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       # taz.de -- Islamistischer Gefährder in Gewahrsam: Pistorius feiert Polizeigesetz
       
       > Nach der Verhinderung eines mutmaßlichen islamistischen Anschlags sieht
       > Niedersachsens Innenminister die Polizeireform nachträglich bestätigt.
       
   IMG Bild: Protest gegen das niedersächsische Polizeigesetz 2018: Wer ist alles Gefährder?
       
       Hamburg taz | Das islamistische Attentat von Wien in der Vorwoche war noch
       präsent – deutschlandweit, und eben auch in Niedersachsen, als am Freitag
       Polizist*innen in Lüneburg einen mutmaßlichen Islamisten wegen „unmittelbar
       bevorstehender schwerer Straftaten“ in Gewahrsam nahmen. In ihrer ersten
       knappen Mitteilung am Freitagabend sah sich die Lüneburger Polizei
       veranlasst, darauf hinzuweisen, dass eine Verbindung zum Wiener Attentäter
       „aktuell nicht ersichtlich“ sei.
       
       Dennoch: Die Angst vor islamistischen Attentaten ist derzeit groß. Nur gut,
       meint Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), dass es
       [1][mittlerweile ein neues Polizeigesetz im Land] gibt, das diese Gefahr
       erfolgreich abwehrt. Aber stimmt das?
       
       Noch immer halten sich Polizei und Innenministerium mit weitergehenden
       Informationen zurück. Bekannt ist, dass es Freitag zu „abgestimmten
       polizeilichen Maßnahmen“ gegen einen 19-jährigen Lüneburger kam. Er wird
       der islamistischen Szene zugerechnet. Es habe laut Innenministerium eine
       „akute terroristische Anschlagsgefahr“ bestanden. Medienberichten zufolge
       soll er Anschläge auf Polizeistationen geplant haben. Auf Grundlage des
       Polizeigesetzes wurde er in Polizeigewahrsam genommen.
       
       Im Kreis Stade soll auch die Wohnung der Eltern des mutmaßlichen Islamisten
       nach Waffen durchsucht worden sein. Gefunden haben sie offenbar keine. Die
       Lüneburger Polizei spricht zumindest lediglich von elektronischen
       Datenträgern, die zur Auswertung mitgenommen worden seien. „Weitere
       Informationen können wir derzeit nicht geben“, sagt eine Sprecherin der
       Polizei am Dienstag.
       
       ## Wie konkret die Gefahr aussah, ist unklar
       
       Ohne weitere Details zu nennen, spricht Pistorius aber bereits von einem
       großen Erfolg: „Unsere Sicherheitsmaßnahmen haben gegriffen.“ Schließlich
       sei die Terrorgefahr hoch. Und während nach dem Attentat von Wien Pannen
       der Behörden bekannt wurden, wodurch der Anschlag möglicherweise hätte
       verhindert werden können, scheinen die niedersächsischen Behörden
       frühzeitig gehandelt zu haben. Wie konkret die Gefahr aussah jedoch, ist
       unklar.
       
       Klar jedoch ist für Pistorius, dass der Einsatzerfolg auch dem im Sommer
       letzten Jahres reformierten Polizeigesetz des Landes zu verdanken ist. Auf
       dieser Basis habe sich „die akute Gefahrenlage entschärft“. Die Novelle
       erlaubt den Behörden, beim Verdacht einer bevorstehenden Gefahr verdächtige
       Personen in Gewahrsam zu nehmen. Dafür sind zunächst 14 Tage vorgesehen.
       
       Durch zweimalige Verlängerung kann die Ingewahrsamnahme insgesamt 35 Tage
       lang sein. Nun können die Ermittler*innen, so Pistorius, „die Erkenntnisse
       verdichten und alle weiteren notwendigen Schritte einleiten“.
       
       Der Opposition im Landtag leuchtet nicht ein, warum ohne das neue
       Polizeigesetz mit seinen ausgebauten Befugnissen die Arbeit der Polizei
       nicht so gut gelaufen wäre. „Innenminister Pistorius irrt“, sagt Susanne
       Menge, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Auch vor der
       Reform hätten die Behörden auf dieselbe Weise Verdächtige von einer
       bevorstehenden Tat abhalten können. Tatsächlich waren schon zuvor zehn Tage
       Ingewahrsamnahme problemlos möglich.
       
       ## Grüne wollen Aufklärung
       
       Bislang wurden seit Inkrafttreten insgesamt neun Personen in
       Langzeitgewahrsam genommen. Sieben von ihnen wegen befürchteter häuslicher
       Gewalt, bei einer weiteren Person wurde ebenfalls ein bevorstehender
       Terrorakt befürchtet.
       
       Im vorliegenden Fall scheint seit Dienstag die verlängerte Ingewahrsamnahme
       ohnehin irrelevant zu sein: Der Mann wurde am Vormittag aus der
       Gefängniszelle heraus abgeschoben (siehe Kasten). Eine gerichtliche
       Aufklärung der offenbar drohenden Gefahr dürfte damit jedoch nicht mehr
       möglich sein.
       
       Die Grünen fordern deshalb Aufklärung, ob es sich beim Abgeschobenen
       [2][wirklich um einen Gefährder] gehandelt hat. „Was wir nicht brauchen,
       ist eine Wiederholung eines Falles in Göttingen“, sagt Menge. Dort sollte
       voriges Jahr ein Mann abgeschoben werden, [3][den die Behörden als
       islamistischen Gefährder ansahen].
       
       Das Bundesverwaltungsgericht jedoch sah in ihm keine besondere Gefahr. Er
       durfte nicht abgeschoben werden. „Gefährder müssen nachweislich Gefährder
       sein“, mahnt Menge.
       
       10 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Neues-Polizeigesetz-in-Niedersachsen/!5591593&s=polizeigesetz+niedersachsen/
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   DIR André Zuschlag
       
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