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       # taz.de -- Qualität von Berliner Wohnheimen: Jeder darf sich beschweren
       
       > Bei der „Berliner unabhängigen Beschwerdestelle“ können HeimbewohnerInnen
       > Missstände beanstanden. Aber hält der „Heim-TÜV“, was er verspricht?
       
   IMG Bild: Zimmer in einer Modularen Unterkunft für Geflüchtete (MUF) in Berlin-Marzahn
       
       Berlin taz | Für Geflüchtete, die in Wohnheimen leben, soll es einfacher
       werden, sich über Missstände in ihrer Unterkunft zu beschweren. Anfang des
       neuen Jahres wird die Berliner Unabhängige Beschwerdestelle (Bubs) ihre
       Arbeit aufnehmen. Dort sollen 15 IntegrationslotsInnen, vorwiegend selber
       ehemalige Geflüchtete, Beschwerden von Geflüchteten aufnehmen und an die
       betreffenden Behörden, etwa das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
       (LAF), weiterleiten.
       
       „Wir wollen aus den Beschwerden auch ableiten, welche Aspekte bei der
       Versorgung verbessert werden können“, erklärt Sybill Schulz, Leiterin der
       Koordinierung Flüchtlingsmanagement bei der Integrationsverwaltung. Daher
       gehört zur Bubs ein Fachbeirat mit Vertretern der Senatsverwaltung für
       Integration und Soziales, von Geflüchteten, LAF, Heimbetreibern und der
       Behindertenbeauftragten, der anhand der Beschwerden strukturelle Probleme
       bei der Unterbringung und beim Zugang zum Versorgungssystem identifizieren
       und Empfehlungen für Verbesserungen erarbeiten soll. Träger der Bubs wird
       die Johanniter-Unfallhilfe, die kurz vor Weihnachten im Rahmen einer
       europaweiten Ausschreibung ausgewählt wurde.
       
       Eine solche Stelle war der heutigen Integrationssenatorin Elke Breitenbach
       (Linke) bereits ein wichtiges Anliegen, als sie noch in der Opposition war.
       Im Koalitionsvertrag von R2G heißt es: „Um eine Verbesserung der
       Lebensbedingungen der Geflüchteten in allen Berliner
       Flüchtlingsunterkünften zu erreichen, verpflichtet sich die Koalition, ein
       unabhängiges, effektives, transparentes und nachvollziehbares Beschwerde-
       und Kontrollmanagement (‚Heim-TÜV‘) einzuführen.“
       
       Hintergrund waren über Jahre wiederkehrende Beschwerden von Geflüchteten,
       aber auch von ehrenamtlichen Helfern oder dem Flüchtlingsrat: etwa zur
       Ausstattung und Sauberkeit der Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereiche, zur
       Qualität des Essens in Erstaufnahmeeinrichtungen, nicht abschließbaren
       Zimmern und Schränken oder auch zu unangemessenem Verhalten von
       MitarbeiterInnen – um nur einiges zu nennen.
       
       ## Nur per Email erreichbar
       
       Nun ist es nicht so, dass Geflüchtete bislang gar keine Möglichkeit hatten,
       sich zu beschweren. Die meisten Heime haben „Briefkästen“, auch
       kontrolliert das LAF, teils unangekündigt, ob die Betreiber die vertraglich
       vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Allerdings reden sie dabei
       primär mit Heimleitung und MitarbeiterInnen – und nicht mit den
       Geflüchteten selbst, wie diese immer wieder berichten. Es gibt auch eine
       Beschwerdestelle beim LAF, aber die ist nur per E-Mail erreichbar. 2019
       wurde das Amt auf diesem Weg laut Sprecher Sascha Langenbach 59 Mal
       kontaktiert.
       
       An diesem bestehenden System „gibt es mehrere Kritikpunkte“, sagte
       Breitenbach im vorigen Jahr bei einer Veranstaltung – vor allem daran, dass
       die LAF-Beschwerdestelle „zu nah an der Behörde“ sei, nur per Telefon
       erreichbar und nur auf Deutsch ansprechbar ist.
       
       Flüchtlingsinitiativen hatten sich schon lange für eine vom Flüchtlingsamt
       unabhängige Beschwerdestelle stark gemacht. Christian Lüder von Berlin
       hilft hält die Bubs daher für eine gute Idee. Insbesondere begrüßt er, dass
       sie längerfristig auch für Heime der bezirklichen Wohnungslosenhilfe
       zuständig sein soll. Dort sind die Zustände zum Teil sehr viel schlechter
       als in Flüchtlingsheimen, von denen viele in den letzten Jahren neu gebaut
       wurden.
       
       An der konkreten Umsetzung kritisiert Lüder allerdings, dass die Bubs kein
       „Durchsgriffsrecht“ bekommt, um im Zweifelsfall die Beseitigung eines
       Missstands zu erzwingen. „Was passiert, wenn das LAF oder der Heimbetreiber
       eine berechtigte Beschwerde nicht anerkennt? Dann wäre die Bubs
       wirkungslos“, sagt er.
       
