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       # taz.de -- Eilklage gegen Corona-Lockdown scheitert: Gaststätten in Berlin bleiben zu
       
       > Gastronom:innen sind mit Klagen gegen die Corona-Verordnung gescheitert.
       > Laut Gericht ist nicht auszuschließen, dass sie Treiber der Pandemie
       > sind.
       
   IMG Bild: Nix los am Gendarmenmarkt: Kneipen, Restaurants und Cafés dürfen derzeit nur außer Haus verkaufen
       
       Berlin taz | Der Lockdown für Gaststätten in Berlin bleibt: Das
       Verwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag eine Eilklage gegen die vom
       Senat erlassenen Einschränkungen zwischen dem 2. und 30. November ab.
       Restaurants, Cafés und sonstige Lokale müssen also für Gäste vorerst
       geschlossen bleiben. Derzeit dürfen Speisen und Getränke nur außer Haus
       verkauft werden.
       
       22 Gastwirt:innen hatten gegen die „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
       des Landes Berlin“ geklagt. Sie hatten argumentiert, dass Gaststätten
       aufgrund eingeführter Hygienepläne keine „Treiber der Pandemie“ seien. Mit
       einer ähnlichen Argumentation war eine Klage vor knapp vier Wochen gegen
       die vom Senat erlassene [1][Sperrstunde] noch erfolgreich.
       
       Die aktuelle Klage jedoch scheiterte vor dem Verwaltungsgericht: Es sei
       nicht davon auszugehen, dass das Verbot rechtswidrig sei, begründet das
       Gericht die Entscheidung. Weiter heißt es in einer Dienstagvormittag
       veröffentlichten [2][Pressemitteilung], die Verordnung beruhe auf einer
       verfassungskonformen Rechtsgrundlage und verstoße weder gegen den
       Parlamentsvorbehalt noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an
       Verordnungsermächtigungen. „Das Verbot dient dem legitimen Ziel der
       Bekämpfung der Krankheit COVID-19, die sich insbesondere in Berlin in
       kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe“, wird die Erklärung der 4.
       Kammer des Gerichts zitiert.
       
       Drei der klagenden Selbständigen betrieben Gaststätten in Neukölln – „hier
       liege die Inzidenz mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar
       an erster Stelle“, wie es in der Mitteilung heißt. Selbst wenn das
       Robert-Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich
       zurückführe, ließen sich drei Viertel der Infektionen nicht auf eine
       bestimmte Quelle zurückführen.
       
       ## Zur Bekämpfung der Pandemie geeignet
       
       Insofern sei nicht auszuschließen, dass es häufig zu Ansteckungen in
       Gaststätten kommen könne: „Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich
       zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar“, heißt es. Das Verbot
       sei als Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie geeignet.
       
       Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Gerichts mit einem Hygieneplan
       nicht getan: Gastronomie sei geprägt von Geselligkeit, Kommunikation und
       dem Knüpfen von neuen Kontakten. Weil Gäste dort keine Mund-Nasen-Bedeckung
       tragen müssten, greife zudem nicht der Gleichheitsgrundsatz mit weiterhin
       geöffneten Betrieben und Einrichtungen. Die Kläger hatten als Beispiel etwa
       [3][Friseurläden] genannt, die weiterhin öffnen dürfen. Nicht zuletzt sei
       ein de-facto Berufsverbot auch deshalb zu rechtfertigen, weil es
       finanzielle Entschädigungen geben soll.
       
       Gegen den neuen Beschluss können die Kläger:innen Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Anwalt der Gastronom:innen Niko
       Härting sagte der Nachrichtenagentur dpa zum Urteil: „Wir werden uns das in
       Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht
       einlegen.“ Insgesamt sind gegen die Verordnung 100 Eilanträge eingegangen,
       knapp 80 stammen von Gastronom:innen.
       
       10 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Klagen-gegen-Coronamassnahmen/!5721651
   DIR [2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1015792.php
   DIR [3] https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/11/eilantraege-gastronomie-verwaltungsgericht-berlin-schliessung-ueberlastet.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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