URI:
       # taz.de -- Klage beim Verwaltungsgericht: Nachhilfe in Sachen „Spuckis“
       
       > Bei einer Demo untersagt die Polizei einem Teilnehmer den Protest, weil
       > er Sticker dabei hatte. Der Teilnehmer hatte deshalb geklagt.
       
   IMG Bild: Florian H. hatte einen Rucksack mit zur Demo genommen, in dem auch Sticker waren
       
       Berlin taz | Am 1. Mai 2019, als Tausende zur Demonstration für ein
       Enteignungsvolksbegehren in den Grunewald gingen, kontrollierte die Polizei
       Florian H. Als sie in seinem Rucksack Sticker fanden, bekam H. ein
       Aufenthaltsverbot. H. hat dagegen geklagt – am Montag fand die Verhandlung
       vor dem Verwaltungsgericht in Moabit statt. Rechtsanwältin Anna Luczak
       betonte, es sei kein Grund, von einer Versammlung ausgeschlossen zu werden,
       weil man Aufkleber mit sich trage.
       
       Am Montagmorgen diskutierte das Gericht deshalb über die Langlebigkeit der
       Aufkleber, den Versuch der Sachbeschädigung und inwiefern H. sich im Zuge
       der [1][Demonstration] neue Sticker hätte besorgen können, um
       möglicherweise weiteres Stickern auszuüben.
       
       Eingangs fragt der Richter, ob es stimme, dass H. wegen „Spuckis“, wie die
       Aufkleber genannt werden, die Teilnahme an der Demo verwehrt worden sei. Im
       Raum sitzen sieben Zuschauer:innen, die sich solidarisch mit H. zeigen. Als
       der Richter das Wort „Spuckis“ sagt, lachen sie. Der Richter fragt: „Ich
       kenne Spuckis nicht, haben Sie in Erinnerung, wie fest sie haften?“ – H.
       erklärt daraufhin dem Gericht, „Spuckis“ hätten in etwa die Haftung einer
       Briefmarke.
       
       Der anwesende Polizist hat die Arme vor der Brust verschränkt und erklärt,
       dass H. sich weitere Sticker hätte beschaffen können, weshalb man eine
       Sachbeschädigung nicht hätte ausschließen können. Der Richter sieht es
       ähnlich: „Wenn es zu Feststellungen kommt, wie es hier der Fall ist, liegt
       das rechtlich nicht anders als wenn man ein Messer mitführt und deshalb
       Körperverletzung nahe liegt.“ Rechtlich sei das nicht zu differenzieren.
       
       ## Katastrophe für die Versammlungsfreiheit
       
       Luczak, H.s Rechtsanwältin, erklärt: „Es gibt den
       [2][Verhältnismäßigkeitsgrundsatz], ein Messer ist anders zu bewerten“,
       sagt sie. „Das ist ein heikles Feld“, erwidert ihr der Richter in der
       Verhandlung. „Die Eigentümer im Grunewald, [deren Eigentum mit Stickern
       womöglich bedeckt worden wären, Anm. der Redaktion], sehen das
       wahrscheinlich anders.“
       
       Nach einer kurzen Besprechung mit seiner Rechtsanwältin zieht H. seine
       Klage zurück. Die Fragen waren wohl zu suggestiv, H. hätte den Fall
       verloren. „Das ist eine Katastrophe für die Versammlungsfreiheit“, sagt er
       danach. Die Kosten für den Prozess muss er nach der Rücknahme der Klage
       ebenfalls tragen.
       
       Die Klage reiht sich ein in weitere, die das versammlungsrechtliche
       Vorgehen der Polizei am 1. Mai 2019 in Frage stellen. Dazu gehören zum
       Beispiel der umstrittene Einsatz von [3][Überwachungskameras] im Umfeld der
       Demo.
       
       7 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /1-Mai-in-Berlin/!5592035
   DIR [2] https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23112/verhaeltnismaessigkeitsprinzip
   DIR [3] /Klage-gegen-Videoueberwachung/!5728869
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nicole Opitz
       
       ## TAGS
       
   DIR Versammlungsfreiheit
   DIR Demonstration
   DIR Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
   DIR Grunewald
   DIR Reichtum
   DIR Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
   DIR Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Klientelgerechte Ansprache: In Grunewald soll etwas dämmern
       
       Das „QM Grunewald“ will das Villenviertel am Samstag, den 5. September,
       erneut mit Enteignung und Umverteilung konfrontieren – mit einer Oper.
       
   DIR Revolutionärer 1. Mai: Bewaffnet mit Inhalten
       
       Die radikale Linke hat sich den 1. Mai nicht nehmen lassen, und das war
       richtig. Sie wird dringend gebraucht – erst recht, wenn es zu
       Verteilungskämpfen kommen sollte.
       
   DIR Politische Bewegungen in Corona-Zeiten: Stirbt auch der Protest?
       
       Wegen der Coronapandemie sind auch Demos verboten. Autonome wollen sich dem
       nicht beugen – und machen für den 1. Mai mobil.