterstrom, bei dem
       Solarstrom von verschiedenen Bewohner*innen eines Hauses gemeinsam
       verbraucht wird, sollen die Regeln so geändert werden, dass auch auf
       Mehrfamilienhäusern endlich in relevanter Zahl Solaranlagen entstehen. Und
       auf vielen großen Gewerbedächern können auch in Zukunft Solaranlagen
       installiert werden, ohne dass man sich an einer komplizierten Ausschreibung
       beteiligen muss.
       
       Grund für ungetrübte Freude ist die Einigung dennoch nicht. Zum einen hat
       die Union im Gegenzug für diese Verbesserungen durchgesetzt, dass die
       Industrie sich noch weniger an den Energiewendekosten beteiligen muss; ihr
       werden bestimmte Nachforderungen bei der [2][EEG-Umlage] erlassen.
       
       Zum anderen wird die wichtigste Streitfrage erneut vertagt. Denn es steht
       längst fest, dass die Ausbauziele für neue [3][Ökostromanlagen], die im
       Gesetzentwurf stehen, zum Erreichen der Klimaziele hinten und vorne nicht
       ausreichen. Trotzdem werden sie, anders als zuvor zugesagt, nun doch noch
       nicht angehoben. Das soll erst in einem zweiten Schritt im Frühjahr
       passieren. Angesichts der bisherigen Verzögerungen sind das keine guten
       Aussichten.
       
       15 Dec 2020
       
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