URI:
       # taz.de -- Koblenzer Prozess zu Folter in Syrien: Befehl zur Gewalt von ganz oben
       
       > Im Prozess gegen mutmaßliche syrische Folterer präsentiert ein Zeuge
       > geheime Dokumente. Sie legen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nahe.
       
   IMG Bild: Während des Prozesses in Koblenz zeigt Khaled Barakeh seine Installation gegen die Unmenschlichkeit
       
       Koblenz taz | Diese Dokumente sollte nie jemand außerhalb des syrischen
       Regimes zu Gesicht bekommen. „Höchst vertraulich“ steht auf den zwei
       gelochten DIN-A4-Blättern, die eng mit arabischer Schrift bedruckt sind.
       Sie sehen unscheinbar aus, stellten jedoch einen entscheidenden Wendepunkt
       für den damals noch jungen Konflikt zwischen den Demonstrant*innen in
       Syrien und dem Assad-Regime dar.
       
       „Die Zeit der Toleranz und der Erfüllung von Forderungen ist vorbei“, heißt
       es in dem Schreiben der Zentralen Krisenmanagementzelle (CCMC) vom 18.
       April 2011. Zwei Tage später folgt die schriftliche Aufforderung, eine neue
       Phase einzuläuten, in der den Demonstrant*innen mit Gewalt begegnet werden
       soll.
       
       Digitale Kopien der beiden Schreiben wurden am Dienstag an die Wand des
       Koblenzer Gerichtssaals projiziert, wo zwei ehemaligen syrischen
       Geheimdienstmitarbeitern seit April der Prozess gemacht wird. Mit Anwar R.
       und Eyad A. müssen sich [1][erstmals mutmaßliche Folterknechte des Regimes]
       von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor Gericht verantworten.
       
       Die belastenden Unterlagen hat Christopher Engels von der Commission for
       International Justice and Accountability (CIJA) mitgebracht, der an zwei
       Tagen in dieser Woche als Zeuge geladen war. Und er präsentierte den
       Richter*innen noch weitere Dokumente, die seine Organisation seit 2011
       gesammelt hat. Sie sollen unter anderem beweisen, dass es sich bei den
       4.000 Fällen von Folter und den 58 Morden, die dem Hauptangeklagten Anwar
       R. vorgeworfen werden, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehandelt
       haben soll.
       
       ## Beweise werden oft vernichtet
       
       Die CIJA ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die seit Ende
       2011 Dokumente aus Syrien herausschleust, um sie für spätere
       Gerichtsverfahren zu sichern. Finanziert wird die Arbeit durch Staaten,
       deren Strafverfolgungsbehörden die Dokumente nutzen möchten: Momentan sind
       das Deutschland, Kanada, die USA, Großbritannien und die Niederlande.
       
       „Wir haben damit angefangen, weil wir in der Vergangenheit eine Lücke in
       völkerrechtlichen Ermittlungen gesehen haben“, erklärt Engels, der wie die
       meisten seiner Kolleg*innen viele Jahre Erfahrung als Ermittler und Berater
       in Konfliktregionen wie Afghanistan oder dem Balkan hat. Meistens würde
       wichtiges Beweismaterial während eines Konflikts nicht gesammelt, erklärt
       Engels. „Beweise werden vernichtet, gehen verloren oder werden von Personen
       versteckt, die wissen, dass sie ihnen schaden könnten.“
       
       Dem ist CIJA in diesem Fall zuvorgekommen. Seit 2011 hat die Organisation
       800.000 Seiten syrische Regierungsdokumente gesammelt, die zusammen mit
       469.000 Videos oder anderen digitalen Dateien an einem unbekannten Ort
       lagern.
       
       ## Anweisungen von ganz oben
       
       Vor Gericht zeichnet Engels anhand einiger dieser Papiere die hierarchische
       Struktur des syrischen Regimes und seiner Sicherheitskräfte nach. Sein
       Fazit: Die Befehle kamen von ganz oben. Die CCMC, das hochrangigste und
       eigens zur Bekämpfung der Proteste geschaffene staatliche Gremium, sandte
       beispielsweise im August 2011 ein Schreiben an die Leiter der
       Geheimdienste, in dem es sie dazu aufforderte, Personen festzunehmen, die
       „Demonstrationen finanzieren oder anstacheln, oppositionellen
       Koordinationsstellen angehören oder mit Personen im Ausland oder
       ausländischen Medien kommunizieren.“
       
       Dieser Befehl findet sich wortwörtlich in Dokumenten wieder, die später an
       die kleinsten lokalen Geheimdiensteinheiten geschickt wurden. Und
       schließlich taucht der Befehl erneut in einzelnen Verhören auf, deren
       Mitschriften der CIJA vorliegen. Engels zeigte dem Gericht ein
       Vernehmungsprotokoll, in dem ein Gefangener aufgefordert wird, Personen zu
       nennen, „die Demonstrationen anstacheln oder oppositionellen
       Koordinationsstellen angehören.“ Nach allem, was Zeug*innen in Koblenz
       bisher berichtet haben, wurde die Antwort darauf [2][vermutlich durch
       Folter erzwungen].
       
