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       # taz.de -- Gericht watscht Hamburger Behörden ab: Klimastreik-Demo in vollem Umfang
       
       > Das Verwaltungsgericht Hamburg kassiert die Demo-Auflagen der Stadt. Die
       > habe sich nicht mit dem Schutzkonzept der Veranstalter
       > auseinandergesetzt.
       
   IMG Bild: Dass sie Abstände einhalten, haben Fridays for Future bei vergangenen Demos gezeigt
       
       Hamburg taz | Die Klimastreik-Demonstration in Hamburg kann in geplantem
       Umfang mit 10.500 Teilnehmer*innen stattfinden. Das hat das Hamburger
       Verwaltungsgericht am Freitagmorgen auf Antrag der Anmelder-Organisation
       „Fridays for future Hamburg“ entschieden. Die von der Versammlungsbehörde
       in Abstimmung mit der Sozialbehörde aus Infektionsschutzgründen kurzfristig
       verfügten Einschränkungen sind damit fast vollständig hinfällig. Lediglich
       einen vergrößerten Abstand zwischen den drei Demonstrationszügen von dann
       300 Metern legte das Gericht den Veranstaltern auf.
       
       Obwohl die Hamburger Fridays for Future für [1][ihre Großdemo am Freitag]
       ein überzeugendes Corona-Schutzkonzept vorgelegt hatten, hatten die
       Behörden einen Tag vor der Demo die Auflagen drastisch verschärft. Statt
       10.000 wollte die Versammlungsbehörde nur noch 2.000 Teilnehmer*innen
       erlauben, aufgeteilt auf zwei statt der angemeldeten drei Demozüge. Auf
       eine Abschlusskundgebung, die sich auf einer Länge von 1,5 Kilometern in
       der Innenstadt erstrecken sollte, sollten die Aktivist*innen ganz
       verzichten.
       
       [2][Für die Klimaaktivist*innen] kamen die Auflagen überraschend. „Die seit
       einem Monat laufenden Kooperationsgespräche liefen durchgehend positiv“,
       sagte Pressekoordinator Philipp Wenzel. Das von ihnen erarbeitete
       Hygienekonzept habe [3][extra verschiedene Start- und Anreisepunkte für die
       Demonstrant*innen vorgegeben] um Menschenmassen an Bus- und
       Bahnhaltestellen zu vermeiden. Außerdem seien eine durchgängige
       Maskenpflicht und Mindestabstände von zwei Metern festgeschrieben. Zudem
       sollten die drei großen Demozüge in kleine Blöcke von je 250
       Teilnehmer*innen aufgeteilt werden.
       
       Die am Donnerstag, also einen Tag vor der Demonstration, erteilte Verfügung
       sah dagegen vor, dass nur zwei Demozüge mit je 1.000 Personen starten, der
       dritte Zug dürfe stattdessen als Menschenkette um die Alster stattfinden.
       Das kam für die Aktivist*innen nicht infrage, sie stellten einen Eilantrag
       gegen die Auflagen beim Verwaltungsgericht. „Den Vorschlag einer
       Menschenkette zwischen all den Snackbuden am Jungfernstieg und den
       Baustellen am Ballindamm haben wir als Satire aufgefasst und lehnen ihn
       ab“, sagte Wenzel.
       
       Normalerweise ist die [4][bei der Polizei angegliederte
       Versammlungsbehörde] für die Sicherheit und Auflagen von Demonstrationen
       zuständig. In Zeiten der Pandemie muss sie ab tausend angemeldeten
       Teilnehmer*innen aber den Rat der Sozialbehörde einholen. Daher kommen auch
       die Bedenken: „Bei Veranstaltungen mit 10.000 Teilnehmern ist eine
       Kontaktverfolgung schwierig bis unmöglich“, sagt Behördensprecher Martin
       Helfrich.
       
       Auf den Hinweis, dass es auch nach sehr großen Demos wie Black Lives Matter
       kein nennenswertes Infektionsgeschehen gab, sagt er: „Als
       Gesundheitsexperten müssen wir risikoorientiert arbeiten.“ Obwohl das von
       Fridays vorgelegte Konzept gut sei, müsse man aus gesundheitlicher Sicht
       von so großen Menschenmengen abraten. Bei den Schüler*innen ist der
       Eindruck entstanden, in der Behörde sei das Konzept gar nicht richtig
       gelesen worden.
       
       Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise mit deutlichen Worten an: Die
       Stadt habe lediglich auf „auf das abstrakte Infektionsrisiko und die
       geplante Personenzahl der Versammlungen“ abgestellt – „ohne sich mit dem
       konkreten Hygienekonzept des Versammlungsanmelders auseinanderzusetzen“,
       heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
       
       Auch sei „das gegenwärtige Infektionsgeschehen nicht derart gravierend,
       dass ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden könnte, ein Aufzug
       oder eine Versammlung von mehr als 1.000 Personen müsse (zwingend)
       untersagt werden“. Die Einschränkungen seien daher nicht verhältnismäßig,
       so das Gericht. Die Stadt hat gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel
       eingelegt.
       
       Wir haben diesen Text nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
       aktualisiert. Die Redaktion
       
       24 Sep 2020
       
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