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       # taz.de -- Impfstoff und Verteilungsgerechtigkeit: You first, me second
       
       > Wer bekommt den Impfstoff gegen Covid-19 zuerst? Impf-Prioritäten müssen
       > an universelle Menschenrechte gekoppelt sein.
       
       Pünktlich zum Advent erreichen uns ermutigende Nachrichten: Die Zulassung
       der ersten neu entwickelten [1][Anti-Covid-19-Impfstoffe] ist beantragt.
       Sobald die Zulassung auf der Basis der üblichen Kriterien von Sicherheit
       und Wirksamkeit erfolgt ist, kann spätestens zu Beginn des nächsten Jahres
       mit umfangreichen Impfkampagnen begonnen werden. Freilich ist zumindest in
       den ersten Monaten von erheblichen Knappheitsproblemen auszugehen. Denn
       selbst wenn schnell ausreichende Mengen an Impfstoffen produziert werden
       könnten, müssen diese erst noch mittels einer komplizierten Logistik
       verteilt und dann von Impfteams den Impfwilligen verabreicht werden. Und
       diese Knappheiten betreffen nicht nur Deutschland, sondern die
       internationale Gemeinschaft insgesamt.
       
       Staatlich autorisierte Rangfolgen sind notwendig. Wer priorisiert, der will
       das Windhund- und Ellenbogenprinzip verhindern: Nicht die Schnellsten oder
       Rücksichtslosesten kommen in den Genuss des Gesundheitsvorteils Impfschutz,
       sondern diejenigen, die nach akzeptablen Kriterien bevorzugt werden. Wer
       bestimmte Personen vorzieht, stellt andere hintan. Deshalb müssen die
       Kriterien hierfür gut begründet und dann auch konsequent angewendet werden.
       Sonst sind sie inakzeptabel. Priorisierungsentscheidungen berühren
       medizinisch-epidemiologische wie ethische und rechtliche Aspekte. In
       Deutschland hat der Bundesgesundheitsminister deshalb eine „Gemeinsame
       Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission beim RKI, der
       nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie des Deutschen
       Ethikrates beauftragt, solche Kriterien zu entwickeln, der Öffentlichkeit
       zur Diskussion und dem Gesetzgeber für seine Entscheidungen zur Verfügung
       zu stellen.
       
       Die ethischen Prinzipien, die die Gemeinsame Arbeitsgruppe ihren
       Priorisierungsempfehlungen zugrunde legt, sind zwar nicht sonderlich
       originell, dafür aber evident und weitgehend konsensfähig. Im Mittelpunkt
       steht – neben Nichtschädigung und Wohlergehen – Gerechtigkeit in Form von
       Fairness und Rechtsgleichheit. Diese Grundprinzipien begründen das
       Kriterium der höheren Dringlichkeit einer Gefahrenabwehr durch
       [2][Impfschutz]: zuerst diejenigen mit einem extrem hohen Risiko, an
       Covid-19 schwer zu erkranken oder gar zu sterben (zum Beispiel Hochaltrige
       und spezifisch Vorerkrankte); sodann diejenigen, die anlass- oder
       berufsbedingt sich selbst und in der Folge andere besonders Gefährdete
       anstecken können (etwa in Gesundheitsberufen Tätige); und schließlich
       Personen(gruppen), die in anderen öffentlichkeitsrelevanten Berufen und
       Funktionen einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind und bei
       krankheitsbedingtem Ausfall nur mit großen Problemen ersetzt werden können.
       
