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       # taz.de -- Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag: Was machen mit der Solaranlage?
       
       > Wenn kleine Solaranlagen aus der EEG-Förderung fallen, könnten sie
       > problemlos weiterlaufen – wären da nicht komplizierte und teure Regeln.
       
   IMG Bild: Die Förderung von 20 Jahre alten Solaranlagen läuft zum Jahresende aus. Wie geht es danach weiter?
       
       Freiburg taz | Solarpioniere sind derzeit ratlos: Photovoltaikanlagen, die
       bis zum Jahr 2000 ans Netz gingen, fallen zum Jahreswechsel aus der
       Vergütung nach dem [1][Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)]. Bundesweit
       betrifft das fast 18.400 sogenannte Ü20-Anlagen mit zusammen 114 Megawatt.
       Es sind zu 93 Prozent Kleinanlagen unter 7 Kilowatt.
       
       Theoretisch könnten diese – weil längst amortisiert – auch ohne Förderung
       weiterbetrieben werden. Zumindest, solange keine größeren Reparaturen
       anfallen. Doch das geltende Recht verleidet den Weiterbetrieb.
       
       Derzeit gibt es nämlich für Anlagenbetreiber nur vier Optionen, die
       allesamt keine echten Alternativen sind. Man könnte – erstens – „wild“
       einspeisen, seinen Strom also kostenlos ins Netz abgeben. Mancher
       Solarpionier wäre dazu sogar bereit, allein der Sache wegen. Das aber ist
       rechtlich heikel. Man könnte – zweitens – seinen Strom selbst vermarkten.
       Dabei sind jedoch komplexe, energiewirtschaftliche Regularien einzuhalten.
       Bei größeren Anlagen wird diese Dienstleistung oft an einen
       Direktvermarkter übertragen, bei kleinen Anlagen lohnt sich das nicht, weil
       die Transaktionskosten die Stromerlöse auffressen.
       
       Die dritte Option wäre der Eigenverbrauch des Stroms, eventuell mitsamt
       Speicher. Dann aber muss nach heutiger Rechtslage sichergestellt sein, dass
       keine einzige Kilowattstunde ins Netz fließt, was einen oft teuren Umbau
       der Hausinstallation bedeutet. Kriegt man die komplette Eigennutzung nicht
       hin, muss man den Überschussstrom wiederum aufwendig vermarkten – samt
       viertelstündlicher Datenerfassung. Als eine Sonderform des Eigenverbrauchs
       bliebe noch der Inselbetrieb: Man trennt die Anlage vom Netz und speist mit
       ihr separate Verbraucher. Praktikabel ist aber auch das eher selten.
       
       ## Es fehlt eine praxistaugliche Lösung
       
       Die vierte Option schließlich wäre geradezu aberwitzig: Man legt seine
       funktionstüchtige Anlage still. Um das zu vermeiden, wurden auch die
       Ökostromer schon aktiv. Gerade haben die EWS Schönau eine Auffanglösung für
       250 Anlagen vorgestellt – ein Symbolprojekt, kein Geschäftsmodell.
       
       Es muss also eine praxistaugliche politische Lösung her, wenn man die
       Altanlagen – oft auch als ausgefördert bezeichnet – erhalten will. Mit der
       Novelle des EEG, die ohnehin ansteht, könnte der Weg dafür geebnet werden,
       [2][doch der aktuelle Entwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag
       verhandelt wird,] hilft den Betreibern kaum weiter.
       
       Dabei klingt die grundsätzliche Idee erst einmal fair: Betreiber sollen
       nach Ende der [3][EEG-Vergütung] ihren Strom unkompliziert (wie bisher nach
       EEG) an den örtlichen Netzbetreiber abgeben können – nur eben zu
       Marktkonditionen von wenigen Cent je Kilowattstunde und [4][nicht mehr zum
       geförderten Fixpreis]. Der Haken jedoch: Wer nur einen Teil seines Stroms
       einspeisen und den anderen selbst nutzen will (was den Weiterbetrieb erst
       attraktiv macht), muss wiederum in aufwendige Messtechnik investieren.
       Damit ist auch diese Lösung erheblich blockiert.
       
       ## Hersteller von Smart Metern profitieren
       
       Die Einzigen, die von einem solchen Konzept profitierten, so hört man aus
       den Reihen des Bundestags, seien die Hersteller der Smart Meter. Deswegen
       will die SPD-Fraktion, unterstützt durch die per Bundesrat mitbestimmenden
       Grünen, die Pflicht zum Einbau eines solchen Messsystems für Anlagen unter
       7 Kilowatt ersatzlos streichen.
       
       Schließlich bietet die Organisationsweise des Strommarkts eine eingespielte
       Alternative. Der Stromverbrauch von Haushalten nämlich wird von jeher nur
       mit einem Summenzähler abgerechnet, unabhängig davon, zu welchen Zeiten der
       Kunde Strom bezieht. Die Stromwirtschaft nutzt dann für die interne
       Organisation ein sogenanntes Standardlastprofil, das den durchschnittlichen
       Verlauf der Nachfrage abbildet.
       
       Branchenkenner, wie etwa die Denkfabrik Agora Energiewende, propagieren
       nun, im gleichen Stil für Haushalte mit Photovoltaikanlage ein gesondertes
       Standardprofil zugrundezulegen. Dann würde auch die Einspeisung von
       Überschüssen nur noch in Summe gemessen und nach diesem
       „Prosumer-Lastprofil“ (ein Kunstwort aus Produzent und Konsument)
       abgerechnet.
       
       Ob eine derart pragmatische Lösung kommt, ist offen. Voraussichtlich in der
       letzten Novemberwoche soll das neue EEG in seiner Endfassung verabschiedet
       werden, zum 1. Januar soll es in Kraft treten.
       
       30 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz
   DIR [2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.html
   DIR [3] https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeiseverguetung
   DIR [4] https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeiseverguetung
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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