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       # taz.de -- Gerichtsurteil in Hamburg: Volksinitiative verboten
       
       > Richter erklären Volksbegehren zur Streichung der Schuldenbremse für
       > verfassungswidrig. Die Initiative will nun eben politisch weiterkämpfen.
       
   IMG Bild: Stehen ein für ihr Anliegen bei Wind und Wetter: Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“
       
       Hamburg taz | In Hamburg werden in den nächsten Monaten auf der Straße
       keine Unterschriften für das Volksbegehren „Schuldenbremse streichen“
       gesammelt. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die Sammlung für den
       Gesetzentwurf der Initiative sei „nicht durchzuführen“, heißt es in der
       Urteilsbegründung, die Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler Freitag verlas.
       Damit wird dem Antrag von Senatsstaatsrat Jan Pörksen stattgegeben, der am
       23. April [1][stellvertretend für den rot-grünen Senat den Stopp der
       Initiative] beantragte.
       
       Bereits im Mai 2019 hatte das Gericht ebenfalls auf Antrag des Senats die
       Volksinitiative für mehr Personal in Krankenhäusern gestoppt, der Ausgang
       ist daher nicht verwunderlich. Etwas überrascht habe ihn die Begründung,
       sagte Mit-Initiator Elias Gläsner. Wäre es doch bei der Verhandlung Anfang
       November vor allem um den Vorwurf der Irreführung gegangen.
       
       Denn Pörksen hatte einen Strauß von Angriffspunkten gegen die Initiative
       aufgeführt, die es nur auf den Absatz 1 des Artikels 72 der
       Landesverfassung abgesehen hat, indem es heißt, Einnahmen und Ausgaben
       seien „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“. Unter
       anderem Betreibe die Initiative eine „Irreführung der Stimmberechtigten“,
       also der Wähler, weil die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse des
       Bundes für alle Länder weiter gültig wäre.
       
       Soweit ging das Gericht nicht. Denn im Begründungstext der Volksinitiative
       sei ja zu lesen, dass es im Fall des Erfolgs eine fortbestehende Bindung an
       die Beschränkungen der Kreditaufnahme aus dem Grundgesetz gebe. Das Ziel
       der Initiative, eine bundesweite Debatte zur „Schuldenbremse“ anzustoßen,
       werde ausreichend deutlich.
       
       ## Nichts zu sagen beim Haushalt
       
       Der sicherlich mit dem Ziel, Stimmen zu gewinnen, verfasste Text
       überschreite „nicht die Grenze einer irreführenden Beeinflussung“. Auch den
       Vorwürfen gegen die im Wesentlichen von studentischen Gruppen getragene
       Volksini, sie verstoße gegen das „Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens“,
       folgten die neun Richter nicht.
       
       Und doch hatte der Senat Erfolg. Aus Sicht der Richter verstößt die
       Initiative gegen Artikel 50 der Hamburger Verfassung, nach dem
       Haushaltspläne nicht Gegenstand von Volksinitiativen sein dürfen. Das
       Budgetrecht stehe allein der Bürgerschaft zu, sagte Richterin Voßkühler.
       Der Haushaltsplan „ist nicht nur ein Wirtschaftsplan, sondern zugleich ein
       staatsleitender Hoheitsakt“.
       
       In der repräsentativen Demokratie müsse das Parlament diese Befugnis haben,
       solle nicht der Zusammenhang zwischen Wahl und
       Zur-Verantwortung-gezogen-Werden zerbrechen. Entsprechend könne das
       vorgeschlagene Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse nicht Gegenstand
       einer Volksinitiative sein, „da mit ihm wesentliche verfassungsrechtliche
       Vorgaben für die Feststellung der Haushaltspläne geändert werden sollen“,
       betonte Voßkühler.
       
       Die Bürgerschaft hatte die Schuldenbremse 2012 mit einer
       Zweidrittelmehrheit in der Landesverfassung verankert. Seit 2020 muss der
       Senat grundsätzlich ohne neue Kredite auskommen, was aktuell wegen der
       Corona-Naturkatastrophe nicht gilt.
       
       Für das Gericht wäre die zusätzliche Verankerung in der Landesverfassung
       nicht nötig gewesen – schließlich gilt eben auch die im Grundgesetz
       verankerte Schuldenbremse. Dies unterstreiche jedoch „den besonderen
       Stellenwert, den die Bürgerschaft diesem Verbot beigemessen hat“, so
       Voßkühler.
       
       Das Ansinnen der Volksinitiative wäre zudem nicht mit dem Grundgesetz
       selbst vereinbar. Dort heißt es in Artikel 109, Absatz 3: „Die Haushalte
       von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten
       auszugleichen.“ Abweichungen sind danach nur bei „einer von der Normallage
       abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ sowie bei Naturkatastrophen oder
       außergewöhnlichen Notsituationen wie etwa der Coronapandemie möglich.
       
       „Das Problem ist ja nicht gelöst“, sagte Medizinstudent Gläsner. Die
       Schuldenbremse existiere immer noch, gleichzeitig bestehe die
       gesellschaftliche Notwendigkeit von mehr Investitionen weiter. „Deshalb ist
       das Urteil für uns erst mal ärgerlich, aber es ändert nichts an der
       Tatsache, dass die Schuldenbremse so nicht haltbar ist.“
       
       Durch [2][die Coronakrise werde das Problem verschärft], weil die außer der
       Reihe aufgenommenen Kredite binnen kurzer Fristen getilgt werden müssen.
       Die Initiative werde ihre Arbeit fortsetzen, sagte Gläsner. Denkbar sei
       auch eine Normenkontrollklage gegen die Schuldenbremse beim
       Bundesverfassungsgericht, weil diese gegen das ebenfalls im Grundgesetz
       verankerte Sozialstaatsprinzip, das Föderalismusprinzip und das
       Demokratieprinzip verstoße.
       
       ## Linke warnt vor drastischen Haushaltskürzungen
       
       Staatsrat Jan Pörksen äußerte sich dagegen zufrieden, habe das Gericht doch
       „sehr klar gesagt“, dass das Volksbegehren nicht mit dem Grundgesetz
       vereinbar wäre. Auch Parlamentspräsidentin Carola Veit zeigte sich erfreut.
       Zwar greife im Grunde jede Volksinitiative irgendwie in Haushaltspläne des
       Parlaments ein, hier gehe es aber „um die ganz große Linie“.
       
       Der Linken-Haushaltspolitiker David Stoop sagte, auch wenn das Urteil
       „formaljuritisch korrekt sein mag“, sei es nicht gut, wenn Volksinitiativen
       immer häufiger per Gericht ausgehebelt würden. Die Initiative habe gute
       Argumente. „Wenn in zwei Jahren die Schuldenbremse in Hamburg wieder
       greift, wird das zu drastischen Kürzungshaushalten führen“, so Stoop. „Das
       widerspricht jeder ökonomischen Vernunft.“
       
       5 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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