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       # taz.de -- Umstrittenes Bauprojekt: „Die Enten müssen nicht verhungern“
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Bau des
       > Fehmarnbelt-Tunnels – auch wenn die Arbeiten zeitweise die Tierwelt
       > stören.
       
   IMG Bild: Planungsunterlagen für den Fehmarnbelt-Tunnel im Bauamt Oldenburg
       
       Leipzig taz | Niederlage auf ganzer Linie: Das Bundesverwaltungsgericht hat
       [1][alle Klagen gegen die Fehmarnbeltquerung abgewiesen]. Mit dem Bau des
       Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland kann nun auch auf deutscher Seite
       begonnen werden.
       
       Sechs Kläger, unter anderem der Naturschutzbund (Nabu) und die Stadt
       Fehmarn, wandten sich gegen die Planfeststellung von Januar 2019. Weder die
       ökologischen noch die ökonomischen Einwände hatten Erfolg. „Die
       Planfeststellung hielt der Prüfung stand“, sagte der Vorsitzende Richter
       Wolfgang Bier gleich zu Beginn seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung.
       
       Der Nabu hatte unter anderem vor den Folgen der Bauarbeiten für die
       lärmempfindlichen Schweinswale in der Ostsee gewarnt. Doch das Gericht
       stellt fest, dass die festgesetzten Lärmgrenzwerte beim Tunnelbau niedriger
       liegen als der Lärm, der vom derzeitigen Fährverkehr ausgeht. Nach
       Eröffnung des Tunnels könne sich die Situation der Wale sogar verbessern,
       so Richter Bier, weil der laute Fährverkehr dann ja abnehme.
       
       Auch der Schutz der Eiderenten sei gewährleistet, wenn in ihrem
       Siedlungsgebiet gebaut wird, so das Gericht. Zwar werde der Bestand an
       Miesmuscheln zurückgehen, „aber die Enten müssen nicht verhungern“, betonte
       Richter Bier, „denn sie können und sie werden auf andere Gebiete
       ausweichen.“
       
       ## Prüfungen des Bauprojekts laut Gericht gründlich genug
       
       Hoffnung hatte der Nabu vor allem, weil ein Forschungsprojekt der Uni Kiel
       noch nach dem Planfeststellungsbeschluss [2][am Meeresboden neue Riffe
       fand]. Doch auch dadurch werde der Planfeststellungsbeschluss nicht
       rechtswidrig, so Richter Bier. Die Planer hätten gründlich genug geprüft,
       eine wissenschaftliche Untersuchung wie die der Uni Kiel könne von ihnen
       nicht verlangt werden.
       
       Zwar seien die neu entdeckten Riffe schutzwürdig, so Bier, doch wie mit
       ihnen umzugehen ist, das müsse nun in einem „ergänzenden“ Verfahren geklärt
       werden. Für den Nabu ist die Trennung ärgerlich, denn weil der
       Planbeschluss nun rechtmäßig ist, bleibt der Verband auf den Kosten eines
       der größten Umweltprozesse Deutschlands sitzen.
       
       Protestiert hatten die Kläger zudem gegen die Art des Tunnels. Gewählt
       wurde ein „Absenkungstunnel“, der mit Bauteilen in einer Rinne am
       Meeresboden verlegt wird. Ein Bohrtunnel wäre zwar um ein Drittel teurer,
       aber umweltfreundlicher, so die Kläger. Allerdings, betonte das Gericht,
       habe es noch nie einen Bohrtunnel mit dieser Länge und diesem Wasserdruck
       gegeben.
       
       Auch die wirtschaftlichen Argumente des Nabu fanden bei den Leipziger
       Richtern kein Gehör. Der Verband hatte generell den B[3][edarf für den
       gigantischen Tunnel bestritten]. Doch hier sah sich das Gericht an den
       deutsch-dänischen Staatsvertrag gebunden, der 2008 unterschrieben und 2009
       ratifiziert wurde.
       
       Dieser habe den Bedarf gesetzlich festgestellt. Dieser Bedarf sei auch
       nicht evident falsch, so Bier. Denn Maßstab könnten nicht die dicht
       befahrenen deutschen Autobahnen sein, sondern eher die Verkehrslagen im
       dünner besiedelten Skandinavien.
       
       Die Kläger monierten auch, dass die Planung in Deutschland schon begann,
       obwohl beim EU-Gericht (EuG) in Luxemburg noch Klagen gegen die dänischen
       Subventionen für das Projekt anhängig sind. Das Gericht sah darin aber kein
       Problem.
       
       Manchen Klagen wurde schon vor dem Urteil abgeholfen. Das
       schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht forderte zwischenzeitlich
       die Landesregierung auf, der Stadt Fehmarn die künftig hohen Kosten für die
       Tunnelfeuerwehr zu erstatten.
       
       3 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bverwg.de/de/pm/2020/62
   DIR [2] /Bilder-von-Riffen-im-Fehmarnbelt/!5704248
   DIR [3] /Transeuropaeisches-Verkehrsprojekt/!5690024
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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