# taz.de -- Anwohner klagen für Erhalt ihrer Dörfer: Verfassungsgericht soll Kohle stoppen
> Anwohner*innen des Braunkohletagebaus Garzweiler II ziehen vor Gericht.
> Der beschlossene Kohleausstieg bis 2038 wäre das Aus für weitere Dörfer.
IMG Bild: 9.8.2020, Dorfspaziergang in Keyenbergam Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler
Berlin taz | Betroffene des Braunkohletagebaus Garzweiler II nahe Erkelenz
in Nordrhein-Westfalen haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das
[1][Kohleausstiegsgesetz] eingereicht. Mit dem neuen Gesetz sei der
Handlungsauftrag der Kohlekommission „nicht ansatzweise eingelöst worden“,
sagte Dirk Teßmer, der die Initiative [2][„Menschenrecht vor Bergrecht“]
als Rechtsanwalt vertritt. Diese will verhindern, dass weitere Dörfer dem
Abbau zum Opfer fallen.
„Jeder sollte wissen, dass auch in Deutschland immer noch Menschen ihr
Zuhause für den Abbau von Braunkohle verlieren – und das mit voller
Zustimmung der Bundesregierung“, sagte Barbara Oberherr, eine
Mitbegründerin der Initiative, die im bedrohten Dorf Keyenberg wohnt.
Rechtsanwalt Teßmer geht davon aus, dass der „Garzweiler-Paragraph“ vor dem
Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.
Dieser stelle einen „einzelnen Tagebau ohne jegliche Begründung als
energiewirtschaftlich notwendig dar“, sagte Teßmer. Die Rechte der
vertretenen Anwohner*innen sollten „über der Förderung klimaschädlicher
Braunkohle stehen“. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sieht in
einem [3][Gutachten vom Mai 2020] die Notwendigkeit des Garzweiler Tagebaus
„weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht“ als
gegeben.
In Garzweiler war es immer wieder zu [4][Protesten von Kohlegegner*innen]
gekommen. Jüngst besetzten Umweltschützer*innen Kohlebagger des
Energiekonzerns RWE. Zehn Aktivist*innen waren mehrere Tage in
[5][Polizeigewahrsam und traten in den Hungerstreik].
## Kohleausstieg bis 2038
Deutschlands Kohlekraftwerke sollen bis spätestens 2038 abgeschaltet
werden. Anfang Juli hatten Bundestag und Bundesrat den Ausstieg aus der
Kohleverstromung als einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele
beschlossen.
Bevor spätestens Ende 2038 das letzte Kraftwerk vom Netz gehen wird, soll
in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft werden, ob ein Ausstieg
womöglich auch bis Ende 2035 möglich sei. Die Betreiber der
Braunkohle-Kraftwerke sollen mit 4,35 Milliarden Euro vom Bund für die
Stilllegung ihrer Anlagen entschädigt werden. Auch für den
Steinkohle-Ausstieg gibt es Entschädigungen. Zur Strukturstärkung sollen
die betroffenen Bundesländer Hilfen von insgesamt 40 Milliarden Euro für
den Wegfall der Arbeitsplätze erhalten.
9 Sep 2020
## LINKS
DIR [1] /Einigung-ueber-Kohleausstiegsgesetz/!5697637
DIR [2] http://menschenrecht-vor-bergrecht.de
DIR [3] http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.790055.de/diwkompakt_2020-150.pdf
DIR [4] /RWE-Tagebau-Garzweiler/!5706480
DIR [5] /BaggerbesetzerInnen-wieder-frei/!5708365/
## AUTOREN
DIR Andreas Ruhsert
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