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       # taz.de -- Senat will Innenminister verklagen: Berlin will grundsätzliche Klärung
       
       > Horst Seehofer verweigert dem Land Berlin seine Zustimmung zur Aufnahme
       > von mehr Flüchtlingen. Seebrücke und Anwälte begrüßen eine Klage dagegen.
       
   IMG Bild: Berlin würde Griechenland gerne entlasten: Flüchtlinge von den Inseln kommen am 1.11. in Athen an
       
       Berlin taz | Die Ankündigung des Senats, Bundesinnenminister Horst Seehofer
       (CSU) vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verklagen, weil dieser die
       Zustimmung zu einem Berliner Landesaufnahmeprogramm für 300 besonders
       schutzbedürftige Flüchtlinge verweigert, findet breite Zustimmung innerhalb
       und außerhalb der Koalition.
       
       Die Vorlage zu dem Beschluss hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am
       Dienstag in den Senat eingebracht. Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte
       am Mittwoch der taz: „Nachdem Andreas Geisel sich im August vergeblich an
       den Bundesinnenminister wandte und sich Mitte September selbst in
       Griechenland einen Eindruck von der Lage verschafft hat, ist nunmehr Klage
       geboten.“ Dabei gehe es „um die grundsätzliche Klärung, unter welchen
       Voraussetzungen das Bundesministerium das Einvernehmen zu
       Landesaufnahmeprogrammen der Länder verweigern darf.“
       
       Die Landesvorsitzende der Linken, Katina Schubert, erklärte, es sei schon
       lange eine Forderung der Linken, „juristisch zu klären, wie weit Seehofer
       gehen darf“. Der taz sagte sie: „Die Situation auf den griechischen Inseln
       hat sich in keiner Weise geändert, seit die Weltöffentlichkeit weniger
       dorthin schaut. Wenn die EU hier nicht zusammensteht und Griechenland
       entlastet, dann muss zumindest für aufnahmewillige Kommunen der Weg frei
       gemacht werden.“
       
       Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch twitterte, es sei gut und
       richtig, dass Berlin vorangehe und Klage erhebe. „Es ist weder moralisch,
       politisch noch juristisch zu rechtfertigen, dass der Bund einem Bundesland
       die humanitäre Hilfestellung für Menschen in Not verweigert. Das
       Aufenthaltsgesetz lässt den Ländern sehr viel mehr Spielraum für humanitäre
       Landesprogramme“, als Seehofer ihnen zugestehe. Der Bundesinnenminister
       wolle offensichtlich den Bewegungen der Städte und Länder für die Aufnahme
       von Griechenland-Flüchtlingen „den Wind aus den Segeln nehmen“, so Jarasch.
       
       ## Abfuhr auch für andere Bundesländer
       
       Berlin hatte im Sommer angeboten, 300 Flüchtlinge zusätzlich zu den vom
       Bund vereinbarten rund 2.500 Flüchtlingen im Rahmen eines eigenen
       Landesprogramms herzuholen. Dazu wird derzeit das Containerdorf am Rande
       des Tempelhofer Felds wieder in Betrieb genommen. Das Aufenthaltsgesetz
       sieht dazu allerdings eine Zustimmung des Bundes vor, die Seehofer
       verweigerte. Auch ähnlichen Ansinnen der Bundesländer Bremen und Thüringen
       sowie von rund 200 Städten, darunter auch von Potsdam, erteilte der
       CSU-Politiker eine Abfuhr. Er setze auf ein bundeseinheitliches Vorgehen
       und europäische Lösungen.
       
       Matthias Lehnert vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein
       begrüßte gegenüber der taz die geplante Klage. „Nach dem Aufenthaltsgesetz
       muss der Bund sein Einvernehmen erklären, wenn Bundesländer ein
       Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete auflegen wollen. Das Einvernehmen
       soll der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit dienen.“ Allerdings begründe das
       Bundesinnenministerium seine Blockade vor allem mit dem Vorrang des
       Europarechts. „Das ist rechtlich falsch und irreführend und zielt letztlich
       darauf ab, dass das Ministerium jegliche Aufnahme von Geflüchteten von den
       europäischen Außengrenzen nach Deutschland verhindern will und dafür
       juristische Scheinargumente bemüht.“
       
       Das Berliner Vorgehen sei daher richtig und juristisch konsequent. „Es ist
       allerdings eine Klage mit offenem Ausgang“, fügte Lehnert hinzu. Erstens
       dauerten Verwaltungsgerichtsprozesse Monate, zweitens sei das
       Bundesverwaltungsgericht nicht für eine besonders progressive
       Rechtsprechung bekannt. „Es ist darum wichtig, dass Berlin auch auf anderen
       Kanälen weiter Druck macht.“
       
       Zustimmung findet das Klagevorhaben auch bei der Seebrücke und Sea-Watch.
       Die Vereine erwarten nun von Bremen und Thüringen, die sich ebenfalls zur
       Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen bereit erklärt haben, dass sie dem
       Beispiel Berlins folgen und ebenfalls klagen. „Der bevorstehende Winter und
       die Pandemie verschlimmern die Situation für schutzsuchende Menschen enorm.
       Wir sehen jeden Tag, wie absolut notwendig es ist, die Lager zu evakuieren
       und die Menschen in Sicherheit zu bringen.“
       
       18 Nov 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marina Mai
       
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