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       # taz.de -- Prozess wegen Hanftee als Droge: Wenig berauschend
       
       > Der Handel mit Cannabisprodukten boomt. Auch Hanfladenbetreiber Wenzel
       > Cerveny profitiert von dem Hype. Doch jetzt soll er vor Gericht.
       
   IMG Bild: Über das, was Cerveny tatsächlich gemacht hat, herrscht Einigkeit: Er hat Hanfprodukte verkauft
       
       Auf diesen Prozess freut sich [1][Wenzel Cerveny, das merkt man ihm an.]
       Und das ist auf den ersten Blick keine Selbstverständlichkeit, denn was die
       Staatsanwaltschaft München dem 59-Jährigen vorwirft, hat es in sich:
       gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmittel in 36 Fällen. „Ich komm mir vor
       wie der Pablo Escobar von Bayern“, sagt Cerveny.
       
       Leicht will er es dem Gericht jedenfalls nicht machen, sollte dieses die
       Cerveny im Oktober zugestellte Anklage zulassen. Mit drei Anwälten werde er
       anrücken. Dann werde er erst einmal eine [2][140 Seiten lange
       Richtervorlage vom Amtsgericht Bernau bei Berlin] vorlesen. In der verwies
       im Oktober 2019 der Jugendstrafrichter Andreas Müller das aus seiner Sicht
       verfassungswidrige Cannabisverbot zur Prüfung an das
       Bundesverfassungsgericht. Und Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der
       Bundesregierung, möchte Cerveny als Zeugin dabeihaben: Er will, dass diese
       Sache ausgefochten wird, ein für alle Mal.
       
       Über das, was Cerveny tatsächlich gemacht hat, herrscht dabei noch nicht
       einmal Uneinigkeit. Er hat – für Betreiber von Hanfläden nicht untypisch –
       Hanfprodukte verkauft: Tees, Öle, Kekse, auch Kleidung, alles Mögliche. Und
       alles legal. Er handele nur mit THC-freien Produkten, sagt Cerveny. THC,
       also Tetrahydrocannabinol, ist der Stoff, dem Marihuana seine berauschende
       Wirkung verdankt. Bei Nutzhanfsorten ist er weitgehend weggezüchtet.
       
       Cerveny ist einer, dem es ums Prinzip geht, mehr als ums Cannabis. Gekifft
       hat er noch nie, für die Legalisierung von Cannabis gekämpft dagegen sehr
       wohl. Vor allem von dessen medizinischem Nutzen ist er überzeugt. Sein
       Traum: ein Cannabis-Therapiezentrum. Vor drei Jahren hat er schon mal eine
       Crowd-Investment-Aktion dafür gestartet. Am Ende kam nicht genug Geld
       zusammen. Stattdessen eröffnete er seinen ersten Laden hier am
       Leuchtenbergring in München, wollte dort zumindest auch eine Anlaufstelle
       für Patienten bieten, beraten.
       
       ## Alles aus Hanf
       
       Über der Theke hängt ein Bildschirm. Ein Beitrag von „Leschs Kosmos“ über
       Cannabis als Heilmittel läuft in Dauerschleife. Cerveny bittet in den
       hinteren Teil des Ladens. Sein Büro sind zwei an die Wand geschobene
       Sessel, umringt von Kleiderständern mit T-Shirts, Hemden, Babykleidung.
       Alles aus Hanf.
       
       Anfangs lief es nicht so gut. Die Kundschaft kam spärlich, der frühere
       Gastwirt lebte von seinen Ersparnissen. Doch im Lauf des Jahres 2018 zog
       das Geschäft an, der Umsatz verfünffachte sich. Einen Werbeeffekt brachte
       auch Cervenys Landtagskandidatur für die FDP. Auf Platz 42 war er für die
       Liberalen in den Wahlkampf gezogen, die ebenfalls für eine Legalisierung
       von Cannabis kämpfen. Der Listenplatz war zwar aussichtslos, der Wahlkampf
       brachte aber die Möglichkeit, die Cannabis-Thematik verstärkt an den Wähler
       und auch an den Verbraucher zu bringen. Mittlerweile hat Cerveny unter der
       Marke „Hanf – der etwas andere Bioladen“ elf Geschäfte mit 20 Angestellten.
       In Kanada soll die Firma im Frühjahr sogar an die Börse gehen.
       