       ## „Bock zum Gärtner gemacht“
       
       Ähnliches befürchtet Diana Henniges von Moabit hilft: „Hier wird der Bock
       zum Gärtner gemacht“, sagt sie. Die Bubs sei nicht „unabhängig“, wie ihr
       Name sagt, sondern vom Willen des LAF und der Betreiber abhängig, den
       Beschwerden abzuhelfen – oder auch nicht. Daher glaube sie nicht, dass die
       neue Stelle viel verbessern wird: Die Betreiber würden weiter mauern, das
       LAF beklagte Dinge für unabänderlich erklären. „Wir werden uns weiter im
       Kreis drehen.“
       
       Die konkrete Ausgestaltung der Bubs ist Ergebnis eines Pilotprojekts, das
       2018 und 2019 durchgeführt wurde. Damals gingen ehemalige Flüchtlinge als
       LotsInnen in die Heime und befragten BewohnerInnen zu ihren Problemen mit
       Unterkunft und sonstiger Versorgung, etwa mit Kitaplätzen. Die Beschwerden
       wurden kategorisiert, weitergeleitet, nach spätestens 14 Tagen sollte es
       eine Rückmeldung geben an den oder die BeschwerdeführerIn, ob und wie das
       Problem gelöst werden kann. Das Ganze wurde von Studierenden der
       Alice-Salomon-Hochschule wissenschaftlich begleitet ([1][taz berichtete]).
       
       Dabei stellte sich heraus, dass es für viele BewohnerInnen wichtig ist, das
       Gespräch außerhalb ihres Heimes führen zu können – aus Angst, die
       Heimleitung könne Wind davon bekommen. Dies wird nun berücksichtigt, die
       Bubs bekommt eigene Räume in der Stadt – wo, ist noch nicht klar. Eine
       andere Erkenntnis des Pilotprojekts: Viele Geflüchtete hatten zunächst
       Bedenken, offen über ihre Probleme zu reden, mit der Zeit konnten die
       LotsInnen aber ein Vertrauensverhältnis zu den HeimbewohnerInnen aufbauen.
       Wenn sich an deren Problemen durch die Beschwerde jedoch nichts änderte,
       ging das Vertrauen in die LotsInnen schnell wieder verloren.
       
       Dieses Grundproblem bleibt wohl bestehen, denn die Bubs soll die
       Beschwerden nur aufnehmen, an die zuständige Stelle weiterleiten, die
       binnen 14 Tagen antworten soll – selber für Abhilfe sorgen kann sie nicht.
       Rechtlich sei dies nicht möglich, sagt Schulz. Da das LAF Vertragspartner
       der Betreiber sei, könne auch nur das LAF die Betreiber zur Einhaltung der
       vereinbarten Qualitätsstandards „zwingen“. In der Bubs solle aber auch ein
       „Begleitgremium“ mit allen relevanten Akteuren installiert werden, das die
       Beschwerdeprozesse beobachtet und zur Lösungsfindung unter Nutzung
       möglicher Handlungsspielräume beiträgt.
       
       ## Keine Angst vor Sanktionen
       
       Letztlich, so Schulz, stehe und falle der Erfolg der Bubs aber vor allem
       mit dem Vertrauen, das die Geflüchteten der neuen Stelle entgegenbringen.
       „Wir hoffen, dass über die muttersprachlichen Lotsen mit der Zeit ein
       Vertrauensverhältnis entsteht und immer mehr Menschen begreifen, dass
       Beschwerden keine Sanktionen nach sich ziehen, sondern die Chance auf
       individuelle Abhilfe beziehungsweise Verbesserung der bestehenden
       Bedingungen eröffnen.“
       
       Der Flüchtlingsrat zeigt sich allerdings „sehr skeptisch, ob die
       Beschwerdestelle tatsächlich zu einer realen Verbesserung für die
       Bewohner*innen von Sammelunterkünften beitragen wird“, wie Georg Classen
       sagt. „Wir fordern statt einer neutralen Vermittlungsstelle zwischen
       Bewohner*innen, Betreibern und Behörden eine Anlaufstelle, die parteilich
       aufseiten der Betroffenen im Sinne eines Empowerments arbeitet, Beschwerden
       auf Wunsch auch anonym und vertraulich entgegennimmt und die Beseitigung
       von Missständen auch öffentlich einfordern kann.“
       
       Das mit der Anonymität ist immerhin gewährleistet. Zwar gehe diese
       Möglichkeit nicht ausdrücklich aus der Ausschreibung hervor, gibt Schulz
       zu, es sei aber dennoch möglich, sich zu beschweren, ohne seine Identität
       preiszugeben. „Der/die Beschwerdeführer/in muss lediglich eine valide
       Kontaktadresse angeben, da er/sie andernfalls vom LAF nicht über das
       Ergebnis der Beschwerdeprüfung informiert werden kann.“ Eine anonymisierte
       E-Mail-Adresse wie beschwerde@irgendwas.de tut es also auch.
       
       30 Dec 2020
       
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