       Kein Kriterium bildet die bessere Erfolgsaussicht. Das mag überraschen.
       Sollten nicht möglichst die zuerst geimpft werden, die schnell erreicht
       werden, bei denen die Immunantwort möglichst stark ist, deren
       Leistungsfähigkeit das Gemeinwohl am meisten sichert und fördert? Aber
       dieses Kriterium führte unweigerlich dazu, dass Jüngere (deren Immunantwort
       ist im Schnitt stärker, und sie leben durchschnittlich noch länger) oder
       Fittere (deren Leistungsfähigkeit ist besser geschützt) bevorzugt werden
       müssten. Nützlichkeitserwägungen dürfen bei Impfstrategien zweifellos eine
       Rolle spielen. Welche Verteilungssysteme oder Impfzentren sind möglichst
       effizient? Welche Impfstoffe sind für welche Personengruppe besonders
       effektiv? Nützlichkeitserwägungen dürfen aber nicht in utilitaristischer
       Manier die Oberhand gewinnen. Sie sind eingeklammert durch die universale
       Geltung der Menschenwürde und der Menschenrechtsansprüche aller. Das heißt:
       Jede Form einer Bewertung des Lebens und jede Form der Diskriminierung
       aufgrund des Alters, der Lebenserwartung, der Leistungsfähigkeit und so
       weiter ist kategorisch ausgeschlossen.
       
       Dies gilt auch im internationalen Kontext. Die Pointe universaler ethischer
       Prinzipien ist: Sie gelten nicht nur überall, sondern vor allem für alle.
       Menschenrechte bilden eine Klammer um wirklich alle Menschen. Sie lassen
       sich nicht auf Nationalstaaten begrenzen, sondern setzen nationalen
       Grenzziehungen selbst eine Grenze: Nur innerhalb globaler
       Menschheitsinteressen haben nationale Regelungen einen legitimen Platz. Das
       gilt gerade auch für Impf(stoff)-Priorisierungen.
       
       Die Versuchung ist groß, das eigene Knappheitsproblem und mit ihm die
       Notwendigkeit von Priorisierungen zu mildern, indem man sich für das eigene
       Land privilegierte Zugriffsrechte auf Impfstoffe sichert und dabei die
       berechtigten Ansprüche anderer stumpf übergeht. Diese Gefahr ist real: In
       den vergangenen Monaten wurden wir und wir werden bis heute Zeug*innen
       solch brachialer Egoismen des „Me first“. Prominentes Beispiel: der Versuch
       der abgewählten US-Administration, sich durch den Erwerb des Tübinger
       Biotech-Unternehmens Curevac das ausschließliche Zugriffsrecht auf den dort
       entwickelten Impfstoff zu sichern. Dagegen gilt: Der Verschaffungsanspruch
       von Bürger*innen gegenüber ihrem eigenen Staat auf Schutz ihrer Gesundheit
       entpflichtet niemals von jenen Verbindlichkeiten, die um der Menschenrechte
       aller willen einen gerechten [3][Zugang zu Impfstoffen] für alle Staaten
       ermöglichen. Gelegentlich wird um Akzeptanz mit dem Argument geworben, die
       deutsche Gesundheit würde auch am Kap der guten Hoffnung gesichert und
       verteidigt. Das mag sachlich vielleicht zutreffen, weil neue Coronahotspots
       auf Deutschland zurückwirken. Deshalb sei eine großzügige Belieferung im
       eigenen Interesse. Das ist ethisch aber nur nachgeordnet bedeutsam. Was
       letztlich allein zählt, ist der menschenrechtliche Anspruch auf
       Gesundheits- und Lebensschutz der dort bedrohten Bevölkerung – um ihrer
       selbst willen und nicht unseretwegen.
       
       Erfreulich ist deshalb: Die deutsche Bundesregierung, die Europäische
       Kommission und die Weltgesundheitsorganisation setzen derzeit vieles in
       Bewegung, damit die künftig verfügbaren Impfstoffe allen Menschen
       gleichermaßen zur Verfügung gestellt und nationale Egoismen unterbunden
       werden. Dies kann handels- wie patentrechtlich sogar so weit gehen, dass in
       Zeiten der Pandemie Zwangslizenzen für die Produktion von Impfstoffen
       erteilt und diese für wenig zahlungskräftige Drittstaaten etwa des globalen
       Südens kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Zwar hat sich die
       Bundesregierung auch über die EU eine erhebliche Anzahl von Impfdosen
       vertraglich gesichert. Gleichwohl unterstützt sie mit der EU und der WHO
       die internationale Global Alliance for Vaccines and Immunisation, die die
       Impfstoffverteilung an rund 2 Milliarden Menschen auch in nicht
       zahlungsfähigen Ländern sicherstellen soll. Hier gilt die klassische
       Priorisierungsregel: statt der privilegierten Bestversorgung einiger
       weniger (Länder), zuerst die Basisversorgung möglichst aller.
       