       Cervenys besonderer Stolz und Verkaufsschlager ist das CBD-Öl. Eine
       spezielle Produktion für seinen Laden. Alte ungarische Sorte, in Tschechien
       angebaut. Natürlich EU-zertifiziert. Die Kundschaft schwört darauf. Die
       kleinen Fläschchen machen einen Großteil des Umsatzes aus.
       
       Seinen Kunden drückt der Händler gern einen Prospekt in die Hand, der über
       die heilsame Wirkung von Cannabis aufklären soll. CBD, heißt es darin,
       helfe gegen Parkinson, Krebs und Rheuma sowie bei Schlafproblemen, Migräne
       und Akne. Es stimuliere den Appetit und helfe beim Abnehmen. Und das ist
       nur eine kleine Auswahl aus der Liste. Nur Haarausfall fehlt in der
       Aufzählung.
       
       ## Angstlösend und antipsychotisch
       
       Eine gewisse Wirkung sprechen auch Fachleute dem Cannabinoid nicht ab. „Von
       Menschen, die CBD nutzen, höre ich auf jeden Fall, dass es positive
       Wirkungen hat“, erzählt etwa Privatdozentin Eva Hoch. Die Psychologin
       leitet am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München die
       Cannabisforschung. „Es soll beispielsweise angstlösend und antipsychotisch
       wirken. Zum Teil sind die Effekte auch pharmakologisch belegt.“ Es gebe
       auch in vitro und tierexperimentelle Studien, die auf mögliche Effekte bei
       Krebserkrankungen hinwiesen.
       
       Allerdings gebe es auch Nebenwirkungen, die bei sehr hohen Dosen sogar bis
       zu Embryo- oder Organschädigungen gehen könnten. Das Feld sei aber noch
       sehr schlecht erforscht, es gebe keine Langzeitstudien. In jedem Fall sei
       Hanf eine Pflanze mit sehr vielfältigen Effekten, die gründlich erforscht
       gehörten. „Aber das Thema polarisiert halt immer noch sehr stark, was der
       Forschung nicht unbedingt förderlich ist.“
       
       Wenzel Cerveny bekam diese Polarisierung am 11. April 2019 zu spüren, da
       stand plötzlich die Polizei bei ihm im Laden. Mehr als 180 Polizeibeamte
       und elf Staatsanwälte seien an der Razzia gegen eine Handvoll Händler
       beteiligt gewesen, ließ die Staatsanwaltschaft hinterher verlauten,
       überwiegend in München und Umgebung.
       
       Ware für knapp 250.000 Euro Verkaufswert hätten die Polizisten
       beschlagnahmt, erzählt Cerveny. Nichts davon hat er je wiedergesehen.
       Stattdessen kam anderthalb Jahre später die Anklage. „Als sie den Tee hier
       im Laden eingepackt haben, haben sie ins Protokoll geschrieben: 25
       Packungen à 150 Gramm Marihuana. Die hantieren bewusst mit falschen
       Begriffen, [3][obwohl sie wissen, dass das keine Droge ist.“]
       
       ## Auch im Supermarkt
       
       In der Tat scheint es für die Staatsanwaltschaft nicht darauf anzukommen,
       ob Betäubungsmittel tatsächlich betäuben können. „Für uns spielt lediglich
       eine Rolle, ob und wie Produkte vom Betäubungsmittelgesetz erfasst sind
       oder nicht“, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf taz-Nachfrage. Wer die
       Produkte vertreibt, scheint dagegen für die Ermittler schon eine Rolle zu
       spielen. Die vermeintlich gefährlichen Produkte finden sich auch in den
       Sortimenten von Super- und Drogeriemärkten. Dort nehmen die Staatsanwälte
       offenbar keinen Anstoß.
       
