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       # taz.de -- Polizeigewalt vor Gericht: Gerechtigkeit nach elf Jahren
       
       > Die Stadt Hamburg wurde dazu verurteilt, Schadenersatz und Schmerzensgeld
       > zu zahlen. Der Kläger wurde durch einen Tonfa-Schlag der Polizei
       > verletzt.
       
   IMG Bild: Ihm wurde mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen, seitdem ist er krank: Johannes M
       
       Hamburg taz | Das Urteil ist eindeutig: „Die Berufung des Beklagten wird
       zurückgewiesen, dem Kläger sind sämtliche materiellen und immateriellen
       Schäden aus dem Vorfall zu ersetzen.“ Das entschied am Freitag das
       Oberlandesgericht. Der Vorfall ist ein Polizeieinsatz, der bereits elf
       Jahre zurückliegt.
       
       Am 13. September 2009 wurde, da ist sich das Gericht sicher, Johannes M. am
       Rande des Schanzenfestes von einem unbekannten Mitglied der
       bundespolizeilichen Einheit „[1][Blumberg]“ von einem Hieb mit einem
       [2][Tonfa-Schlagstock] am Kopf getroffen. Der Schlag, der unvermittelt und
       offensichtlich grundlos erfolgte, durchschlug sein Schädeldach und
       zerschmetterte die Wände seiner Stirnhöhle.
       
       M. leidet seitdem unter ständigen Kopfschmerzen, Übelkeit und gravierenden
       Konzentrationsstörungen, er ist offiziell „voll erwerbsgemindert“. Seine
       Gesundheit ist zerstört, seine Ausbildung musste er abbrechen, er lebt von
       einer Mini-Rente an der Armutsgrenze. Seit elf Jahre weigert sich die Stadt
       Hamburg, die den Polizeieinsatz koordinierte, die Verantwortung für den
       Übergriff anzuerkennen.
       
       Trotz eindeutiger gerichtsmedizinischer Gutachten behaupteten die
       Prozessvertreter der Behörden bis zuletzt, es habe den Tonfa-Einsatz nie
       gegeben, M. müsste sich die schwere Verletzung auf anderem Wege zugezogen
       haben. Gegen ein Urteil des Landgerichts, das diese Möglichkeit praktisch
       ausschloss, hatte die Stadt – wie sich nun zeigt: erfolglos – Berufung
       eingelegt. Sie kann jetzt nur Revision vor dem Bundesgerichtshof
       beantragen, wenn sie ihre Verantwortung noch immer nicht akzeptieren will.
       
       ## Über die Höhe der Entschädigung ist noch nicht entschieden
       
       Über die Höhe der Entschädigung für Johannes M. muss nun – sollten sich
       beide Parteien nicht außergerichtlich einigen – das Landgericht
       entscheiden. Das kann erneut dauern. Damit der heute 47-jährige Kläger
       „noch was von dem Geld hat“, strebt sein Anwalt Dieter Magsam einen
       außergerichtlichen Vergleich an. Er fordert Schadenersatz und
       Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe.
       
       Dass sich Polizei und Innenbehörde bis heute ihrer Verantwortung nicht
       stellen, ist für den Juristen ein Skandal. Es sei ein großes Problem, dass
       Täter, Ermittler und Prozessbevollmächtigte im Auftrag der Stadt handelten,
       die die Auffassung vor sich hertrage, „[3][Polizeigewalt] gibt es nicht“.
       Zumindest aber müsse in Zukunft bei solchen Fällen die Distanz zwischen den
       handelnden und den gegen sie ermittelnden Beamten vergrößert werden,
       fordert Magsam.
       
       12 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Beruechtigte-deutsche-Polizeieinheit/!5285266
   DIR [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Tonfa
   DIR [3] /Polizeigewalt-in-Deutschland/!5703346
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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