# taz.de -- ARD-Gerichtsdrama über Sterbehilfe: Wem gehört das Sterben?
> In der ARD-Verfilmung von Ferdinand von Schirachs „Gott“ werden wieder
> große Fragen gestellt. Doch die sind längst beantwortet, bemängelt unser
> Autor.
IMG Bild: Pochen in „Gott“ auf das Recht selbstbestimmten Sterbens: Richard Gärtner und Rechtsanwalt Biegler
Wie würden Sie entscheiden?“ – das war einmal eine rührige Gerichtsshow in
einer Zeit, bevor es Gerichtsshows gab. Das Studiopublikum durfte per
Knopfdruck in Konkurrenz zu den echten Richtern entscheiden.
Der erfolgreiche Schriftsteller – und gelernte Rechtsanwalt – [1][Ferdinand
von Schirach konnte] sich mit der Einstellung des Programms offenbar nie
abfinden. 2016 war es nach der Doppelaufführung in zwei deutschen Theatern
so weit. Die ARD zeigte den Film „Terror“.
Verhandelt wurde der fiktive Fall eines Kampfpiloten, der ein entführtes
Passagierflugzeug mit Kurs auf die voll besetzte Münchner Allianz Arena
abgeschossen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende –
reale – Gesetz bereits zehn Jahre zuvor abgeschafft und nur noch mal
klargestellt, was Jurastudenten im ersten Semester lernen: keine Abwägung
von Leben gegen Leben.
86,9 Prozent der von Schirach manipulierten Fernsehzuschauer kamen zu einem
anderen Urteil. [2][Den Rechtsstaat vorzuführen] und sich dabei auf die
Mehrheit zu berufen: in Polen besorgt dieses populistische Geschäft die
Regierung – in Deutschland vorerst nur ein Erfolgsschriftsteller, [3][mit
Unterstützung der ARD].
## Lars Eidinger in schnöseliger Paraderolle
Das war der erste Streich. Der zweite, mit dem bescheidenen Titel: „Gott
von Ferdinand von Schirach“, folgt. Wieder nach der
Theater-Doppelaufführung und wieder mit Lars Kraume als Regisseur. Auch
hier ist der Plot recht knapp. Ein älterer Herr (Matthias Habich) möchte
nach dem Tod seiner Frau nicht mehr leben und sich bei seinem Suizid helfen
lassen. Den Paragrafen 217 StGB, der seit 2015 die „geschäftsmäßige
Förderung“ von Suizid verbietet, hat das Bundesverfassungsgericht am 26.
Februar dieses Jahres abgeschafft.
Doch von Schirachs Konzession besteht darin, dass er seine (Gerichts-)
Verhandlung vom Gericht zum Deutschen Ethikrat verlegt. Dort tragen die
Experten, eine Juristin (Christiane Paul), ein Mediziner (Götz Schubert)
und ein Theologe (Ulrich Matthes) die Thematik angemessen ernst und
sachlich vor.
Ausgerechnet der Rechtsanwalt, eine Paraderolle für Lars Eidinger als
selbstgefälligen Schnösel mit Hermès-Krawatte, wiederholt dann das, was im
Februar bereits entschieden wurde: „Wem, wenn nicht uns, gehört unser
Sterben?“
Merke: Rhetorische Fragen bedürfen keiner Antwort – es sei denn, sie
stammen von Ferdinand von Schirach, der sie seinem eigenen Publikum stellt.
„Gott“ ist am 23. 11. um 20.15 Uhr in der ARD zu sehen.
23 Nov 2020
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## AUTOREN
DIR Jens Müller
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