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       # taz.de -- Böllerverbot zu Silvester: Freiheit für Knallerbsen
       
       > Ein Gericht in Niedersachsen hält ein pauschales Böllerverbot für
       > unverhältnismäßig. Weitere Urteile könnten folgen.
       
   IMG Bild: Silvester ohne Raketen? Die Industrie warnt vor existentiellen Sorgen
       
       Freiburg taz | Das strikte Feuerwerksverbot in Niedersachsen ist
       unverhältnismäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am
       Freitag in einem Eilbeschluss. Das bundesweite [1][Verkaufsverbot für
       Raketen und Böller] ist davon nicht betroffen.
       
       Am Sonntag vor einer Woche beschlossen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und
       die MinisterpräsidentInnen der Länder bei ihren Coronaberatungen auch ein
       bundesweites Feuerwerksverbot auf „publikumsträchtigen Plätzen“, die die
       Kommunen definieren sollen. Außerdem werde der Verkauf von Pyrotechnik vor
       Silvester „in diesem Jahr generell verboten.“ Die [2][Beschlüsse der
       Bund-Länder-Runden] sind aber nur politische Absprachen und nicht rechtlich
       verbindlich.
       
       Zum Umsetzung beschloss Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Lauf der
       Woche eine Änderung der Sprengstoff-Verordnung. Danach ist es im Jahr 2020
       verboten, Feuerwerk der Klasse F2 an VerbraucherInnen zu verkaufen. Gemeint
       sind Raketen und Böller. Der Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 –
       zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen – bleibt möglich. Am Freitag
       stimmte der Bundesrat der Verordnung zu.
       
       Das Land Niedersachsen setzte die Bund-Länder-Beschlüsse in seiner
       Coronaverordnung besonders rigide um. Es verbot jeden Verkauf von
       Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen, also auch von
       Wunderkerzen und Knallerbsen. Außerdem wurde landesweit das „Mitführen und
       Abbrennen“ von Feuerwerksgegenständen verboten, also auch von Wunderkerzen
       und Knallerbsen.
       
       ## Kläger ist ein Wirtschaftsanwalt
       
       Gegen diesen Teil der niedersächsichen Coronaverordnung klagte der
       Wirtschaftsanwalt Mark-Oliver Otto. An einem Feldrand auf dem Land seien an
       Silvester keine Menschenansammlungen zu erwarten. Otto erhob einen
       Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.
       
       In einem Eilbeschluss gab das OVG Otto am Freitag Recht. Es kippte das
       niedersächsische Feuerwerksverbot und das Verkaufsverbot als
       unverhältnismäßige Eingriffe in die „Handlungsfreiheit“ der Bürger und in
       die wirtschaftlichen Interessen der Feuerwerks-Industrie. So sei es nicht
       zu erwarten, dass das (An-)Zünden von Wunderkerzen und Knallerbsen zu
       Menschenansammlungen führe. Auch ein flächendeckendes Verbot von
       Pyrotechnik sei nicht erforderlich. Es hätte genügt, sich auf Orte zu
       beschränken, an denen es erfahrungsgemäß zu kollektivem Feuerwerk komme.
       
       Der Schutz vor Verletzungen durch Böller und Raketen sei, so das OVG,
       ohnehin keine Maßnahme des Infektionsschutzes. Hierauf konnte das
       niedersächsische Feuerwerksverbot gar nicht gestützt werden. Vielmehr sei
       die Sprengstoff-Verordnung des Bundes, die nur ein Verkaufsverbot vorsieht,
       maßgeblich. Die Verletzungen durch Böller und Raketen führten auch nicht zu
       einer Belastung der COVID 19-Behandlungskapazitäten in den Kliniken, so die
       RichterInnen, wohl weil hier unterschiedliche Abteilungen betroffen sind.
       
       Die Landesärztekammer und der niedersächsische Städte- und Gemeindebund
       forderten das Land umgehend auf, die Corona-Verordnung nachzubessern.
       Inzwischen hat auch das Land angekündigt, dass es ein Feuerwerksverbot
       erlassen will, das den Anforderungen des OVG gerecht wird. Voraussichtlich
       wird es sich auf das Abschießen von Raketen und Böllern beschränken und
       auch dies nur auf bestimmten von den Kommunen definierten Plätzen. Eine
       entsprechende Änderung der Landes-Coronaverordnung muss noch vor Silvester
       erfolgen. Das bundesweite Verkaufsverbot für Raketen und Böller war von dem
       OVG-Beschluss ohnehin nicht betroffen.
       
       ## Feuerwerksindustrie verärgert
       
       In anderen Bundesländern gibt es noch keine vergleichbaren Gerichtsurteile.
       Diese könnten aber noch kommen, denn auch andere Länder gingen über den
       Bund-Länder-Beschluss von voriger Woche hinaus. So heißt es etwa in der
       baden-württembergischen Coronaverordnung ganz pauschal: „Das Abbrennen
       pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.“ Auch hier
       gilt das Verbot also flächendeckend und auch für Wunderkerzen.
       
       Die Feuerwerksindustrie warnte unterdessen vor existenzbedrohenden Folgen.
       Sie erwirtschafte 95 Prozent ihrer Umsätze um Silvester herum. Marktführer
       in Deutschland ist das Unternehmen Weco aus Nordrhein-Westfalen, das
       weltweit 400 Personen beschäftigt und überwiegend im Ausland produzieren
       lässt, insbesondere in China.
       
       20 Dec 2020
       
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