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       # taz.de -- Rechnungshof stellt Jahresbericht vor: Seitenweise Kritik
       
       > Die Landesbehörde bemängelt massiv die Vorgänge um die Diese eG und
       > Stadtrat Schmidt (Grüne). Zu Thema Vorkaufsrecht kündigt sie weitere
       > Prüfungen an.
       
   IMG Bild: Rechnungshofchefin Karin Klingen stellte am Montag den Jahresbericht ihrer Behörde vor
       
       Pflichtwidrig. Verstoß gegen die Vorgaben des Baugesetzbuchs. Unzureichend.
       Nicht beachtet – mit harten Worten hat Landesrechnungshofschefin Karin
       Klingen am Montag das Vorgehen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg
       beim Komplex Diese eG kritisiert. Ohne dass ihn [1][der von Klingen
       vorgestellte Jahresbericht] der Behörde namentlich nennt, zielen diese
       Vorwürfe auf den dafür zuständigen Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).
       
       Hintergrund ist, dass Schmidt das bezirkliche Vorkaufsrecht für sechs
       Häuser zugunsten der Genossenschaft ausübte. Nach Ansicht des Rechnungshofs
       hat seine Behörde dabei unzureichend deren finanzielle Leistungsfähigkeit
       geprüft – also ob die überhaupt genug Geld für die Übernahme hatte.
       
       Laut Rechnungshofsbericht gab es einen bezirksamtsinternen Hinweis, dass
       die Ausübung des Vorkaufsrechts finanziell im Vorfeld geklärt werden müsse.
       Dieser Hinweis sei ohne Folgen geblieben. Das erinnerte an die jüngste
       Diskussion um den Brandschutz in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain.
       Dort gab es nach Medienberichten ebenfalls interne Hinweise oder Vermerke,
       die die Behördenleitung um Schmidt zurückwies oder nicht beachtete. Das
       Rechtsamt des Bezirks sei in das Vorkaufsverfahren gar nicht einbezogen
       gewesen, durch „das vorschriftswidrige Handeln des Bezirksamts“ seien
       Kosten von 270.000 Euro entstanden.
       
       „Die Konsequenzen müssen andere bewerten“, sagte Klingen. Zur Frage nach
       möglichen strafrechtlichen Konsequenzen angesichts ihrer Einordnung als
       pflichtwidrig und gegen das Gesetz verstoßend mochte sie sich nicht äußern
       – das sei nicht Aufgabe des Rechnungshofs. Bei der Staatsanwaltschaft liegt
       seit mehreren Monaten eine Strafanzeige gegen Stadtrat Schmidt wegen
       Haushaltsuntreue vor. Der hatte das als „völlig unbegründet“ zurück
       gewiesen.
       
       ## Bezirk: Empfehlungen bereits umgesetzt
       
       Das Bezirksamt reagierte per Pressemitteilung auf die massive Kritik des
       Rechnungshofs. Man danke der Behörde für die „umfängliche Bewertung“, heißt
       es darin. Die Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt
       worden, sie würden „zu einer Optimierung der Abläufe beim Vorkaufsrecht“
       beitragen.
       
       Schmidt ist zu den vom Rechnungshof kritisierten Kosten von 270.000 Euro
       wie folgt zitiert: 160.000 Euro seien schon fällig geworden, 110.000 Euro
       könnten noch hinzukommen – „das ist natürlich bedauerlich für den Bezirk
       und wird aus dem Etat der Stadtentwicklungsverwaltung getragen
       beziehungsweise kompensiert“.
       
       Auf die Vorwürfe, pflichtwidrig und gegen baugesetzliche Vorgaben gehandelt
       zu haben, ging Schmidt in der Pressemitteilung nicht ein. Grundsätzlich
       habe für das Land kein außerordentliches finanzielles Risiko bestanden,
       „weil die Häuser unter dem Verkehrswert erworben wurden und notfalls ein
       Weiterverkauf hätte durchgeführt werden können“.
       
       Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Industrie- und Handelskammer
       (IHK) sahen das in Stellungnahmen ganz anders. „Die Prüfergebnisse des
       Rechnungshofs sind erdrückend“, sagt CDU-Fraktionschef Burkard Dregger,
       „in einem selbstherrlichen Alleingang wurden Steuergelder der Berliner
       weitgehend ungeprüft für eine klientelorientierte Wohnungspolitik
       missbraucht, und das offenbar ohne jede Absicherung“. Die IHK fühlte sich
       durch den Bericht des Landesrechnungshofs darin bestätigt, „dass die Art
       und Weise, wie in Berlin das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, kritisch
       betrachtet und hinterfragt werden muss“.
       
       5 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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