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       # taz.de -- Forderung des Europäischen Gerichtshofs: Transparenz bei Schengenvisa
       
       > Wer nicht in die EU darf, hat das Recht, den Grund der Ablehnung zu
       > erfahren. Auch muss dargelegt werden, welches Land Bedenken einbringt.
       
   IMG Bild: Der Europäische Gerichtshof fordert Transparenz bei Schengenvisa
       
       Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
       Transparenz bei der Ablehnung sogenannter Schengenvisa gefordert. Nach zwei
       am Dienstag verkündeten Urteilen muss das ablehnende Land Betroffenen den
       Grund mitteilen und gegebenenfalls auch den anderen EU-Staat, auf dessen
       Erkenntnisse sich dieser Grund stützt. Denn nur dann seien den Betroffenen
       gerichtliche Schritte möglich. (Az: C-225/19 und C-226/19)
       
       Konkret geht es um einen Ägypter und eine in Saudi-Arabien wohnende
       Syrerin. Sie wollten ihre Schwiegereltern beziehungsweise ihren Sohn in den
       Niederlanden besuchen und hatten hierfür Schengenvisa beantragt. Diese
       berechtigen zu einem dreimonatigen Aufenthalt in sämtlichen
       Schengenstaaten. Daher können diese Staaten auch alle Einwände gegen eine
       Visumserteilung erheben.
       
       Die niederländischen Behörden lehnten die Anträge ab, weil beide ein Risiko
       für die öffentliche Sicherheit seien. Grund waren entsprechende Einwände
       anderer EU-Länder, bei dem Ägypter durch Ungarn und bei der Syrerin durch
       Deutschland.
       
       Auf den Ablehnungen war die Quelle dieser Einstufung aber nicht erkennbar.
       Beide klagten auf Herausgabe dieser Informationen. Um wirksam gegen ihre
       negative Einstufung vorgehen zu können, müssten sie wissen, von wem sie
       überhaupt stamme. Das zuständige Gericht in Den Haag legte den Streit dem
       EuGH vor.
       
       ## Land muss benannt werden
       
       Dieser verwies nun darauf, dass die EU-Grundrechtecharta allen Menschen,
       auch aus Nicht-EU-Ländern, „einen wirksamen Rechtsbehelf garantiert“. Dafür
       sei es hier zunächst notwendig, dass die Visabehörde bei einer Ablehnung
       auch die Gründe hierfür benennt. Das entsprechende Formular sei im Juni
       2019 entsprechend nachgebessert worden.
       
       Allerdings könnten hier die niederländischen Behörden und Gerichte gar
       nicht prüfen, ob die Risikoeinstufung gerechtfertigt sei. Daher müssten sie
       aber Betroffenen auch das jeweilige Land benennen. Denn nur dann könnten
       sie dort gegen diese Einstufung vorgehen.
       
       24 Nov 2020
       
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