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       # taz.de -- Vorteile für Geimpfte?: Schwierige Abwägungen
       
       > Der Gesetzgeber muss bald entscheiden, ob Einschränkungen für Geimpfte
       > schneller aufgehoben werden. Doch wo bleiben Nichtgeimpfte?
       
   IMG Bild: Dürfen diejenigen, die sich impfen lassen, privilegiert werden? Eine noch ungeklärte Frage
       
       Karlsruhe taz | In Kürze beginnen auch in Deutschland die Corona-Impfungen.
       Dann wird bald eine Debatte losbrechen, ob es Vorteile für die Geimpften
       geben darf oder vielleicht sogar geben muss. Sollen Geimpfte wieder ins
       Café, ins Museum und ins Stadion dürfen? Sollen sie dort mit anderen
       Geimpften Spaß haben – während die (Noch-)Nichtgeimpften draußen bleiben
       müssen?
       
       Im Moment kann die Frage schon aus medizinischen Gründen nicht beantwortet
       werden. Bisherige Tests der Impfstoffe haben zwar ergeben, dass die
       Geimpften mit über 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit nicht mehr an Covid 19
       erkranken. Sie sind also weitgehend immun.
       
       Eine Sonderbehandlung von Geimpften kommt aber nur in Betracht, wenn mit
       ähnlicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie das Virus an
       andere weitergeben. Die Geimpften dürfen nach einem Virenkontakt also auch
       nicht infektiös sein.
       
       Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) gibt es derzeit noch keine
       gesicherten Erkenntnisse, ob Geimpfte noch ansteckend sein können und ob
       dies bei allen drei bisher bekannten Impfstoffen gleich zu beantworten sein
       wird. Das RKI will derzeit nicht einmal andeuten, nach wievielen Monaten
       Impfpraxis mit verläßlichen Erkenntnissen zu rechnen ist.
       
       ## Beispiel Masernimpfung
       
       Bei anderen bekannten Impfungen, wie der Masernimpfung, ist es allerdings
       üblich, dass sie auch die Infektiösität verhindern. Nur so ist auch die
       Masernimpfpflicht zu rechtfertigen, die seit März 2020 an Kitas und Schulen
       für Kinder und Personal gilt.
       
       Sollte also auch die Corona-Impfung zu einer weitgehend ansteckungslosen
       Immunität führen, werden die Geimpften sicher fordern, dass die
       Corona-Einschränkungen für sie aufgehoben werden. Sie wären dann ja für
       ihre Mitmenschen viel weniger gefährlich.
       
       Für eine Vorzugsbehandlung sprechen auch verfassungsrechtliche Gründe. Der
       Staat darf die Grundrechte von Bürgern nicht ohne triftigen Grund
       beschränken. Sonst ist die Beschränkung unverhältnismäßig.
       
       Doch es gibt auch rechtlich relevante Argumente für eine Gleichbehandlung
       von Geimpften und Nichtgeimpften. So kann dabei vermutlich der
       gesellschaftliche Friede und Zusammenhalt besser gewahrt werden, als in
       einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Eine Gleichbehandlungspolitik könnte auch
       verhindern, dass die Geimpften dazu gedrängt werden, nun alle besonders
       ansteckungsträchtigen Arbeiten zu übernehmen.
       
       Es geht also um eine politische Abwägung zwischen zwei unterschiedlichen
       Konzepten, zwischen Privilegierung und Gleichbehandlung. Die Entscheidung
       muss der Gesetzgeber treffen. So könnte der Bundestag im
       Infektionsschutzgesetz eine bundesweit gültige Regelung beschließen. Oder
       die Landesregierungen bestimmen in ihren Corona-Verordnungen, ob die
       Einschränkungen jeweils auch für Geimpfte gelten.
       
       ## Gespaltener Ethikrat
       
       Eine ähnliche Diskussion gab es schon im letzten Frühjahr. Sollten
       Erkrankte nach der Heilung einen Immunitätsausweis bekommen, der ihnen
       Vorteile im Alltag verschafft? Auch hier litt die Diskussion zunächst unter
       den ungeklärten medizinischen Vorfragen. Bis heute ist nicht vollständig
       bekannt, ob und wie lange die Corona-Genesenen dann immun sind und vor
       allem nicht mehr ansteckend sein können.
       
       Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beauftragte dennoch vorsorglich
       den Deutschen Ethikrat, eine Empfehlung zu erarbeiten. Dies gelang zwar
       nicht, denn der Ethikrat zeigte sich gespalten. Die Positionen lagen aber
       weniger weit auseinander als bisher wahrgekommen. So sprach sich die eine
       Hälfte der 24 Mitglieder für den begrenzten Einsatz von Immunitätsausweisen
       aus, insbesondere bei der Pflege von Alten und Kranken. Die andere Hälfte
       des Ethikrats wollte Immunitätsausweise verbieten, außer bei der Pflege von
       Alten und Kranken.
       
       Es liegt also auch impfpolitisch nahe, dass zunächst für Berufsgruppen, die
       mit vulnerablen Personen arbeiten, Sonderregeln eingeführt werden.
       Nichtgeimpfte könnten dann wohl nicht mehr beruflich mit Alten und Kranken
       arbeiten.
       
       Ob es auch echte Vorteile für Geimpfte geben soll, will Gesundheitsminister
       Spahn derzeit noch offen lassen. Die Praxis in Cafés, Museen und Stadien
       gehe den Staat nichts an, das sei eine Frage des „Privatrechts“, so seine
       Begründung.
       
       Der Verweis aufs Privatrecht ist aber gewollt naiv. Denn auch das
       Privatrecht ist staatliches Recht oder beruht auf staatlichen Vorgaben.
       Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, müssen staatliche Gerichte entscheiden,
       zum Beispiel weil Geimpfte gegen undifferenzierte Corona-Verordnungen
       klagen oder weil Gastronomie, Kultur und Sport fordern, dass ihre
       Spezialangebote für Geimpfte zugelassen werden.
       
       Dass der Staat sich zwischen Privilegierung und Gleichbehandlung
       entscheiden muss, könnte aber ein Übergangsphänomen sein. Je mehr Leute
       geimpft sind, um so stärker dürften die Infektionszahlen zurückgehen. Und
       dann können – wie im letzten Sommer – auch wieder viele staatliche
       Einschränkungen aufgehoben werden. Für Geimpfte und Nichtgeimpfte.
       
       13 Dec 2020
       
       ## AUTOREN
       
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