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       # taz.de -- Lobbyismus und Transparenz: Halbes Gesetz im Bundestag
       
       > Die Koalition präsentiert ihre Pläne für ein Lobbyregister und kündigt
       > prompt eine Nachbesserung an. Die Opposition findet den Entwurf
       > „verrückt“.
       
   IMG Bild: Philippp Amthor im Bundestag am Freitag
       
       Berlin taz | Der Bundestag konnte am Freitag in erster Lesung nur einen
       halbfertigen Gesetzentwurf beraten. Trotzdem strahlte der SPD-Abgeordnete
       Matthias Bartke, als er die Pläne der Koalition zum neuen Lobbyregister
       vorstellte. „Vor Ihnen steht ein hochzufriedener Sozialdemokrat“, sagte er.
       Zehn Jahre lang habe seine Partei für das Register gekämpft. Jetzt endlich
       habe beim Koalitionspartner ein Sinneswandel stattgefunden. Der Fall Amthor
       habe wohl für ein Umdenken gesorgt.
       
       Der Gesetzentwurf, von dem Bartke sprach, sieht vor, dass sich
       Lobbyist*innen künftig in einem Register anmelden müssen, bevor sie
       Einfluss auf Abgeordnete nehmen. [1][Für Kritik hatte in den letzten Wochen
       gesorgt], dass Einflussnahme auf die Bundesregierung ausgenommen ist.
       Zuletzt hatte dies auch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kritisiert. Am
       Donnerstag kündigte die Union schließlich an, auch hier einzulenken. In den
       am Freitag diskutierten Gesetzentwurf floss die Ausweitung auf die
       Ministerien aber noch nicht ein, stattdessen kündigte die Koalition einen
       Änderungsantrag für die nächsten Wochen an.
       
       Die Opposition sparte trotzdem nicht mit Kritik an der zunächst
       vorgesehenen Ausnahme. „Wie man überhaupt darauf kommt, die Regierung
       auszunehmen, ist absolut schleierhaft“, sagte der Linken-Abgeordnete
       Friedrich Straetmanns. Britta Haßelmann (Grüne) sagte: „Ist doch verrückt!
       Wie kann man so was überhaupt einbringen?!“ Der Grund für die Kritik: Der
       Großteil aller Gesetzentwürfe wird nicht im Parlament entworfen, sondern in
       den Ministerien. Entsprechend aktiv sind Lobbyist*innen auch dort.
       
       Als Interessenvertretung definiert der Gesetzentwurf der Koalition „jede
       Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf
       den Willensbildungsprozess des Deutschen Bundestags“. Wer als Lobbyist*in
       einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht, muss sich unter Angabe von Namen,
       Auftraggebern und Großspenden anmelden.
       
       Wer nicht alle Daten preisgibt, bekommt keinen Zugangsausweis für den
       Bundestag. Wer die Anmeldepflicht missachtet, muss ein Bußgeld bis zu
       50.000 Euro zahlen. Der Gesetzentwurf wird im Oktober noch vom zuständigen
       Bundestagsausschuss beraten und voraussichtlich bis Jahresende
       verabschiedet werden.
       
       Die Initiative Lobbycontrol kritisiert ebenso wie Linke und Grüne, dass der
       Entwurf keine „legislative Fußspur“ vorsieht. „Fußspur“ bedeutet, dass
       angegeben wird, welche Lobbygruppen an der Erarbeitung einzelner
       Gesetzentwürfe beteiligt waren. Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder
       mahnte am Freitag im Bundestag dagegen, nicht zu viel Transparenz zu
       erzwingen. Es könne die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährden, wenn
       Angaben über ihre Termine und Gesprächspartner*innen nicht vertraulich
       bleiben.
       
       11 Sep 2020
       
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