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       # taz.de -- Zwei Bahntickets für Bundesbedienstete: Coronaschutz nur für Beamte
       
       > Die Politik behauptet seit Monaten, Bahn und Flugzeug seien ohne Abstand
       > sicher. Doch die eigenen Leute dürfen bei Dienstreisen zwei Plätze
       > buchen.
       
   IMG Bild: Bundesbedienstete dürfen bei Dienstreisen mit dem Flugzeug zwei Sitze buchen
       
       Diese Doppelzüngigkeit macht sprachlos: Seit Monaten erklärt die Politik,
       dass [1][Reisen in Zug und Flugzeug sicher seien]. Dort auf die Einhaltung
       der Abstandsregeln zu bestehen, die überall sonst gelten, dafür gebe es
       keinerlei Anlass. Die immer wieder erhobene Forderung, mindestens jeden 2.
       Sitzplatz frei zu lassen, müssen weder Fluggesellschaften erfüllen noch die
       – staatseigene – Deutsche Bahn. Doch während der allgemeinen Bevölkerung
       zugemutet wird, über Stunden unmittelbar neben einer fremden Person zu
       sitzen, gelten für Angestellte der obersten Behörden des Bundes andere
       Regeln: Diese dürfen bei Dienstreisen per [2][Flugzeug] oder [3][Bahn]
       derzeit ganz offiziell zwei Tickets für nebeneinanderliegende Sitze kaufen,
       um das Infektionsrisiko zu senken.
       
       Neben der Unaufrichtigkeit der bisherigen Argumentation zeigt das
       Schreiben, dass die Zuständigen die Beförderungsbedingungen der Bahn nicht
       wirklich verstanden haben. Denn in der Bahn berechtigt ein zusätzlicher
       Fahrschein nicht dazu, einen weiteren Platz zu beanspruchen, sofern es
       keinen dazugehörigen Fahrgast gibt. Und um zu verhindern, dass der
       Nachbarplatz von jemand anderem reserviert wird (und damit die Chance auf
       einen freien Nachbarsitz zumindest deutlich zu erhöhen), braucht man keine
       zweite Fahrkarte, sondern nur eine – deutlich billigere – zweite
       Reservierung. Das aber nur am Rande.
       
       Viel wichtiger ist: Eigentlich liegen die Behörden völlig richtig mit ihrer
       Einschätzung, dass es sinnvoll ist, den Nachbarsitz freizuhalten. Doch
       statt nur ihre Mitarbeiter*innen von dieser Erkenntnis profitieren zu
       lassen, müssen endlich alle Reisenden auf diese Weise geschützt werden.
       Gegen eine Pflicht, auch in Bussen, Bahnen und Flugzeugen den
       Infektionsschutz durchzusetzen, dürfte es nach diesem Eingeständnis der
       Behörden eigentlich keinen Widerstand mehr geben. Denn sonst würde ja
       offiziell bestätigt, dass es in Verkehrsmitteln jetzt auch beim
       Infektionsschutz eine Zweiklassengesellschaft gibt.
       
       18 Nov 2020
       
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