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       # taz.de -- Berliner Innensenator zu Böllerverbot: „Vor Kontrolle ist die Vernunft“
       
       > Zwei Böllerverbotszonen reichen nicht aus, meint Innensenator Geisel.
       > Eine Demo der Coronaleugner würde er möglichst verbieten lassen – vor
       > Silvester.
       
   IMG Bild: Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr untersagt
       
       taz: Herr Geisel, mit was für einem Szenario rechnen Sie an [1][Silvester]?
       Feiern die Menschen auf der Straße trotz Corona? 
       
       Andreas Geisel: Wenn ich die Zukunft vorhersagen könnte, wäre ich fein
       raus. Aber ich gehe fest davon aus, dass das kein normales Silvester wird.
       
       Womit rechnen Sie? 
       
       Ich hoffe, dass die meisten Leute so vernünftig sind und zu Hause bleiben.
       Ansammlungen auf der Straße wird es wohl nicht so stark geben wie in den
       vergangenen Jahren. Auch umfassendes Feuerwerk über der ganzen Stadt ist
       eher unwahrscheinlich. Letzteres schon allein deshalb, weil kein Feuerwerk
       verkauft werden darf. Aber wir rechnen schon damit, dass es an einigen
       Stellen der Stadt Versuche geben wird zu böllern. Oder dass Leute versuchen
       werden, sich gegenseitig mit Feuerwerkskörpern zu beschießen.
       
       Laut Infektionsschutzverordnung sind Sie als Innensenator ermächtigt, zu
       Silvester und Neujahr Straßen und Plätze auszuweisen, [2][wo der Aufenthalt
       und das Böllern verboten sind]. Werden Sie davon Gebrauch machen? 
       
       Ja, ich habe diese Zuständigkeit, und ich werde sie mit Augenmaß ausüben.
       Zwei Gedanken stehen dahinter: Ansammlungen verhindern, um das
       Infektionsrisiko zu minimieren. Und: Böllern und Silvesterfeuerwerk
       bedeuten eine zusätzliche Verletzungsgefahr, die wir mit Blick auf eine
       Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden müssen.
       
       Was haben Sie vor? 
       
       Wie im Vorjahr werden wir zwei Gebiete in Berlin als Böllerverbotszonen
       ausweisen: den Steinmetzkiez/Pallasstraße und den Alexanderplatz. Das
       geschieht auf Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, weil
       in den Gebieten in der Vergangenheit Angriffe auf Feuerwehrleute und
       Polizeikräfte erfolgt sind. Was darüber hinausgeht, werden wir in den
       kommenden Tagen entscheiden.
       
       Worauf könnte es hinauslaufen? 
       
       Möglich wäre die Ausweitung von mehreren Gebieten, die über die ganze Stadt
       verteilt sind. Hier könnten wir Areale ausweisen, in denen das Böllern auf
       Grundlage des Infektionsschutzes grundsätzlich untersagt ist. In der
       Infektionsschutzverordnung steht, dass wir Straßen, Plätze und Grünanlagen
       benennen sollen. Wir prüfen gerade, welche das sind und wie viele es
       werden. Ein bis zwei werden nicht reichen.
       
       Es gibt ein Feuerwerkverkaufsverbot, aber kein Böllerzündeverbot. Ist das
       nicht paradox? 
       
       Berlin hatte bei der Konferenz der Ministerpräsidenten und der
       Bundeskanzlerin vorgeschlagen, beides zu bündeln. Aber die Rechtslage ist
       so, dass es kein Zündeverbot gibt. Es sei denn, die Böller werden in den
       Verbotszonen gezündet oder in den Bereichen, in denen es aus
       Infektionsschutzgründen verboten ist. Wenn es solche Regelungen gibt,
       müssen sie aber auch durchgesetzt werden. Ich werde mit der
       Gesundheitsverwaltung und mit der Polizei versuchen, einen Modus zu finden,
       der angemessen und durchsetzbar ist. Mein Appell an die Berlinerinnen und
       Berliner lautet: Verzichten Sie von sich aus auf das Knallen. Weniger
       Böller, mehr Gesundheit. Was nicht heißt, dass ein Vater mit seinem kleinen
       Sohn im Garten keine einsame Rakete aus dem letzten Jahr abschießen darf.
       
