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       # taz.de -- Messerangriff in Dresden: Verdacht auf islamistisches Motiv
       
       > Nach einer tödlichen Messerattake in Dresden gibt es Hinweise auf einen
       > islamistischen Hintergrund. Der Generalbundesanwalt ermittelt.
       
   IMG Bild: Kriminaltechniker am Tatort in der Dresdner Schloßstraße
       
       Dresden dpa/Reuters | Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4.
       Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund.
       Der mutmaßliche Täter sei bei der Spurenauswertung ins Visier der Ermittler
       geraten und am Dienstagabend gefasst worden, teilte die Dresdner Polizei
       mit. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der
       Messerattacke übernommen. Es stehe eine [1][islamistisch] motivierte Tat im
       Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Zuvor hatte
       der Spiegel berichtet.
       
       Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt
       angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im
       Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke
       überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen
       „Schloßstraße“ eine Sonderkommission mit 29 Beamt:innen eingerichtet.
       
       Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen
       Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher
       Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist
       nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom
       Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um
       [2][Mitglieder oder Unterstützer:innen einer terroristischen Vereinigung]
       im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer
       Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
       
       Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht
       Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf
       Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe
       musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020
       sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen
       worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der
       Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.
       
       Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der
       20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hieß es.
       
       21 Oct 2020
       
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