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       # taz.de -- Medienstaatsvertrag und Onlinemedien: Neue Medien, neue Räte?
       
       > Journalistische Onlinemedien gelten nicht so recht als Presse.
       > „Correctiv“-Gründer David Schraven wünscht sich eine ergänzende Instanz
       > zum Presserat.
       
   IMG Bild: Zeit für was Neues
       
       Im Oktober tritt [1][der neue Medienstaatsvertrag] in Kraft. Besonders ist
       an ihm schon allein, dass der nicht mehr wie früher „Rundfunkstaatsvertrag“
       heißt, obwohl es natürlich weiterhin vor allem um ARD, ZDF, Privatsender
       und Landesmedienanstalten geht. Es handelt sich also um einen großen Sprung
       zurück in die Zukunft. Also die mediale Realität.
       
       Noch wichtiger ist, dass dieser Medienstaatsvertrag erstmals auch konkrete
       Spielregeln für Streamingdienste, Onlineplattformen und die allseits
       beliebten [2][„Intermediären“] wie Google, Youtube oder Instagram enthält.
       Das ist dann mal wirklich ein großer Wurf.
       
       Zu Recht haben die „klassischen“ Sender und Medienunternehmen in den
       vergangenen Jahren immer wieder kritisiert, dass sie extrem eng
       beaufsichtigt und reguliert werden. Wer als neuer Player am Markt dagegen
       in den gewundenen Paragrafen des Rundfunkstaatsvertrags nicht vorkam, war
       fein raus. Nun soll das „Level Playing Field“, also gleiches Recht für
       alle, Realität werden. Und bevor das Ganze jetzt wieder zerredet wird,
       sollten wir besser mal abwarten, ob und wie sich diese Regelungen in der
       Praxis bewähren.
       
       An einer neuen Vorschrift scheiden sich allerdings schon jetzt die Geister.
       Dabei geht es in der gar nicht um die großen Anbieter. Schon gar nicht um
       die bislang kaum regulierten Gafa-Konzerne (Google, Apple, Facebook,
       Amazon). Sondern um Angebote wie netzpolitik.org, Correctiv und alle
       anderen journalistischen Spielarten im Netz, die keine reinen Ableger einer
       Zeitung oder Zeitschrift sind. Denn die sind in der Sprache des
       Medienstaatsvertrags „journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in
       denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind“.
       Und diese müssen sich demnächst inhaltlich stärker einer Kontrolle ihrer
       Sorgfaltspflichten unterwerfen.
       
       Das kann zum einen über den Deutschen Presserat geschehen. Die von den
       Journalistengewerkschaften und Verlagen getragene Selbstkontrolle der
       deutschen Zeitungen und Zeitschriften wacht über die Einhaltung des
       Pressekodex und kümmert sich seit einigen Jahren auch um
       Online-only-Angebote. Daneben macht der neue Staatsvertrag noch einen
       anderen Weg auf: „ Anbieter […], die nicht der Selbstregulierung durch den
       Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates
       unterliegen, können sich einer […] anerkannten Einrichtung der Freiwilligen
       Selbstkontrolle anschließen“, heißt es im Medienstaatsvertrag.
       
       ## Verfahren kaum zu stemmen
       
       Für Correctiv-Gründer und Publisher David Schraven liegt allerdings genau
       hier die Krux: „Wir lehnen das Prinzip natürlich überhaupt nicht ab. Dass
       man sich zu sauberer Arbeit verpflichtet und journalistische Standards
       einhält, versteht sich von selbst.“ Schraven sieht aber Probleme in den
       jetzt vorgesehenen Vorschriften zur Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten.
       
       „Die Verfahren beim Presserat sind gerade für kleine Organisationen,
       geschweige denn zum Beispiel für eine einzelne Blogger*in, kaum zu stemmen.
       Das ist ein ungeheurer formaler Aufwand, der für große Redaktionen und
       Verlagsjustiziariate geschaffen wurde.“ Kleinere Einheiten wären da nur
       nicht mit dem Beschwerdeverfahren beschäftigt – „die brauchten dann auch
       eine juristische Abteilung“, so Schraven. Außerdem sei der Presserat mit
       netzspezifischen Verfahren wie Crowd-Recherchen nicht vertraut. „Die
       konzentrieren sich, wie der Name Presserat schon sagt, auf ihre
       Kernkompetenz. Und das passt auch.“
       
       Die bestehenden anderen Selbstkontrollorganisationen im Netz wie die
       Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) sind laut
       Schraven aber auch keine Alternative. „Das wäre ein recht grober Kamm, der
       den einzelnen Angeboten nicht gerecht wird.“ Um der Vielfalt der im
       weitesten Sinne journalistischen Spielarten im Netz gerecht zu werden, gibt
       es für den Correctiv-Frontmann daher nur eine Lösung: „Wir müssen eine
       eigene Selbstkontrolle gründen.“ Eine Liste mit Kriterien dafür steht
       ebenfalls [3][im neuen Medienstaatsvertrag – Paragraf 19, Absatz 4].
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Medienstaatsvertrag-beschlossen/!5644377
   DIR [2] /Nachrichten-via-soziale-Netzwerke/!5624925
   DIR [3] https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-450/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Steffen Grimberg
       
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