       Gelegentlich wird solches Handeln für bedürftige Dritte Solidarität
       genannt. Auch der Gemeinsame Arbeitskreis bezieht sich auf dieses ethische
       Prinzip: Stärkere stellen ihre berechtigten Ansprüche zugunsten Schwächerer
       zurück: You first, me second! Viele fühlen sich zur Solidarität motiviert,
       weil sie die Menschheit in einem Boot sitzend wähnen. Doch dieses Bild
       trügt. Die Pandemie mag uns zwar alle treffen; sie trifft uns aber höchst
       ungleich.
       
       Schon im globalen Norden vertiefen sich die sozialen Spaltungen: Die einen
       haben wie schon in Zeiten der Pest oder Cholera ausreichend
       Rückzugsmöglichkeiten, wo sie die durch Lockdowns verursachten
       Sekundärschäden der Pandemie ausreichend materiell abgesichert abfedern
       können. Andere hingegen verlieren mit ihrer Erwerbstätigkeit die Grundlage
       ihrer Existenz. Und während im globalen Norden die Kapazitäten an
       Intensivbetten ausgebaut werden, wäre jeder Euro, den ein Land wie Mali in
       die Beschaffung von Beatmungsgeräten steckte, eine Investition in die
       Schutzprivilegien einer kleinen Oberschicht und eine weitere Schwächung der
       elementaren Gesundheitsversorgung für den überwiegenden Teil einer ohnehin
       verarmten Bevölkerung.
       
       Solche sozialen Spaltungslinien sind auch für Covid-19-Impfstrategien
       relevant. National wäre tatsächlich zu fragen, ob sich die Impfziele auf
       die Verhinderung schwerer Covid-19-Verläufe, auf weitere Übertragungen oder
       auf die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen
       Lebens beschränken können. Die Weltgesundheitsorganisation geht in ihren
       Impfpriorisierungsempfehlungen deutlich weiter. Sie ergänzt die
       medizinischen Impfziele durch die Orientierung an der Wiederherstellung der
       psychosozialen Entwicklung sowie elementarer sozialer und ökonomischer
       Sicherheit. Man mag diese Impfziele in Deutschland für entbehrlich halten,
       weil staatliche Unterstützungen solche Folgeschäden abfedern. Für viele
       Länder des globalen Südens hingegen sind sie für das Gros der Bevölkerung
       aber an dringlichsten.
       
       In den meisten Ländern Afrikas nimmt die Covid-19-Pandemie einen anderen
       Verlauf als in unseren Breitengraden. Schon die erheblich jüngere
       Bevölkerung oder die geringe Verbreitung ernährungsbedingter Stoffwechsel-
       und Herz-Kreislauf-Erkrankungen dämpft offensichtlich das Ausmaß schwerer
       Covid-19-Verläufe. Auf der anderen Seite dürfte das pandemiebedingte
       Aussetzen von Impf- und Behandlungsmaßnahmen gegen Durchfallerkrankungen,
       HIV, Lungenentzündungen, Masern oder Polio ein Vielfaches mehr an
       Todesopfern fordern.
       
       Bleibt die Frage, wer über die Priorisierungen entscheiden soll – weltweit
       und in den einzelnen Ländern. Es geht weltweit um fundamentale
       menschenrechtliche Ansprüche. In Deutschland müssen die Bevorzugungs- und
       Hintanstellungskriterien – weil grundrechtsrelevant – vom parlamentarischen
       Souverän legitimiert werden. Was globale Verteilungskriterien angeht, muss
       jedes einzelne Land mitentscheiden können – selbst wenn es in den Genuss
       kostengünstiger oder sogar kostenloser Impfstoffe käme. Alles andere wäre
       die ewige Wiederkehr kolonialer Bevormundung, auch wenn sie sich nunmehr im
       Gewand uneigennütziger Solidarität zu kleiden mühte.
       
       29 Nov 2020
       
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