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       # taz.de -- Unerlaubte Beihilfe an Privatbank: Rettet Brüssel Warburg-Millionen?
       
       > Laut einem Bundestags-Gutachten war Hamburgs Verzicht auf Rückzahlung
       > einer Erstattung aus Cum-Ex-Geschäften EU-rechtlich eine „unerlaubte
       > Beihilfe“.
       
   IMG Bild: Hallo Brüssel, ist da jemand? Fabio de Masi (Die Linke) hat das Bundestags-Gutachten angefordert
       
       Hamburg taz | Hamburg hat offenbar gegen EU-Recht verstoßen, als es eine
       Rückforderung gegen die private Warburg-Bank wegen einer illegal bezogenen
       Steuererstattung aus Cum-Ex-Geschäften verjähren ließ. Zu diesem Schluss
       kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages [1][in einem Gutachten].
       Beauftragt hatte es der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi, nachdem
       das Hamburger Abendblatt über einen anonymen EU-Beamten berichtet hatte,
       der in der Brüsseler Wettbewerbsbehörde eine Prüfung angeregt hatte.
       Demnach hat die Stadt der Bank eine wettbewerbsrechtlich unerlaubte
       Beihilfe gewährt, als sie darauf verzichtete, ihre Forderung innerhalb der
       Verjährungsfrist geltend zu machen.
       
       Die Stadt hatte [2][Haftungsrisiken als Grund dafür angegeben], dass sie
       die Forderung in Höhe von 47 Millionen Euro nicht eingetrieben hatte.
       Brisant daran ist, dass der heutige Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat
       Olaf Scholz in seiner Eigenschaft als damaliger Hamburger Bürgermeister
       während des Steuerverfahrens mehrfach Kontakt mit Warburg-Chef Christian
       Olearius hatte, [3][wie er zögerlich eingeräumt hat.]
       
       Inzwischen hat das Landgericht Bonn [4][die Warburg-Bank verurteilt], neben
       weiteren Forderungen auch die verjährten 47 Millionen Euro zurückzuzahlen.
       Die Warburg-Bank hat dagegen Revision eingelegt. Sollte
       EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Hamburgs Verzicht nun als
       illegale Subvention werten und eine Rückzahlung – plus Zinsen – verlangen,
       könnte daraus eine neue Rechtsgrundlage entstehen, um das Geld noch zu
       bekommen, weil das höherstehende EU-Recht die nationale Verjährungsfrist
       aushebelt.
       
       In Hamburgs Finanzbehörde hält sich die Begeisterung aber in Grenzen. Sie
       wollte am Donnerstag nicht dazu Stellung nehmen, ob sie schon Post aus
       Brüssel bekommen hat. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) maulte lediglich,
       es sei „schon erstaunlich, dass der wissenschaftliche Dienst des
       Bundestages einen Sachverhalt aus Medienberichten offenbar als unstreitige
       Prämisse für eine eigene Rechtsprüfung zugrunde legt“. Beim Beihilferecht
       lägen „bei Cum-Ex-Fällen aber eher nicht die Probleme“.
       
       23 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundestag.de/resource/blob/800560/b3f2a9a329b6017a01dc125ea00eaa29/PE-6-082-20-pdf-data.pdf
   DIR [2] /Hat-Hamburg-Steuergeld-verschenkt/!5661281
   DIR [3] /SPD-Kanzlerkandidat-zu-Cum-Ex-befragt/!5707952
   DIR [4] /Finanzbetrug-vor-Gericht/!5672395
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Kahlcke
       
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