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       # taz.de -- Entschädigung für Eltern: Appelle, aber kein Urlaub
       
       > Kitas und Schulen bitten Eltern dringend, ihre Kinder selbst zu betreuen.
       > Doch die Entschädigung für einen Verdienstausfall fällt mager aus.
       
   IMG Bild: Die Zeit mit Papa ist toll, nur Geld verdient er damit leider nicht
       
       Berlin taz | Es ist die Zeit der Appelle: Kitas haben im Lockdown vorerst
       bis zum 10. Januar zwar nicht unbedingt geschlossen. Aber sie bitten die
       Eltern ganz dringend, ihren Nachwuchs möglichst nicht in die Kita zu
       bringen, um dort die Infektionsgefahr durch möglichst kleine Gruppen gering
       zu halten. „Den Eltern wird schon auch ein schlechtes Gewissen gemacht,
       wenn sie ihr Kind nicht zu Hause betreuen können“, sagt eine Mutter in
       Nordrhein-Westfalen.
       
       NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) appelliert in einem [1][offenen
       Brief] an die Eltern: „Bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Betreuung,
       wenn es unbedingt nötig ist.“ Ähnliche Aufrufe gibt es in anderen
       Bundesländern.
       
       Der von der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag angekündigte
       zusätzliche „bezahlte Urlaub“ für Eltern, die in der Coronapandemie ihre
       Kinder zu Hause betreuen müssen, kommt dagegen nicht. Stattdessen gibt es
       nur eine Ergänzung der Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz,
       die einen Lohnersatz von 67 Prozent garantiert, wenn Eltern wegen der
       Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben.
       
       Die Ergänzung stellt klar, dass Eltern künftig einen Anspruch auf
       Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes „Schul- oder
       Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in
       einer Schule aufgehoben wird“. So steht es im Kabinettsentwurf.
       
       ## Rüge von der Linken
       
       Inwieweit diese Entschädigung auch für Kitas gilt, die mit Appellen ihre
       Gruppen ganz klein halten wollen, geht aus dem Wortlaut des Entwurfs nicht
       hervor. Für die praktische Umsetzung der Entschädigungsregelungen seien die
       einzelnen Bundesländer zuständig, sagte ein Sprecher des
       Bundesgesundheitsministeriums. Die Vorhaben befänden sich in der „aktuellen
       Abstimmung“ zwischen dem Bund und den Ländern, so ein Sprecher des
       NRW-Sozialministeriums.
       
       Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgelts, monatlich
       maximal 2.016 Euro, gilt für den Verdienstausfall durch die häusliche
       Betreuung von Kindern bis unter 12 Jahren. Ein Vorschlag von
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), den betroffenen Eltern mehr
       bezahlten Urlaub, also vollen Lohnausgleich, zu gewähren, wurde von der
       Union abgelehnt. Diesen hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen,
       sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke.
       
       „Die Einigung der Bundesregierung ist nur eine Minimallösung und für
       Familien mit geringem Einkommen unzureichend“, rügte die familienpolitische
       Sprecherin der Linken, Katrin Werner. Ekin Deligöz, familienpolitische
       Sprecherin der Grünen, bemängelte, dass es im Entschädigungsgesetz keine
       klar formulierte Regelung zum Ausschluss von Homeoffice als vermeintliche
       Betreuungsalternative gebe.
       
       ## Entschädigung bisher wenig genutzt
       
       Wie berichtet, erklären aber Arbeitsrechtsexperten wie Alexander Dubrovskij
       aus Berlin, dass der Anspruch auf Entschädigung [2][auch gilt,] wenn man
       zwar Homeoffice machen, aber wegen der Kinderbetreuung trotzdem keine
       Arbeitsleistung erbringen kann.
       
       Die Arbeitgeber zahlen den Lohnersatz von 67 Prozent an ihre Beschäftigten
       aus und holen sich das Geld dann vom Staat zurück. Selbstständige stellen
       den Antrag direkt bei den Behörden. Wenn man wegen der Kinder die
       Arbeitszeit reduziert und daher weniger Stunden bezahlt bekommt, kann man
       für den stundenweisen Verdienstausfall auch den Ersatz von 67 Prozent als
       Entschädigung beanspruchen.
       
       Bisher gab es schon eine [3][Entschädigungsregelung], die aber
       voraussetzte, das Schulen und Kitas aus Gründen des Infektionsschutzes
       geschlossen hatten. Dies war im ersten Lockdown der Fall. Das Instrument
       wurde offenbar wenig genutzt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang rund
       2.500 Elternpaare und Alleinerziehende eine Verdienstausfallentschädigung
       für die Kinderbetreuung erhalten, so das Landesgesundheitsministerium. In
       diesem Bundesland gibt es aber allein in der Altersgruppe der bis zu
       10-Jährigen mehr als 1,5 Millionen Kinder.
       
       17 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_eltern.pdf
   DIR [2] /Eltern-im-Corona-Lockdown/!5733691
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
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