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       # taz.de -- Banken verlangen zu viele Daten: Unzulässiger Wissenshunger
       
       > Kreditinstitute wollen von Privatleuten umfangreiche Informationen. Ein
       > großer Anbieter ist zu weit gegangen – und rudert zurück.
       
   IMG Bild: Viele Banken wollen von Kund:innen viel mehr wissen, als sie dürfen
       
       Berlin taz | Es wäre ein Leichtes gewesen, die Änderung zu übersehen. Sie
       verbirgt sich auf Seite 6 der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
       der Bank ING, einer der größten Banken in Deutschland. Dort verpflichtete
       das Geldinstitut mit einer Änderung zu Anfang November Kund:innen nicht
       nur dann zur Meldung, wenn sich Name, Anschrift oder Staatsangehörigkeit
       ändern. Sondern auch bei einer Änderung des „Beschäftigungsverhältnisses“.
       Das heißt: Kund:innen müssten der Bank nicht nur mitteilen, wenn sie den
       Arbeitgeber wechseln, sondern auch eine neue Position im Unternehmen,
       genauso wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.
       
       Ein Leser und Genosse, der auch ING-Kunde ist, hat die taz darauf
       aufmerksam gemacht. Er ist nicht der Einzige, dem die Verpflichtung
       merkwürdig vorkommt. David Riechmann, Jurist bei der
       [1][Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,] fragt am Telefon gleich:
       „Geht es um die ING?“ Man habe in dieser Sache bereits mehrere Beschwerden
       erhalten.
       
       Die ING hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Zuständig ist der hessische
       Datenschutzbeauftragte. Deren Sprecherin weist darauf hin, dass Banken zwar
       Verpflichtungen haben, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben.
       Allerdings: Es werde „in der Regel nicht erforderlich sein, Daten zum
       Beschäftigungsverhältnis zu erheben“. Höchstens in Einzelfällen, wenn es
       einen Verdacht gebe. Die Behörde kündigte an, die Bank darauf hinzuweisen.
       
       Die ING selbst rückt auf Anfrage von ihrer AGB-Änderung ab. Dass Kund:innen
       Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis melden müssen, sei „grundsätzlich
       nur nach Anforderung durch uns zwingend erforderlich“, erklärt Sprecher
       Patrick Herwarth gegenüber der taz. Doch die Kund:innen erfahren diese
       Interpretation zunächst nicht.
       
       Der Fall ist extrem, weil die Klausel vom November Kund:innen
       verpflichtet, im laufenden Vertragsverhältnis Angaben zu machen. Kund:innen
       sollten solche Verpflichtungen ernst nehmen. Die Bank kann sonst das Konto
       kündigen. Das kann sich durch die damit verbundene [2][Schufa-Mitteilung]
       negativ auf andere Verträge auswirken, etwa beim Abschluss eines Kredits
       oder Mobilfunkvertrag.
       
       Doch dass Banken sich interessiert zeigen an den beruflichen Umständen
       ihrer Kund:innen, ist kein Einzelfall. So fragen zahlreiche Banken
       bereits bei Vertragsschluss Daten zum Job ab – und das teilweise noch
       detaillierter. Die Postbank verlangt nicht nur die Angabe grober Kategorien
       wie angestellt, selbstständig, im Ruhestand, studierend, arbeitslos oder
       „Hausfrau/Hausmann“. Sondern auch den Beruf und die Branche. Die PSD-Bank
       Hannover will darüber hinaus in ihrem Kundenstammvertrag, der der taz
       vorliegt, sogar Name und Anschrift des Arbeitgebers wissen, ausdrücklich
       als Pflichtfeld. Dazu kommen der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
       samt eventueller Befristung oder Probezeit. Dass diese Felder nur optional
       ausgefüllt werden müssen, ebenso wie Fragen zur Zahl der im Haushalt
       lebenden Personen und dem Wohnstatus (Eigentum/Miete/bei Eltern), lässt
       sich leicht übersehen.
       
       Die PSD-Bank Hannover teilte dazu mit, man erhebe „personenbezogene Daten
       im Rahmen der Sorgfaltspflichten und zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
       Anforderungen“. Ein Sprecher der Finanzaufsicht Bafin stellt jedoch klar:
       „Es besteht keine explizite gesetzliche Verpflichtung der Institute, bei
       der Eröffnung eines Kontos vom Vertragspartner den konkreten Beruf sowie
       den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers zu erheben.“ Bei einem
       normalen Girokonto wäre das unzulässig, sagt Johannes Pepping, Sprecher der
       Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, über die zahlreichen, von der
       Bank verlangten Daten zur Beschäftigung. Auch bei Krediten müsse man immer
       im Einzelfall entscheiden, ob das Abfragen einer derartigen Datenfülle
       angemessen sei.
       
       ## Vertragsformulare nicht online einsehbar
       
       Kund:innen befinden sich allerdings in einer schwachen Position. Verlangte
       Angaben zu verweigern, wird in der Regel dazu führen, [3][das gewünschte
       Konto] nicht zu bekommen. Oder viel Zeit für die Recherche zu reservieren:
       Denn ob eine Bank zu den datensparsamen oder den neugierigen Banken zählt,
       ist erst sehr spät bei einer Kontoeröffnung ersichtlich.
       
       Obwohl die Institute problemlos ihre Vertragsformulare auf der eigenen
       Webseite veröffentlichen könnten, ist das die Ausnahme. In der Regel führen
       Banken Interessent:innen in einem Schritt-für-Schritt-Prozess durch die
       Kontoeröffnung. Es kann also sein, dass die Frage nach dem Beruf erst
       kommt, wenn sämtliche anderen persönlichen Daten wie Name, Telefonnummer,
       Staatsangehörigkeit und Steueridentifikationsnummer schon angegeben sind.
       
       Die ING hat die umstrittene Klausel übrigens in einer neuen Änderung der
       Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anfang Dezember angepasst. So ist
       jetzt zu lesen, dass Kund:innen „nach ausdrücklicher Aufforderung der ING“
       angeben müssen, ob und wie sich vorhandene Daten geändert haben.
       
       9 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.verbraucherzentrale.nrw/
   DIR [2] /Schufa-will-Zugriff-auf-Kontoauszuege/!5729501
   DIR [3] /Diskriminierung-bei-Banken/!5698284
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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