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       # taz.de -- Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Mehr Kooperation, weniger Konflikt
       
       > Das Bundesverfassungsgericht ist nicht so umkämpft wie der US-Supreme
       > Court. Außerdem sind die Amtszeiten nicht so epochal.
       
   IMG Bild: Etwas angenehmer ist die Stimmung beim Bundesverfassungsgericht
       
       Auch in Deutschland gibt es gelegentlich Diskussionen um die Wahl von
       Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Doch sie beschäftigen die große
       politische Öffentlichkeit in der Regel nicht so wie jetzt die Nachfolge der
       verstorbenen Richterin [1][Ruth Bader Ginsburg] in den USA.
       
       Dabei ist die Bedeutung der Gerichte ähnlich groß. Das
       Bundesverfassungsgericht hat in vielen politisch umstrittenen Fragen das
       letzte Wort, denn es misst Gesetze an der Verfassung, die bei uns
       Grundgesetz heißt. Auch der US-Supreme Court ist – neben seiner Rolle als
       oberstes Fachgericht – eine Art Verfassungsgericht. Auch er kann den
       Gesetzgeber kontrollieren.
       
       Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht immer ausgewogen besetzt. Die
       Richter werden zur Hälfte im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit
       Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Das heißt, die großen Blöcke (CDU/CSU, SPD
       und zunehmend auch die Grünen) müssen sich einigen. Dies führt dazu, dass
       eher gemäßigte Juristen gewählt werden, die auch für das jeweils andere
       Lager akzeptabel sind.
       
       ## Seltenes Ereignis mit langfristiger Wirkung
       
       In den USA nominiert dagegen der Präsident nach eigenem Gusto die Richter,
       die dann vom Senat (entspricht dem deutschen Bundesrat) bestätigt werden
       müssen. Wenn der Präsident der gleichen Partei angehört wie die Mehrheit im
       Senat, kann er nacheinander mehrere Richter mit den gleichen
       Grundüberzeugungen ernennen und [2][so die Ausrichtung des Gerichtshofs
       deutlich verschieben]. Früher war das noch schwieriger, aber seit 2017 ist
       im Senat keine 60-Prozent-Mehrheit mehr erforderlich. Es genügt die
       einfache Mehrheit, die die Republikaner derzeit innehaben.
       
       Da es am Supreme Court nur neun Richter gibt und diese auf Lebenszeit
       gewählt werden, sind Richterwahlen auch ein relativ seltenes Ereignis mit
       sehr langfristiger Wirkung. Ruth Bader Ginsburg war zum Beispiel 27 Jahre
       im Amt. In den zwei Senaten des Bundesverfassungsgerichts arbeiten dagegen
       jeweils acht Richter, insgesamt also 16. Ihre Amtszeit endet mit dem 68.
       Geburtstag oder nach spätestens 12 Jahren. Auch das ist lang, aber nicht so
       epochal.
       
       ## Kooperativer Stil
       
       Dem Wahlverfahren entspricht auch ein kooperativerer Arbeitsstil am
       Bundesverfassungsgericht. Dort gelingt es meist, Urteile einstimmig oder
       mit großer Mehrheit zu fällen, während am Supreme Court inzwischen häufiger
       [3][entsprechend der Parteipräferenzen] abgestimmt wird. Deshalb ist auch
       das Ansehen des Supreme Courts nicht (mehr) so hoch wie das der Karlsruher
       Richter.
       
       27 Sep 2020
       
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