       Zu jedem Dokument, das Engels zeigt, kann er den genauen Weg darlegen, das
       dieses zurückgelegt hat. Syrische CIJA-Kolleg*innen haben die meisten
       Papiere 2011 und 2012 in Raqqah, Idlib, Deir az-Zor und anderen Städten
       gesammelt – immer dann, wenn das Regime sich aus der jeweiligen Region
       zurückziehen musste. Wenn sich die Gelegenheit ergab, wurden die Dokumente
       außer Landes gebracht, mal Tage danach, mal bis zu einem Jahr später. Zudem
       hat die CIJA mehr als 2500 Zeug*innen interviewt, ehemalige Gefangene oder
       Regimemitarbeiter*innen, deren Aussagen die Informationen in den Dokumenten
       bekräftigen und mit Leben füllen sollen.
       
       ## Alles deutet auf systematische Misshandlungen hin
       
       Schon bevor die Bundesanwaltschaft begann gegen Anwar R. zu ermitteln, war
       die CIJA darauf aufmerksam geworden, dass der Angeklagte sich in Europa
       befand. Unter dem Codenamen „Czech“ erstellten sie ein Dossier über ihn. Im
       April 2018 übersandten sie dieses auf Anfrage dem Bundeskriminalamt. Darin
       befinden sich auch zwei Ermittlungsberichte mit R.s Unterschrift, außerdem
       Zeugenaussagen, die bestätigen, dass der Angeklagte Ermittlungsleiter der
       Abteilungen 251 und 285 gewesen sein soll.
       
       Andere Zeugen berichteten der CIJA, dass es in diesen Abteilungen Folter
       und Misshandlungen gegeben habe. Daraus schließt Engels, dass R. für Folter
       und Misshandlungen verantwortlich gewesen sei. Er bekräftigt diese Aussage
       auf Nachfrage der Richter*innen.
       
       Doch Engels Aussage und die CIJA-Dokumente sind nicht nur in Bezug auf die
       Rolle des Angeklagten wichtig, sondern auch für den Rahmen, in dem sich
       dieser als Ermittlungsleiter eines Geheimdienstes in den Jahren 2011 und
       2012 bewegte. Alle Erkenntnisse deuteten daraufhin, dass die Misshandlungen
       ausgedehnt, also verteilt über ganz Syrien stattgefunden hätten, sagte
       Engels den Richter*innen in Koblenz. „Und sie waren systematisch darin,
       dass sie sich über verschiedene Abteilungen hinweg glichen.“
       
       Ein ausgedehnter und systematischer Angriff auf eine Zivilbevölkerung – das
       ist die völkerrechtliche Definition für Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit.
       
       20 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Koblenzer-Prozess-zu-Folter-in-Syrien/!5726009
   DIR [2] /Prozess-zu-Kriegsverbrechen-in-Syrien/!5686468
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannah El-Hitami
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Völkerrecht
   DIR Folter
   DIR Syrischer Bürgerkrieg
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Baschar al-Assad
   DIR Kriegsverbrecherprozess
   DIR Asylrecht
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Schwerpunkt Syrien
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Hunger in Syrien: Nur noch Brot und Tee
       
       Die Kämpfe in Syrien sind großteils beendet. Doch die Lage der Menschen im
       Land bleibt dramatisch. Das hängt auch mit der Libanonkrise zusammen.
       
   DIR Gerichtsprozess zu Verbrechen in Syrien: Das Rädchen im Foltergetriebe
       
       Eyad A. soll dem syrischen Geheimdienst beim Foltern geholfen haben. Seit
       April steht er in Koblenz vor Gericht, jetzt endeten die Pladoyers.
       
   DIR Verfolgung von Kriegsverbrechern: Weiterhin keine Immunität
       
       Der Bundesgerichtshof erlaubt weiterhin deutsche Strafverfolgung von
       ausländischen SoldatInnen. Der Fall hatte kurzzeitig für großes Aufsehen
       gesorgt.
       
   DIR Innenminister beenden Abschiebestopp: Syrien ist ein Folterstaat
       
       Die Innenminister der Union lassen rechtsstaatliche Standards fallen. In
       ein Land, wo Folter und Willkür drohen, darf nicht abgeschoben werden.
       
   DIR Flucht aus Westafrika auf die Kanaren: Die tödlichste Route
       
       Mehr Flüchtlinge nehmen die Route über die Kanaren nach Europa. Solange es
       keine legalen Wege gibt, geht das Sterben weiter.
       
   DIR Koblenzer Prozess zu Folter in Syrien: Caesars Geheimnis
       
       Ein Mann musste Tausende Leichen fotografieren. Ihm gelang es zu fliehen
       und die Bilder außer Landes zu bringen. Nun sind sie Beweismittel.
       
   DIR Spektakulärer Syrien-Prozess in Koblenz: Das Rätsel um Anwar R.
       
       Als Geheimdienstler in Syrien hat er mutmaßlich gefoltert. Wegen Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit wird Anwar R. in Deutschland der Prozess gemacht.
       
   DIR Prozess zu Kriegsverbrechen in Syrien: „Schreie, die waren nicht normal“
       
       Anwar R. soll in Damaskus ein Foltergefängnis geleitet haben. Er steht in
       Koblenz vor Gericht. Am Mittwoch hat das erste Folteropfer ausgesagt.