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       # taz.de -- Wahlrechtsreform für den Bundestag: Großkoalitionäres Fingerhakeln
       
       > Am Dienstag hat der Koalitionsausschuss die wohl letzte Chance, sich vor
       > der Bundestagswahl über die Verringerung der Abgeordnetenzahl zu einigen.
       
   IMG Bild: Im Parlament wird es gelegentlich voll
       
       Berlin taz | Die Zeit bis zur kommenden Bundestagswahl wird knapp. Wenn
       sich am Dienstag die Spitzen von CDU, CSU und SPD treffen, könnte das die
       letzte Chance für eine Wahlrechtsreform noch in dieser Legislaturperiode
       sein. Doch dass sich der Koalitionsausschuss auf einen gemeinsamen
       Vorschlag wird verständigen können, scheint mehr als zweifelhaft.
       
       Noch jedenfalls beharren Union und SPD auf ihren höchst unterschiedlichen
       Modellen, wie sie eine personelle Reduzierung des Bundestages erreichen
       wollen. Eine Kompromisslinie zeichnet sich nicht ab.
       
       Es ist allerdings auch kompliziert. Dass der Bundestag mit aktuell 709
       Mitgliedern allzu weit von der vorgesehenen Zielgröße von 598 Abgeordneten
       entfernt ist, gilt zwar als unstrittig – zumal eine weitere Vergrößerung
       auf mehr als 800 nach der nächsten Wahl droht. So geben sich alle im
       Parlament vertretenen Parteien einig in dem Ziel einer Verkleinerung.
       
       Aber damit hören die Gemeinsamkeiten auch auf. Denn über den Weg dorthin
       gehen die Auffassungen meilenweit auseinander. Aus gutem Grund: Es geht
       schließlich darum, auf wessen Kosten eine mögliche Reform gehen wird.
       
       Konkreter Streitpunkt ist der Umgang mit Überhang- und Ausgleichsmandaten.
       Die zentrale Frage ist, wie mit jenen Mandaten verfahren werden soll, die
       anfallen, weil eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate geholt
       hat, als ihr vom Zweitstimmenergebnis her zustehen.
       
       Augenfälligstes Beispiel ist die CSU, die bei der vergangenen
       Bundestagswahl nach den Zweitstimmen eigentlich nur Anspruch auf 39 Sitze
       gehabt hätte, jedoch alle 46 Wahlkreise in Bayern direkt gewann. 46
       Überhangsmandate gab es insgesamt 2017, neben den 7 für die CSU noch 36 für
       die CDU und 3 für die SPD. Dafür erhielten die anderen Parteien
       Ausgleichsmandate, und zwar insgesamt 65 (SPD: 19, Linkspartei: 10, Grüne:
       10, FDP: 15, AfD: 11).
       
       ## Weniger Mandate – nur wie?
       
       Klar ist: Um den Bundestag zu verkleinern, muss die Zahl der Überhang- und
       Ausgleichsmandate deutlich gesenkt werden. Aber wie? Darüber wird nun
       bereits seit Jahren gestritten. Eine Variante haben Grüne, FDP und
       Linkspartei bereits im Herbst 2019 vorgelegt. In ihrem gemeinsamen
       Gesetzentwurf schlagen die drei Oppositionsparteien vor, einerseits den
       Bundestag auf eine Sollgröße von 630 Abgeordneten zu erhöhen und
       andererseits die Wahlkreise von 299 auf 250 zu reduzieren.
       
       Doch eine solch starke Verringerung der Wahlkreise stößt [1][sowohl bei der
       Union] als auch bei der SPD auf wenig Begeisterung. CDU und CSU haben sich
       zwar inzwischen auch zu einem Vorschlag durchgerungen, der eine
       Wahlkreisreduzierung vorsieht – [2][aber eine wesentlich moderatere]. 280
       sollen es immer noch sein, also nur 19 weniger. [3][Knackpunkt ist jedoch
       vor allem], dass nach dem Unionsvorschlag bis zu 7 Überhangmandate nicht
       mehr ausgeglichen werden sollen, was sowohl auf eine Verfälschung des
       Wähler:innenvotums zu ihren Gunsten als auch entsprechend auf eine
       Benachteiligung der anderen Parteien hinauslaufen würde.
       
       An einem Mandatsbonus für die Union hat nicht nur die SPD
       verständlicherweise kein Interesse. Außerdem wollen die
       Sozialdemokrat:innen aber auch keine Verringerung der Wahlkreise. Sie
       argumentieren, dass es für einen Neuzuschnitt zur kommenden Bundestagswahl
       bereits zu spät sei, da in etlichen Wahlkreisen schon Kandidat:innen
       nominiert worden wären.
       
       ## SPD für Obergrenze
       
       Stattdessen schlägt die SPD als „Übergangsregelung“ eine absolute
       Mandatsobergrenze vor. Danach soll der Bundestag auf 690 Abgeordnete
       gedeckelt werden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nur noch bis zu
       dieser Höhe entsprechend des Zweitstimmenergebnisses zugeteilt werden.
       „Alle über die Obergrenze hinausgehenden Überhangmandate werden nicht mehr
       zugeteilt“, heißt es im SPD-Vorschlag. Das würde bedeuten, dass es
       Direktkandidat:innen passieren kann, zwar ihren Wahlkreis zu gewinnen, aber
       trotzdem nicht in den Bundestag einzuziehen. Ein solches Verfahren hält die
       Union für verfassungswidrig.
       
       In die gleiche Richtung wie die SPD, nur noch weitergehend, zielt die AfD:
       Auch sie will Wahlkreisgewinner:innen das Mandat verwehren, falls ihre
       Partei im jeweiligen Land mehr Wahlkreise direkt gewonnen hat, als ihr nach
       dem Zweitstimmenergebnis an Sitzen zustehen. Zudem spricht sie sich auch
       noch dagegen aus, die Sollgröße des Bundestags zu erhöhen.
       
       Die Situation scheint völlig verfahren. „Es liegt in der Verantwortung der
       Fraktionen, jetzt endlich einen Kompromiss zu finden, der dann auch von der
       vom Bundesverfassungsgericht geforderten breiten Mehrheit im Bundestag
       getragen wird“, mahnte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) am
       Montag gegenüber der dpa. „Es geht hier um die Handlungsfähigkeit des
       Parlaments und damit um das Vertrauen der Bürger in unsere parlamentarische
       Demokratie.“
       
       25 Aug 2020
       
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   DIR Pascal Beucker
       
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