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       # taz.de -- Verfassungsschutz in Sachsen: Rechtsaußen rechtssicher beobachten
       
       > Der sächsische Verfassungsschutz sammelte Daten über AfD-Abgeordnete. Das
       > sei rechtswidrig, hieß es zuerst. Doch so eindeutig ist es offenbar
       > nicht.
       
   IMG Bild: Musste wohl wegen der AfD-Datensammlung gehen: Gordian Meyer-Plath
       
       Dresden taz | In Sachsen wird weiter über den Umgang damit gestritten, dass
       der sächsische Verfassungsschutz [1][öffentlich zugängliche Daten über
       AfD-Landtagsabgeordnete gesammelt hat]. Anfang Juli wurde der Präsident des
       Landesamtes Gordian Meyer-Plath durch seinen Aufsichtsführer im
       Innenministerium Dirk-Martin Christian [2][abgelöst]. Es sei rechtswidrig,
       die Daten zu sammeln, so der Vorwurf. Vorwürfe, die wohl zumindest
       teilweise zu Unrecht erhoben wurden, wie Hinweise aus der Parlamentarischen
       Kontrollkommission (PKK) des Landtags jetzt andeuten.
       
       „Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung von Abgeordnetendaten“ sei
       „ein laufender Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist“, teilt
       LfV-Sprecherin Patricia Vernhold auf Anfrage mit. Aber auch die
       AfD-Landtagsfraktion hat ihre mit lautem Getöse angekündigte Klage gegen
       ihre Observierung nach fast vier Monaten immer noch nicht eingereicht.
       Fragen nach Gründen für diese Verzögerung beantwortet die sonst nie
       verlegene AfD nicht.
       
       In anderen Fraktionen wird vermutet, dass die AfD die im Klagefall
       wahrscheinliche öffentliche Nennung auffälliger Personen nicht riskieren
       will. Die vermeintliche sächsische Beobachtungsaffäre hatte auch wegen der
       Beobachtung des Rechtsaußen-„Flügels“ der AfD durch das Bundesamt für
       Verfassungsschutz besondere Bedeutung erlangt. Der inzwischen [3][formal
       aufgelöste „Flügel“] hat in Sachsen besonders viele AnhängerInnen.
       
       Erst Anfang Oktober stufte das Landesamt den Dresdner Richter und
       Bundestagsabgeordneten Jens Maier als rechtsextrem ein. Hauptgrund für die
       Verzögerungen dürfte die interpretationsfähige Rechtslage sein. Sie ist nur
       beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eindeutig, dem laut sächsischem
       Verfassungsschutzgesetz der Landtagspräsident zustimmen muss. Ein solche
       geheimdienstliche Observierung von AfD-Abgeordneten aber ist nicht erfolgt,
       stellte die PKK im September fest. Gesammelt wurden lediglich öffentliche
       Äußerungen und Aktivitäten.
       
       ## Noch weitere AfDler im Visier?
       
       Das war aber auch beim heutigen Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow
       (Linke) der Fall, der in seiner bis 2009 andauernden Zeit als
       Bundestagsabgeordneter gegen seine langjährige Beobachtung erfolgreich
       geklagt hatte. Diese habe gegen das hohe Gut der freien Mandatsausübung
       verstoßen, so das Bundesverfassungsgericht damals. Eine Überwachung sei nur
       im Einzelfall gerechtfertigt, wenn ein Mandatsträger „aktiv und aggressiv“
       die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfe.
       
       An dieser laufenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts orientieren sich
       tendenziell das sächsische Innenministerium und die Behörde des
       Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Der einzige konkrete Leitfaden des
       Bundesverfassungsschutzes zum Umgang mit Abgeordneten ist nur für den
       Dienstgebrauch vorgesehen und nicht öffentlich zugänglich.
       
       Das sächsische Landesamt hat ihn erst mit Amtsantritt des neuen Präsidenten
       übernommen. Es kommt also entscheidend auf die Begründung an, inwieweit
       eine solche Datensammlung der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen
       dient.
       
       „Es braucht für eine rechtlich tragfähige Beurteilung deshalb hinreichenden
       analytischen Sachverstand“, sagt Valentin Lippmann, der für die Grünen in
       der fünfköpfigen PKK sitzt. Daran habe es gemangelt. Die zur
       Verschwiegenheit verpflichtete PKK teilte aber auch mit, dass inzwischen
       für einige AfD-Abgeordnete eine solche rechtssichere Belegführung erbracht
       werden konnte und für andere nicht – und dass bei der Prüfung weitere
       Abgeordnete ins Visier gerieten. Möglicherweise ist auch deshalb der AfD
       die Klagelust vergangen. Im November will sich die PKK abschließend
       äußern.
       
       20 Oct 2020
       
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