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       # taz.de -- Atteste zur Maskenpflicht-Befreiung: Maskenfrei und Stress dabei
       
       > Ärztekammern warnen vor falschen Attesten zur Befreiung von der
       > Maskenpflicht. Wer wirklich keine Maske tragen kann, dem droht ein
       > Spießrutenlauf.
       
   IMG Bild: Mit Masken haben es die Corona-Skeptiker*innen nicht so – wie hier in Hannover vergangenen Samstag
       
       Hamburg taz | Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein wollen
       gegen falsche und leichtfertig erteilte Atteste zur Befreiung von der
       [1][coronabedingten Maskenpflicht] vorgehen. Mediziner*innen, die solche
       Bescheinigungen ausstellten, ohne die Patient*innen überhaupt untersucht zu
       haben, drohten sie berufsrechtliche Konsequenzen an. Die Art der Sanktion
       hänge vom Einzelfall ab. Ärzt*innen, die falsche Atteste ausstellen, können
       wegen des [2][„Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse]“ mit Geld-
       oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren belangt werden.
       
       Die Rechtslage ist klar: Von der Maskenpflicht befreit werden kann – nach
       eingehender ärztlicher Untersuchung – wem die Mund-Nasen-Bedeckung aus
       gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht zuzumuten ist. Häufigster
       Befreiungsgrund sind Atemwegs-, Lungen- und Herzerkrankungen. Doch im Kreis
       der Coronaleugner*innen ist es längst zum Volkssport geworden, sich auch
       ohne gesundheitliche Einschränkungen und Arzt-Visite ein Befreiungs-Attest
       zu besorgen.
       
       Und es gibt genügend Mediziner*innen, die aus ideologischen oder
       finanziellen Gründen, etwa im Internet, Blanko-Befreiungen für kleines Geld
       anbieten. Listen solcher Ärzt*innen kursieren in den einschlägigen Foren
       der Coronaverharmloser*innen und Verschwörungstheoretiker*innen. Die so
       zustande gekommenen Bescheinigungen zeichnen sich oft durch stereotype
       Befreiungs-Begründungen aus. „Uns ist eine Reihe von Attesten zugegangen,
       bei denen der Verdacht nahe liegt, dass keine Untersuchungen stattgefunden
       haben“, klagt der Präsident der [3][Hamburger Ärztekammer], Pedram Emani.
       Zur Zeit ermittelt die Hamburger Ärztekammer gegen fünf Mediziner*innen.
       
       Der Schwindel mit den fahrlässigen Mund-Nasenschutz-Befreiungen hatte am
       vergangenen Wochenende für Schlagzeilen gesorgt. Um die Maskenpflicht zu
       umschiffen, hatten etwa 70 Teilnehmer*innen der „Anti-Coronamaßnahmen“ –
       Demo in Hannover der kontrollierenden Polizei Befreiungs-Atteste unter die
       maskierte Nase gehalten. Die meisten davon waren offenbar gefälscht. Die
       Polizei leitete Ermittlungen ein.
       
       ## Im Netz werden Blanko-Atteste angeboten
       
       „Immer mehr Personen bestehen darauf, ohne Maske einzukaufen“, sagt der
       Chef der norddeutschen Biomarktkette Aleco, Georg Appel. Bei etwa 90
       Prozent dieser Kund*innen habe er den sicheren Eindruck, „dass ideologische
       und nicht medizinische Gründe“ den Ausschlag für die Ablehnung der
       Mund-Nasen-Bedeckung geben. „An falsche Atteste ist leicht ranzukommen und
       wir können unseren anderen Kund*innen nicht zumuten, dass immer mehr
       Personen ohne Maske durch die Läden marschieren.“
       
       Deshalb gebe es in den Aleco-Filialen ab sofort nur noch in „sehr
       begrenzten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht“, hat Appel
       entschieden. Er räumt aber auch ein: „Wer aus medizinischen Gründen keine
       Maske tragen kann, ist da gekniffen. Aber wir haben kaum eine andere Wahl.“
       
       Eine, die den Missbrauch mit der Maske ausbaden muss, ist die Hamburger
       Rechtsanwältin Diana L., die wegen einer Atemwegserkrankung von der
       Maskenpflicht befreit ist. Jeder Einkauf ist ein Spießrutenlauf“, berichtet
       die 49-Jährige. Bei dem Lebensmittelhändler ihres Vertrauens musste sie das
       Attest und eine Kopie ihres Personalausweises zu den Akten geben, um das
       Geschäft weiterhin maskenfrei betreten zu können. Doch nicht alle
       Angestellten wüssten davon, sodass sie permanent „sehr unfreundlich
       angesprochen“ werde.
       
       Eine Kundin habe sie wegen der fehlenden Maske mal „so zur Sau gemacht“,
       dass sie das Geschäft unter Tränen verlassen habe. „Meine
       Einkaufsmöglichkeiten haben sich sehr eingeschränkt“, berichtet die
       Juristin. Ikea etwa sei für sie nun tabu. „Dort hat mir die Security
       unmissverständlich klar gemacht, dass man alle Produkte im Internet
       bestellen könne und meine Einkauf überdies ja nicht lebensnotwendig sei.“
       Die Türen des skandinavischen Möbelriesen bleiben für Diana L. seitdem
       verschlossen.
       
       Berichte wie der von Diana L. mehren sich dieser Tage. Auch der in
       Mecklenburg ansässige Verein „Stark machen“, der Opfer sexualisierter
       Gewalt betreut, berichtet, dass Klient*innen, die aus gesundheitlichen
       Gründen keine Maske tragen, in den vergangenen Monaten viel Intoleranz und
       Aggressivität in der Öffentlichkeit erfahren hätten – sei es beim Einkaufen
       oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Immer mehr Menschen, die aus
       gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen könnten, würden so
       von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen und in die Isolation
       getrieben – für Opfer häuslicher Gewalt eine Katastrophe. Es müsse darum
       gehen, die Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht öffentlich besser zu
       kommunizieren. Denn große Teile der Bevölkerung würden zwar die
       Maskenpflicht kennen, nicht aber wissen, dass diese nicht für alle gelte.
       
       Beim Bremer Landesbehindertenbeauftragten, Arne Frankenstein, gehen derzeit
       wöchentlich zehn bis zwölf Anfragen von Bürger*innen ein, die Probleme
       bekommen haben, weil sie ohne Maske unterwegs waren. Selbst wenn sie ein
       Attest vorlegen konnten, und obwohl in der aktuellen Coronaverordnung keine
       Nachweispflicht vorgeschrieben sei. „Wenn Ladenbesitzer sich auf ihr
       Hausrecht berufen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Bedingung
       machen, ohne Ausnahmen für Menschen, die eine Maske nicht tragen können,
       verstoßen sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, sagt
       Frankenstein.
       
       Doch genau auf dieses Gesetz berufen sich auch die Coronaleugner*innen mit
       ihren Fake-Attesten.
       
       17 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.ndr.de/nachrichten/info/Was-Sie-zur-Maskenpflicht-wissen-muessen,maskenpflicht110.html
   DIR [2] https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
   DIR [3] https://www.aerztekammer-hamburg.org/home.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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