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       # taz.de -- ARD-Gerichtsdrama über Sterbehilfe: Wem gehört das Sterben?
       
       > In der ARD-Verfilmung von Ferdinand von Schirachs „Gott“ werden wieder
       > große Fragen gestellt. Doch die sind längst beantwortet, bemängelt unser
       > Autor.
       
   IMG Bild: Pochen in „Gott“ auf das Recht selbstbestimmten Sterbens: Richard Gärtner und Rechtsanwalt Biegler
       
       Wie würden Sie entscheiden?“ – das war einmal eine rührige Gerichtsshow in
       einer Zeit, bevor es Gerichtsshows gab. Das Studiopublikum durfte per
       Knopfdruck in Konkurrenz zu den echten Richtern entscheiden.
       
       Der erfolgreiche Schriftsteller – und gelernte Rechtsanwalt – [1][Ferdinand
       von Schirach konnte] sich mit der Einstellung des Programms offenbar nie
       abfinden. 2016 war es nach der Doppelaufführung in zwei deutschen Theatern
       so weit. Die ARD zeigte den Film „Terror“.
       
       Verhandelt wurde der fiktive Fall eines Kampfpiloten, der ein entführtes
       Passagierflugzeug mit Kurs auf die voll besetzte Münchner Allianz Arena
       abgeschossen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende –
       reale – Gesetz bereits zehn Jahre zuvor abgeschafft und nur noch mal
       klargestellt, was Jurastudenten im ersten Semester lernen: keine Abwägung
       von Leben gegen Leben.
       
       86,9 Prozent der von Schirach manipulierten Fernsehzuschauer kamen zu einem
       anderen Urteil. [2][Den Rechtsstaat vorzuführen] und sich dabei auf die
       Mehrheit zu berufen: in Polen besorgt dieses populistische Geschäft die
       Regierung – in Deutschland vorerst nur ein Erfolgsschriftsteller, [3][mit
       Unterstützung der ARD].
       
       ## Lars Eidinger in schnöseliger Paraderolle
       
       Das war der erste Streich. Der zweite, mit dem bescheidenen Titel: „Gott
       von Ferdinand von Schirach“, folgt. Wieder nach der
       Theater-Doppelaufführung und wieder mit Lars Kraume als Regisseur. Auch
       hier ist der Plot recht knapp. Ein älterer Herr (Matthias Habich) möchte
       nach dem Tod seiner Frau nicht mehr leben und sich bei seinem Suizid helfen
       lassen. Den Paragrafen 217 StGB, der seit 2015 die „geschäftsmäßige
       Förderung“ von Suizid verbietet, hat das Bundesverfassungsgericht am 26.
       Februar dieses Jahres abgeschafft.
       
       Doch von Schirachs Konzession besteht darin, dass er seine (Gerichts-)
       Verhandlung vom Gericht zum Deutschen Ethikrat verlegt. Dort tragen die
       Experten, eine Juristin (Christiane Paul), ein Mediziner (Götz Schubert)
       und ein Theologe (Ulrich Matthes) die Thematik angemessen ernst und
       sachlich vor.
       
       Ausgerechnet der Rechtsanwalt, eine Paraderolle für Lars Eidinger als
       selbstgefälligen Schnösel mit Hermès-Krawatte, wiederholt dann das, was im
       Februar bereits entschieden wurde: „Wem, wenn nicht uns, gehört unser
       Sterben?“
       
       Merke: Rhetorische Fragen bedürfen keiner Antwort – es sei denn, sie
       stammen von Ferdinand von Schirach, der sie seinem eigenen Publikum stellt.
       
       „Gott“ ist am 23. 11. um 20.15 Uhr in der ARD zu sehen.
       
       23 Nov 2020
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Jens Müller
       
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