       Die Berliner werden jetzt verstärkt nach Polen fahren, um Pyrotechnik
       einzukaufen. Wird das Feuerwerkverkaufsverbot in Deutschland damit nicht ad
       absurdum geführt? 
       
       Solche Einkäufe gab es in den letzten Jahren auch schon. Die Polenböller
       ohne Zertifizierung sind schon seit Jahren verboten. Sie wurden in Berlin
       trotzdem immer wieder gezündet. So viel zum Thema Verbote und wie sehr sich
       die Menschen daran halten. Dazu kommt der Onlinehandel. Insgesamt wird das
       Verkaufsverbot aber zu einer deutlichen Reduzierung führen.
       
       Auch Alkohol darf im harten Shutdown nicht mehr in der Öffentlichkeit
       konsumiert werden. Wie wollen Sie das kontrollieren? 
       
       Vor der Kontrolle kommt die Vernunft. Es geht nicht um das einzelne Bier,
       das jemand trinkt. Es geht um die Partys oder um die Menschenansammlungen
       an Glühweinständen. Glühwein trinken macht Spaß, das ist unbestritten. Aber
       es gibt kein Grundrecht auf Glühwein, schon gar nicht, wenn damit auch eine
       Infektionsgefahr verbunden ist.
       
       Für den 31. Dezember hatten die Coronaleugner ursprünglich eine
       Großdemonstration angemeldet. Jetzt gilt an dem Tag ein Versammlungsverbot.
       Haben die Anmelder darauf schon reagiert? 
       
       Ja. Ich gehe davon aus, dass es Versuche geben wird, die Demonstration an
       einem anderen Tag anzumelden.
       
       Gibt es schon konkrete Daten? 
       
       Es gibt Versuche, die Versammlung für den 30. Dezember in einer ähnlichen
       Größenordnung …
       
       … das wären also 22.500 Teilnehmer … 
       
       ... anzumelden. Angesichts des Infektionsgeschehens in Deutschland und
       dieser Stadt halte ich das für einen Ausdruck großer Unvernunft. Die
       Polizei stellt das vor eine riesengroße Herausforderung.
       
       Was wollen Sie unternehmen? 
       
       Meine Haltung dazu ist ausreichend bekannt. Aber wir müssen genau schauen,
       dass das rechtssicher ist.
       
       Sie meinen, ein Verbot der Demonstration, so wie es Bremen und Dresden
       kürzlich auch gegen Coronaleugner durchgesetzt haben? 
       
       Mit Blick auf das Infektionsgeschehen wäre das die beste Lösung. Aber das
       ist eine Frage, die die Gesundheitsämter und die Versammlungsbehörde zu
       entscheiden haben.
       
       Ihr Demonstrationsverbot für den 29. August 2020 haben die Berliner
       Verwaltungsgerichte kassiert. 
       
       Die Versammlungsbehörde hatte das Verbot damals ausgesprochen, weil sie
       davon ausgegangen ist, dass gegen das Abstandhalten und Tragen des
       Mund-Nasen-Schutzes verstoßen wird. Und genau das ist an dem Tag der
       Demonstration auch eingetreten. Also alle Befürchtungen, die wir in die
       Verbotsverfügung geschrieben haben, sind am nächsten Tag genauso
       eingetreten. Ja, wir haben vor Gericht damals verloren. Die Berliner
       Gerichte haben anders entschieden als jetzt in Bremen, Dresden oder Erfurt.
       Ich hatte trotzdem recht.
       
       Das heißt, Sie würden jetzt einen zweiten Versuch wagen – keine Angst vor
       einer neuen Schlappe? 
       
       Es gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz.
       Alles Weitere wird die Anmeldung und die konkrete Situation zeigen.
       
       21 Dec 2020
       
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