# taz.de -- Presserat über die Polizei-Kolumne: Menschenwürde nicht verletzt
> Der Presserat sieht in der Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah keinen
> Verstoß gegen das Presserecht. Der Text sei von der Meinungsfreiheit
> gedeckt.
IMG Bild: Die Beschwerden gegen die Polizeikolumne wies der Presserat durchweg als „unbegründet“ zurück
Freiburg taz | Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden gegen [1][die
umstrittene Polizeikolumne] der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah als
„unbegründet“ zurückgewiesen. Das „Gedankenspiel“ der Autor*in, dass nur
die Mülldeponie ein geeigneter Ort für Ex-Polizisten wäre, sei von der
Meinungsfreiheit gedeckt.
In der Kolumne, die am 15. Juni in der taz erschien, protestierte
Yaghoobifarah satirisch-polemisch gegen strukturellen Rassismus bei der
Polizei. Unter dem Titel „[2][All cops are berufsunfähig]“ beschäftigte
sich Yaghoobifarah mit der Frage, was mit Polizeibeamt*innen geschehen
soll, falls die Polizei aufgelöst würde, wie nach dem Mord an George Floyd
in den USA diskutiert. Yaghoobifarahs Antwort: Die Ex-Polizist*innen
sollten auf die Müllhalde, „wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind“
und kein Unheil anrichten können.
Es folgte der Satz, der auch innerhalb der taz viel diskutiert wurde:
„Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ In
ihrer Stellungnahme schrieb Yaghoobifarah, dass mit der Formulierung „unter
ihresgleichen“ andere „Ex-Cops“ gemeint waren.
Gegen die Kolumne gingen beim Deutschen Presserat 382 Beschwerden ein,
darunter etliche von Polizeivertreter*innen. Sogar Bundesinnenminister
Horst Seehofer hatte sich an den Presserat gewandt, nachdem er auf [3][eine
zunächst angekündigte Strafanzeige] verzichtete. Nach Einschätzung des
Presserats gab es noch nie so viele Beschwerden über einen konkreten Text.
## Beschwerden „unbegründet“
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 erreichten den Presserat 2.175
Eingaben. Die Beschwerden gegen Yaghoobifarahs Text stützen sich vor allem
auf Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die „Wahrung der Menschenwürde“ zu den
obersten Geboten der Presse zählt.
Doch der Presserat wies die Beschwerden nun durchweg als „unbegründet“
zurück. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von
der Presse scharf kritisiert zu werden. Die Satire von Yaghoobifarah
beziehe sich im Kern auf die gesellschaftliche [4][Debatte über Probleme
bei der Polizei] wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus.
Die Kolumne verstoße nicht gegen die Menschenwürde von Polizist*innen, da
sich die Kritik nicht auf Einzelpersonen, sondern auf eine Berufsgruppe
beziehe, so der Presserat. Die Annahme, dass nur die „Mülldeponie“ als Ort
für Ex-Polizist*innen geeignet sei, berühre „Geschmacksfragen“, über die
sich streiten lasse. Die Interpretation mancher Beschwerdeführer,
Polizisten würden hier mit Müll gleichgesetzt, hielt der Presserat für
„nicht zwingend“.
Das „drastische Gedankenspiel“ biete vielmehr Raum für unterschiedliche
Interpretationen und falle daher noch unter die Meinungsfreiheit. Der
Presserat wies auch die Annahme mancher Beschwerdeführer zurück, hier werde
eine „soziale Gruppe“ diskriminiert und Ziffer 12 des Pressekodex verletzt.
Die Polizei falle als „gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe“ nicht
unter den Diskriminierungsschutz des Pressekodex – „anders als etwa
Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten“.
## Auch kein Ermittlungsverfahren
Der Deutsche Presserat besteht seit 1956 und versteht sich als
Selbstkontrolle der Presse. Den Beschwerdeausschüssen gehören jeweils acht
Mitglieder an – vier Vertreter der Verlegerverbände und vier Journalisten,
die von den Gewerkschaften entsandt werden. Der Presserat wacht über die
Einhaltung presseethischer Grundsätze. Als Sanktion kann er Rügen
aussprechen.
Am Montag wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft
voraussichtlich [5][kein Ermittlungsverfahren gegen Yaghoobifarah]
einleiten wird. Auch die Ankläger sehen die Kolumne als von der
Meinungsfreiheit gedeckt an.
8 Sep 2020
## LINKS
DIR [1] /taz-Kolumne-zur-Polizei/!5696716
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DIR [4] /George-Floyd/!t5689277
DIR [5] /Umstrittene-taz-Kolumne-zu-Polizei/!5712672
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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