# taz.de -- Gericht entscheidet über Energienetz: Verhedderte Netzvergabe
> Berlin will die staatliche Kontrolle über das Stromnetz zurück. Seit
> Jahren gibt es mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall juristischen
> Streit.
IMG Bild: Wer verteilt den Strom in Berlin? Diese Frage soll Donnerstag das Kammergericht klären
Berlin taz | Geht sie am Donnerstag zu Ende, die Berliner Variante des
Buchklassikers „Die unendliche Geschichte“? 2014 schon sollte entschieden
sein, wer in Berlin fürs Stromnetz zuständig ist – der bisherige Betreiber
Vattenfall über seine Tochter Stromnetz Berlin GmbH, irgendwer anders oder
das Land Berlin selbst über ein Tochterunternehmen?
Bereits 2011 begann das Verfahren, aber auch neun Jahre später ist die
Frage nicht abschließend geklärt – und Vattenfall weiter zuständig. Am
Donnerstag verhandelt das Kammergericht darüber, und wenn das Land Berlin
wie schon zuvor am Landgericht unterliegt, könnte es vorbei sein mit der
auch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag angestrebten Rekommunalisierung
des Stromnetzes.
Schon zu Zeiten der rot-roten Koalition bis 2011 hatte der damalige
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) auf die anstehende Neuvergabe der
Netze von Strom und Gas und ihre Bedeutung hingewiesen. Denn die bilden die
notwendige Infrastruktur, über die Strom- und Gaskunden sich vom
jeweiligen Anbieter beliefern lassen können, rund 35.000 Kilometer
Leitungen oder 7.000 Kilometer Rohre.
Seit der Liberalisierung in den 1990er Jahren ist dafür nicht mehr der
Staat zuständig, sondern wer auch immer sich für die nötige Konzession
erfolgreich bewirbt. Die Oberaufsicht hat die Bundesnetzagentur in Bonn,
die Entscheidung in Berlin trifft die Vergabekammer, die an der
Senatsverwaltung für Finanzen angedockt ist, aber dennoch unabhängig sein
soll.
Wer sich bei der jeweiligen Ausschreibung durchsetzt und die Konzession für
zehn oder zwanzig Jahre bekommt, muss das Netz instand halten, kann aber
dafür auch gutes Geld über die Durchleitungsgebühren verdienen – was in
diesem Fall bis zu einer abschließenden Entscheidung für Vattenfall
zutrifft.
Wie gesellschaftlich gilt auch hier ein Diskriminierungsverbot: Ein
Netzbetreiber darf nicht etwa den Transport von Atomstrom oder Strom aus
nichtregenerierbaren Quellen verweigern. In der rot-rot-grünen Koalition
erhofft man sich trotzdem, über einen quasi staatlichen Betrieb schneller
beim ökologischen Umbau der Stadt voranzukommen. Umstritten ist, wie viel
Geld der neue Betreiber dem alten für das Netz zahlen muss – beim Berliner
Stromnetz reichen die Schätzungen von mehreren 100 Millionen Euro bis zu
drei Milliarden.
Im März 2019 hatte die besagte Vergabekammer endlich – nach diversen
Verfahrensstopps, einem an zu geringer Teilnahme gescheiterten
Volksentscheid und Rügen an den Ausschreibungskriterien – entschieden:
Stromnetzbetreiber sollte fortan Berlin Energie sein, ein Landesbetrieb.
Auf eine 25,1-prozentige Beteiligung hoffte dabei die auch schon 2012
gegründete Genossenschaft Bürger Energie Berlin. Sie sieht sich dabei als
Garant für öffentliche Kontrolle und eine Neuausrichtung.
## Gericht vermisste Eignung
Alt-Betreiber Vattenfall aber reagierte mit einer neuen Klage, und im
November des vergangenen Jahres urteilte das Landgericht, dass der Zuschlag
an Berlin Energie nicht zulässig sei. Der Hauptgrund für die Entscheidung,
neben aus Sicht des Gerichts nicht ausreichender Neutralität bei der
Vergabe: Es fehle, sinngemäß zusammengefasst, die Eignung zum Netzbetrieb.
Das landeseigene Unternehmen hatte seine Bewerbung darauf gestützt, bei
einem Zuschlag den Großteil der Mitarbeiter übernehmen zu können, die sich
derzeit für Vattenfall um den Netzbetrieb kümmern. „Betriebsübergang“ nennt
man das.
Nach Ansicht des Gerichts ist das aber nicht gewährleistet – zugespitzt
gesagt hätte Berlin Energie vorab Zusagen von Mitarbeitern einholen müssen,
zu solch einem Wechsel bereit zu sein. „Ich hoffe, dass das Kammergericht
da einen mehr wettbewerbsorientierten Ansatz vertritt“, sagte am Dienstag
in einem Pressegespräch der genossenschaftlichen Bürger Energie
Energierechtsspezialist Philipp Boos. Vattenfall-Sprecherin Sandra
Kühberger kündigte auf taz-Anfrage an, dass sich das Unternehmen erst am
Donnerstag dazu äußern werde.
Falls das Land Berlin erneut unterliegt, geht Anwalt Boos davon aus, dass
es zu Gesprächen mit Vattenfall kommt, an denen die Genossenschaft auch
beteiligt sein will. Einen Gang in die nächste Instanz gibt es hier nicht.
Vattenfall hingegen könnte bei einer Niederlage im eigentlichen
Hauptverfahren bis zum Bundesgerichtshof gehen – was die schier unendliche
Geschichte weiter verlängern würde.
Ein neues Kapitel entsteht ohnehin parallel bei der Vergabe des Gasnetzes:
Die hätte bereits ein Jahr vor dem Stromnetz, nämlich 2013, abgeschlossen
sein sollen, hängt aber nach einem Urteil schon seit dem Frühjahr 2019 in
der Luft.
23 Sep 2020
## AUTOREN
DIR Stefan Alberti
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