       Bei ihren Vorwürfen gegen die Hanfläden beruft sich die Staatsanwaltschaft
       auf denselben Passus des Betäubungsmittelgesetzes, aus dem auch Cerveny
       sein Recht ableitet, mit Hanfprodukten zu handeln. Der steht in der Anlage
       I des Gesetzes und besagt, dass Hanfprodukte „verkehrsfähig“ sind, wenn sie
       aus EU-zertifiziertem Saatgut stammten „oder ihr Gehalt an
       Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit
       ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder
       wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken
       ausschließen“.
       
       Eine zweideutige Formulierung. Sie kann bedeuten, dass der Verkehr in jedem
       Fall nur gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken dienen darf, die Ware
       also grundsätzlich nicht an Endverbraucher verkauft werden darf. Sie kann
       aber auch bedeuten, dass diese Einschränkung nur bei Ware ohne
       EU-Zertifikat gilt.
       
       Dass Gesetze so unklar formuliert werden, ist nichts Neues, sagt der Bremer
       Rechtswissenschaftler Lorenz Böllinger. Zumindest könne Cerveny deshalb
       aber mit einem „Verbotsirrtum“ argumentieren, sich darauf berufen, er sei
       von der Rechtsmäßigkeit seiner Handlung ausgegangen. Er selbst würde die
       Passage aber ohnehin so auslegen, dass EU-zertifizierte Ware auch an den
       Endverbraucher verkauft werden darf, so der emeritierte
       Strafrechtsprofessor. „Eine teleologische Auslegung nennen wir Juristen
       das. Eine solche Auslegung orientiert sich an Sinn und Zweck der Vorschrift
       unter heutigen Bedingungen.“
       
       ## Fünf-Euro-Joint für 75.000 Euro
       
       Bedeutung dürfte auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.
       November zukommen. Demnach dürfen CBD-Produkte nicht als Suchtstoff
       angesehen werden, ein Vermarktungsverbot darf nur erlassen werden, wenn die
       Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen
       Erwägungen beruht. [4][Rechtssicherheit herrscht damit auf EU-Ebene, was
       CBD-Produkte angeht, allerdings nicht.]
       
       Wie gefährlich also sind Hanftee und Co.? Expertin Hoch ist vorsichtig, das
       Thema ist heikel: Bisher sei jedenfalls nicht beobachtet worden, dass bei
       CBD-Produkten mit einem THC-Gehalt unterhalb des Grenzwerts von 0,2 Prozent
       ein berauschender Effekt eingetreten wäre. [5][Sie verweist auf ihren
       Kollegen Tom Freeman von der Universität Bath.] Der kam in einer Studie zu
       dem Ergebnis, dass bei unregelmäßigem Konsum bereits eine Dosis von 5
       Milligramm THC eine geringe berauschende Wirkung haben könne. Theoretisch
       ließe diese sich auch mit Produkten erzielen, deren THC-Anteil in der Nähe
       des Grenzwertes liegt. Allerdings, so Freeman, bräuchte man davon sehr viel
       und es würde sehr teuer.
       
       Oder wie es die Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunk jüngst vorrechnete:
       Man kaufe sich Hanftee für 150 Euro und eine Extraktionsanlage für 75.000
       Euro, und schon lasse sich damit ein Fünf-Euro-Joint fabrizieren. Geht
       doch.
       
       14 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Muenchner-Aktivist-Wenzel-Cerveny/!5401680
   DIR [2] https://hanfverband.de/sites/default/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf
   DIR [3] https://www.br.de/nachrichten/bayern/drogenskandal-bei-der-muenchner-polizei-weitet-sich-aus,SIaqjZ5
   DIR [4] /EU-erwaegt-CBD-Verbot/!5727052
   DIR [5] https://researchportal.bath.ac.uk/en/persons/tom-freeman
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominik Baur
       
       ## TAGS
       
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