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       # taz.de -- Bob Dylan verkauft Songrechte: Geschickter Schachzug
       
       > Bob Dylan verkauft die Rechte an seinem Songkatalog an die Universal
       > Publishing Group. Der Konzern spricht vom Deal des Jahrhunderts.
       
   IMG Bild: His Bobness: Dylan bei einem Konzert in New Orleans 2006
       
       „Gute Songs sollten möglichst heroisch klingen, um die Illusion zu
       vermitteln, dass sie die Zeit anhalten“, hat Bob Dylan mal geantwortet, als
       er nach der Magie von Musik gefragt wurde. Dylan ist der erste US-Popstar,
       auf den das Attribut Singer-Songwriter zutrifft: Um sich zu inszenieren,
       verwendet er hauptsächlich eigenes musikalisches Material: Dylan komponiert
       [1][Lieder und dichtet dafür Texte]. Beide künstlerischen Felder sind
       gleich wichtig.
       
       Als Anerkennung seiner dichterischen Vorstellungskraft hat er 2016 den
       [2][Literaturnobelpreis] erhalten. Gibt es Dylan ohne die Melodien von
       „Blowin’ in the Wind“ und „Lay Lady Lay“? Wohl kaum. An die 600 Songs hat
       Bob Dylan in seiner gut 60-jährigen Karriere komponiert. Und diese hat er
       seit 1962 auf inzwischen 45 (Studio-)Alben veröffentlicht. 100 Millionen
       Tonträger sollen weltweit verkauft worden sein. Wie beliebt Dylan-Songs
       sind, zeigt auch, dass sie rund 6.000-mal von anderen Künstler:innen
       interpretiert worden sind.
       
       Am Montag wurde bekannt, dass der 79-Jährige die Publishing-Rechte an
       seinen Songs komplett an Universal verkauft hat. Ein Deal, der ihm mehr als
       300 Millionen US-Dollar eingebracht haben soll. Seit Menschengedenken steht
       Dylan beim Label Columbia unter Vertrag, das zum Sony-Konzern gehört.
       
       Von den drei verbliebenen Majors, Sony, Warner und Universal, gilt der
       Letztgenannte als größter Konzern. Stars wie Taylor Swift und Lady Gaga
       sind Universal-Vertragskünstlerinnen, bei anderen, wie den Songs der
       Beatles, waltet Universal wiederum als Rechteverwerter. In Zukunft
       profitiert das Unternehmen auch von den Erlösen aus dem Publishing von
       Dylan-Songs. Wenn diese im Radio, im Fernsehen, auf der Bühne und im Netz
       gespielt werden, schlagen sogenannte Aufführungsrechte zu Buche und bei den
       Tonträgerverkäufen sogenannte mechanische Rechte.
       
       In der riesigen Umlaufbahn, in der die Songs von Dylan zirkulieren, ist es
       ein geschickter Schachzug des Künstlers und seines Managements, die
       Publishing-Rechte bei einem anderen Konzern als dem Publishing-Arm seiner
       Plattenfirma auszulagern. Universal reagierte dementsprechend
       staatstragend: Jody Gerson, seit 2015 Generaldirektorin von Universal
       Publishing, sagte, „das Œuvre des größten Songwriters aller Zeiten zu
       verwalten, dessen kulturelle Gesamtbedeutung seinesgleichen sucht, ist
       Privileg und besondere Verantwortung zugleich.“
       
       8 Dec 2020
       
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   DIR Julian Weber
       
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