# taz.de -- Polizeigewalt vor Gericht: Gerechtigkeit nach elf Jahren
> Die Stadt Hamburg wurde dazu verurteilt, Schadenersatz und Schmerzensgeld
> zu zahlen. Der Kläger wurde durch einen Tonfa-Schlag der Polizei
> verletzt.
IMG Bild: Ihm wurde mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen, seitdem ist er krank: Johannes M
Hamburg taz | Das Urteil ist eindeutig: „Die Berufung des Beklagten wird
zurückgewiesen, dem Kläger sind sämtliche materiellen und immateriellen
Schäden aus dem Vorfall zu ersetzen.“ Das entschied am Freitag das
Oberlandesgericht. Der Vorfall ist ein Polizeieinsatz, der bereits elf
Jahre zurückliegt.
Am 13. September 2009 wurde, da ist sich das Gericht sicher, Johannes M. am
Rande des Schanzenfestes von einem unbekannten Mitglied der
bundespolizeilichen Einheit „[1][Blumberg]“ von einem Hieb mit einem
[2][Tonfa-Schlagstock] am Kopf getroffen. Der Schlag, der unvermittelt und
offensichtlich grundlos erfolgte, durchschlug sein Schädeldach und
zerschmetterte die Wände seiner Stirnhöhle.
M. leidet seitdem unter ständigen Kopfschmerzen, Übelkeit und gravierenden
Konzentrationsstörungen, er ist offiziell „voll erwerbsgemindert“. Seine
Gesundheit ist zerstört, seine Ausbildung musste er abbrechen, er lebt von
einer Mini-Rente an der Armutsgrenze. Seit elf Jahre weigert sich die Stadt
Hamburg, die den Polizeieinsatz koordinierte, die Verantwortung für den
Übergriff anzuerkennen.
Trotz eindeutiger gerichtsmedizinischer Gutachten behaupteten die
Prozessvertreter der Behörden bis zuletzt, es habe den Tonfa-Einsatz nie
gegeben, M. müsste sich die schwere Verletzung auf anderem Wege zugezogen
haben. Gegen ein Urteil des Landgerichts, das diese Möglichkeit praktisch
ausschloss, hatte die Stadt – wie sich nun zeigt: erfolglos – Berufung
eingelegt. Sie kann jetzt nur Revision vor dem Bundesgerichtshof
beantragen, wenn sie ihre Verantwortung noch immer nicht akzeptieren will.
## Über die Höhe der Entschädigung ist noch nicht entschieden
Über die Höhe der Entschädigung für Johannes M. muss nun – sollten sich
beide Parteien nicht außergerichtlich einigen – das Landgericht
entscheiden. Das kann erneut dauern. Damit der heute 47-jährige Kläger
„noch was von dem Geld hat“, strebt sein Anwalt Dieter Magsam einen
außergerichtlichen Vergleich an. Er fordert Schadenersatz und
Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe.
Dass sich Polizei und Innenbehörde bis heute ihrer Verantwortung nicht
stellen, ist für den Juristen ein Skandal. Es sei ein großes Problem, dass
Täter, Ermittler und Prozessbevollmächtigte im Auftrag der Stadt handelten,
die die Auffassung vor sich hertrage, „[3][Polizeigewalt] gibt es nicht“.
Zumindest aber müsse in Zukunft bei solchen Fällen die Distanz zwischen den
handelnden und den gegen sie ermittelnden Beamten vergrößert werden,
fordert Magsam.
12 Oct 2020
## LINKS
DIR [1] /Beruechtigte-deutsche-Polizeieinheit/!5285266
DIR [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Tonfa
DIR [3] /Polizeigewalt-in-Deutschland/!5703346
## AUTOREN
DIR Marco Carini
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