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       # taz.de -- Ökonomin über Wirecard-Skandal: „Keiner fühlte sich zuständig“
       
       > Der Finanzminister will mit einem Gesetz verhindern, dass sich
       > Manipulation wie bei Wirecard wiederholt. Doch dieses reiche nicht, sagt
       > eine Ökonomin.
       
   IMG Bild: Will zukünftig Bilanzmanipulationen wie bei Wirecard verhindern: Finanzminister Olaf Scholz
       
       taz: Frau Rinker, der Bundestag wird in den kommenden Monaten über ein
       Gesetz debattieren, mit dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz verhindern
       will, dass sich Bilanzmanipulationen wie beim ehemaligen Dax-Konzern
       Wirecard wiederholen. Taugt der Gesetzentwurf dazu? 
       
       Nein. Es gibt zwar einige gute Ansätze, zum Beispiel dass Aufsichtsräte von
       Unternehmen künftig stärker in die Bilanzkontrolle einbezogen werden. Aber
       insgesamt ist der Gesetzentwurf nicht konsequent genug.
       
       Warum? 
       
       Beispielsweise sollen Unternehmen alle zehn Jahre eine andere
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen müssen. Aber die jeweiligen
       Mitarbeiter müssen nicht wechseln, dieselben Personen können also länger
       prüfen.
       
       Minister Scholz sagt, die Finanzaufsicht bekommt mehr Biss. Stimmt das? 
       
       Ein Stück weit ja. Aber es gibt Probleme, die nicht gelöst werden. Die
       privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung soll
       weiterhin für die Bilanzkontrolle zuständig sein. Die Bafin aber auch.
       Deutschland geht mit dieser zweistufigen Bilanzkontrolle einen Sonderweg.
       Über die Frage, wer im Fall Wirecard eigentlich zuständig gewesen wäre, hat
       der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Joachim Böcking von der Universität
       Frankfurt am Main ein 100-seitiges Gutachten erstellt. Das Problem bei
       Wirecard war: Keiner fühlte sich zuständig. Alle sehen sich als Opfer. Das
       kann nur behoben werden, wenn wir die Zuständigkeiten vereinfachen. Wir
       brauchen ein einstufiges System, um dieses Kompetenzwirrwarr zu lösen.
       
       Wer sollte das Sagen haben? 
       
       Auf jeden Fall die staatliche Seite. Am besten in einer Institution,
       vielleicht in mehreren Abteilungen. Die wichtigste Stellschraube, um einen
       neuen Fall Wirecard zu verhindern, ist, die Aufdeckung zu beschleunigen.
       
       Die Wirtschaftsprüfer von EY haben die Bilanzen von Wirecard seit 2009
       geprüft und nicht Alarm geschlagen. In Frankreich gibt es eine
       Rotationspflicht von fünf Jahren. Wäre das für Deutschland sinnvoll? 
       
       Wirtschaftsprüfer müssen sich in ein Mandat einarbeiten, da sind fünf Jahre
       sehr kurz. Es muss darum gehen, die Qualität der Abschlussprüfung zu
       verbessern. Dazu ist vor allem wichtig, die kleineren
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaften neben den sogenannten Big4 – EY, PwC,
       KPMG und Deloitte – zu stärken. Die Haftungsgrenzen zum Beispiel sollten
       sich an den Umsätzen der Prüfgesellschaften orientieren und nicht pauschal
       festgelegt werden. Ansonsten wird sich die Marktkonzentration verschärfen.
       Das führt sicher nicht zu einer besseren Prüfungsqualität.
       
       Wäre es vielleicht sinnvoll, dass hierzulande wie in Frankreich eine kleine
       und eine große Wirtschaftsprüfungsfirma gemeinsam die Bilanzen von
       Aktiengesellschaften prüfen müssen? 
       
       Es sollte zumindest die Möglichkeit geben. Aber der vorliegende
       Gesetzentwurf schafft keine Anreize dafür. Im internationalen Vergleich
       sind die Honorare für Wirtschaftsprüfer in Deutschland niedrig. Sie liegen
       im Schnitt bei den im weltweit größten Aktienindex Russell gelisteten
       deutschen Firmen bei 0,09 Prozent des Unternehmensumsatzes, bei
       europäischen bei 0,13 Prozent und bei US-amerikanischen bei 0,39 Prozent.
       Sinnvoll könnte die Einführung einer Honorarordnung wie bei Notaren sein.
       Sind die Honorare zu niedrig, besteht die Gefahr, dass bei der Prüfung an
       manchen Stellen gespart wird.
       
       Wäre es nicht besser, der Staat würde auf private Wirtschaftsprüfer
       verzichten und die gesamte Bilanzkontrolle selbst in die Hand nehmen? 
       
       Dadurch, dass die Abschlussprüfer in gewisser Weise in Konkurrenz stehen,
       haben sie auch einen Anreiz, gute Arbeit zu leisten. Wenn der Staat das
       übernimmt, gibt es keinen Wettbewerb in diesem Sinne. Was die Qualität der
       Abschlussprüfung auch deutlich verbessern würde, wäre die Angst der
       Wirtschaftsprüfer vor einem Reputationsverlust. Bisher veröffentlicht die
       Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas Fehler von Wirtschaftsprüfern nur
       anonymisiert. In Großbritannien wird bei größeren Mängeln auch der Name der
       Prüfungsgesellschaft veröffentlicht. Das will man als Prüfgesellschaft
       natürlich nicht.
       
       Auch die Apas hat im Fall Wirecard keine gute Figur gemacht. Der
       mittlerweile freigestellte Chef Ralf Bose hat Wirecard-Aktien gekauft,
       obwohl seine Behörde in den Fall eingeschaltet war. 
       
       Die Apas kontrolliert die Wirtschaftsprüfer, aber wenn sie nicht streng
       genug ist, bringt das nichts. Die Apas und die Deutsche Prüfstelle für
       Rechnungslegung müssen mehr öffentlich berichten. Wenn die Prüfstelle
       Fehler feststellt, wird das im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aber wenn man
       sich nicht gut mit Bilanzen auskennt, versteht man das nicht. Diese
       Informationen sollten so publiziert werden, dass sie auch verständlich
       sind für jemanden, der nicht die Höhen und Tiefen der internationalen
       Rechnungslegung kennt. Der gesamte Prüfprozess muss transparenter werden.
       
       6 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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