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       # taz.de -- Gesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern: Endlich mehr Zeit für die Opfer
       
       > Das neue Gesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern ist wichtig. In der
       > Pflicht ist aber weiterhin die Gesellschaft, die aufhören muss,
       > wegzusehen.
       
   IMG Bild: Christine Lambrecht gibt ein Statement zum Beschluss des Gesetzentwurfs am 21. Oktober 2020
       
       Jetzt ist es also da, [1][das Gesetz, das sexuelle Gewalt an Kindern
       stärker bekämpfen soll]. Und dass die beiden SPD-Ministerinnen – Christine
       Lambrecht, Justiz, und Franziska Giffey, Frauen und Familie – das am
       Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetz begrüßen, liegt in der Logik der
       Sache. Aber es ist [2][tatsächlich ein wichtiges Instrument im Kampf gegen
       Gewalt an Kindern], die in der Regel im Verborgenen stattfindet und viele
       Kinder in ein lebenslanges Trauma schickt.
       
       Das Gesetz wird sexuelle Gewalt an Kindern, [3][die in allen sozialen
       Schichten und seriösen Institutionen vorkommt,] nicht verhindern – kein
       Gesetz sorgt dafür, dass Straftaten auf null gefahren werden. Aber es setzt
       deutliche Signale. Das beginnt bei der Sprache und endet bei höheren
       Strafen.
       
       So soll sexuelle Gewalt an Kindern fortan auch genauso und nicht mehr als
       „sexueller Kindesmissbrauch“ bezeichnet werden. Der Begriff „Missbrauch“
       insinuiert, dass es auch einen „Gebrauch von Kindern“ geben könne. Der
       klare Verstand sagt natürlich sofort, dass das eine unzulässige Zuspitzung
       ist, kein Kind darf für etwas „gebraucht“ werden.
       
       Warum dann trotzdem die sprachliche Änderung? Einerseits werden Taten jetzt
       deutlicher als das beschrieben, was sie sind: Gewalt. Da wird nichts
       verharmlost, nichts euphemisiert. Andererseits ist es ein Signal an die
       Betroffenen: Wir nehmen euch ernst. Wir gehen sensibel mit Worten um. Denn
       Sprache verändert das Bewusstsein: Wo Gewalt draufsteht, ist Gewalt drin.
       Auch wenn es nach wie vor Menschen geben wird, die von Missbrauch sprechen,
       weil es ein in den Sprachgebrauch eingegangener Begriff ist.
       
       ## Klares Zeichen
       
       Als klares Zeichen an Täter*innen und an die Justiz sind ebenso die
       aktuellen Strafverschärfungen zu verstehen: Aus 10 Jahren Gefängnis als
       Höchststrafe für sexuelle Gewalt an Kindern wurden 15 Jahre. Der Besitz und
       das Beschaffen von sogenannter Kinderpornografie werden nun als Verbrechen
       betrachtet wie auch das Verbreiten. Letzteres kann mit bis zu 10 Jahren
       Haftstrafe geahndet werden.
       
       Auch bei den umstrittenen Verjährungsstrafen wurde nachgebessert: Die
       beginnt jetzt erst, wenn das Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Das ist nicht
       gering zu schätzen, denn viele Betroffene können erst, wenn sie älter sind,
       offen mit den Erlebnissen in ihrer Kindheit und Jugend umgehen. Den Satz
       „Das ist verjährt, da können wir leider nichts mehr machen“ haben viele
       Betroffene zu oft von Gerichten, Polizei und anderen Behörden gehört, wenn
       sie endlich die Kraft gefunden haben, die Täter*innen anzuzeigen.
       
       Unter Jurist*innen ist die Strafverschärfung durchaus umstritten. Viele
       Anwält*innen und Richter*innen lehnen sie ab mit dem Argument, die im
       Gesetzbuch formulierten Strafen reichten schon jetzt aus, der Strafrahmen
       müsse nur ausgeschöpft werden. In der Realität haben es viele Opfer
       allerdings anders erlebt: Da wurden geringe Strafen auferlegt, Täter*innen
       wurden freigesprochen oder sind mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.
       
       Einschränkend muss gesagt werden, dass sexuelle Gewalt nach Jahrzehnten nur
       sehr schwer zu beweisen ist und mutmaßliche Täter*innen daher rechtmäßig
       auf freiem Fuß bleiben. Und doch mag es Jurist*innen geben, denen das Thema
       nicht gut genug vertraut ist und die daher milder urteilen. Auch hier legt
       das Gesetz nach: Familien- und Jugendrichter*innen,
       Jugendstaatsanwält*innen, Verfahrensbeistände müssen für ihre Jobs nun
       speziell qualifiziert sein.
       
       All das ist wichtig und richtig. Doch es gibt der Gesellschaft keinen
       Freibrief, nicht selbst so aufmerksam wie möglich zu sein und Kinder darin
       zu befähigen, Nein sagen zu können.
       
       21 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.tagesschau.de/inland/strafen-sexualisiertegewalt-101.html
   DIR [2] /Strafmass-bei-sexuellem-Missbrauch/!5688033
   DIR [3] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/aktuelles/detail/stellungnahme-des-betroffenenrats-zu-hartmut-von-hentigs-buch-noch-immer-mein-leben-wamiki-verlag-berlin-2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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