# taz.de -- Verschärfte Repressionen in der Türkei: Erdoğan knüpft sich NGOs vor
> Ein neues Gesetz stellt Massenvernichtungswaffen und Terrorismus jetzt
> auf eine Stufe – und ermöglicht so, gegen kritische Organisationen
> vorzugehen.
IMG Bild: Der türkische Präsident Erdoğan im Oktober bei einer Pressekonferenz in Istanbul
Istanbul taz | Mit einem trickreichen Gesetz will die türkische Regierung
zukünftig oppositionelle Nichtregierungsorganisationen (NGOs) an die Kette
legen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag verabschiedete das Parlament in
Ankara ein Gesetz, mit dem angeblich die Finanzierung und Weiterverbreitung
von Massenvernichtungswaffen verhindert werden soll.
Was auf den ersten Blick wie eine gute Sache scheint, zeigt seine Tücken
jedoch bei genauerem Hinsehen. Denn in dem Gesetz wird auch Terrorismus
unter Massenvernichtungswaffen subsumiert und der ist bekanntermaßen in der
Türkei ein weites Feld.
Künftig soll das Innenministerium die Möglichkeit erhalten, NGOs
lahmzulegen, wenn gegen eines ihrer Mitglieder wegen des Verdachts der
Finanzierung von Terrorismus ermittelt wird.
Ein Gericht muss dann zwar noch nach 48 Stunden die Entscheidung des
Innenministeriums überprüfen. Doch wenn man sich vergegenwärtigt, wer alles
wegen des Verdachts der Unterstützung von Terroristen in der Türkei in den
letzten Jahren angeklagt und vielfach auch verurteilt wurde, kann man sich
vorstellen, welche Chancen eine regierungskritische NGO vor Gericht hat.
## Human Rights Watch fürchtet Einschränkungen
Deshalb hatten auch bereits im Vorfeld etliche Organisationen gegen das
Gesetz protestiert. Die Organisation Human Rights Watch (HRW), die in der
Türkei vorbildlich arbeitet, fürchtet nicht zu Unrecht, dass ihre
Aktivitäten künftig „willkürlich eingeschränkt“ werden könnten.
Ein Blick auf die Auseinandersetzung bezüglich der Freilassung des
bekannten kurdischen Politikers [1][Selahattin Demirtaş] zeigt, warum HRW
befürchten muss, dass dieses Gesetz gegen seine Arbeit angewendet werden
wird.
Vor einer Woche hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in
Straßburg (EGMR) entschieden, dass Demirtaş nach vier Jahren
Untersuchungshaft in seinen Rechten schwer verletzt wurde und sofort
freigelassen werden muss.
Damit bestätigte die Große Kammer den Spruch einer der normalen Kammern,
gegen den die türkische Regierung Widerspruch eingelegt hatte. Doch will
die Türkei Demirtaş erneut nicht freilassen, wie am Freitag der zuständige
Haftrichter entschied. Angeblich liegt das Urteil noch nicht in türkischer
Übersetzung vor.
## „Blut an den Händen“
Tatsächlich folgt das türkische Gericht damit Anweisungen von
Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, der das Straßburger Gericht für seine
Entscheidung scharf kritisiert hatte. Das sei „scheinheilig“, warf er dem
europäischen Gericht vor. Es würde sich auf die Seite eines Terroristen
stellen, denn Demirtaş sei nichts anderes als ein Terrorist unter der Maske
eines Politikers. Er habe „Blut an den Händen“.
Wohlgemerkt ist Demirtaş bislang nicht verurteilt. Einen Tag später schloss
sich Innenminister Süleyman Soylu der Tirade Erdoğans an. Er sagte, das
türkische Volk habe Demirtaş längst verurteilt und der EGMR solle das
gefälligst akzeptieren. Niemals werde man einen Feind des Volkes
freilassen.
Kommentatoren in den letzten verbliebenen Oppositionsblättern erwarten,
dass die Türkei mit einem Ausschlussverfahren aus dem Europarat rechnen
muss, da Demirtaş nicht der einzige Fall sei, in dem Ankara sich weigere,
einen Spruch des EGMR umzusetzen.
Auch im Falle des inhaftierten Kulturmäzens Osman Kavala, eines weiteren
Lieblingsfeinds von Erdoğan, weigerte sich die Regierung, der Forderung des
Menschenrechtsgerichtshofs nach Freilassung nachzukommen.
Obwohl Erdoğan seit mehreren Wochen immer wieder behauptet, seine Regierung
wolle die Beziehungen zur EU verbessern, dürfte dieses Verhalten zu dem
genauen Gegenteil führen.
27 Dec 2020
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## AUTOREN
DIR Jürgen Gottschlich
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